Stellungnahme zur Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
21.06.2019
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRVV) soll die Ausfuhr von bestimmten Pestiziden (Biozide und Pflanzenschutzmittel), die in der Schweiz nicht oder nicht mehr registriert sind, von einer vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes abhängig machen. economiesuisse lehnt die vorgeschlagene Änderung ab. Weder besteht hierfür eine gesetzliche Grundlage, noch ist eine solche Änderung im Interesse einer wettbewerbsfähigen Schweizer Aussenwirtschaft. Der vorliegende Entwurf leistet zudem keinen wirksamen Beitrag zur Stärkung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes in den betroffenen Zielländern.
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