Staatsvertrag Deutschland – Schweiz über das An- und Abflugregime über süddeutsches Gebiet am Flughafen Zürich

29.10.2012

Der Staats­ver­trag zwi­schen der Schweiz und Deutsch­land ermöglicht, dass der Flughafen Zürich sei­ne Rolle als Tor der Schweiz zur Welt auch in Zukunft wahrnehmen kann. Mit dem ver­einbar­ten Staats­ver­trag zeichnet sich nach Jahrzehn­ten ein En­de des Flug­lärmstreits ab. economie­suisse erach­tet die erzielte ver­tragli­che Einigung als gu­ten Kompromiss, der bei­den Sei­ten Zuge­ständnis­se abverlangt hat. economie­suisse ist der Überzeugung, dass der Bundesrat mit diesem Ver­trag die In­ter­es­sen der Schwei­zer Wirt­schaft bestmöglich gewahrt hat.

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VNL_Flugverkehr_20121026.pdf
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