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Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht

Der Bundesrat hat im Dezember 2005 den Vorentwurf für ein revidiertes Aktien- und Rechnungslegungsrecht in die Vernehmlassung geschickt. Das umfassende Revisionsprojekt verfolgt vier Hauptziele: Die Verbesserung der Corporate Governance, eine Neuregelung der Kapitalstrukturen, die Anpassung der Regeln über die Generalversammlung an das digitale Zeitalter sowie eine rechtsformübergreifende Revision des Rechnungslegungsrechts.