Die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts mit einer Ausrichtung auf die Stärkung des Aktionariates wird von den Schweizer Unternehmen grundsätzlich begrüsst. Dabei sind aber die Gesamtinteressen, nicht Einzelanliegen in den Vordergrund zu stellen. Den besonderen Anliegen der KMU und Familiengesellschaften ist mit einer notwendigen Differenzierung Rechnung zu tragen. Zahlreiche Punkte der Vorlage müssen in diesem Sinne korrigiert und zum Teil grundlegend überarbeitet werden.
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VNL_CorpLaw_20060613.pdf
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