Regulierungsabbau bei der öffentlichen Beurkundung

26.03.2013

economie­suisse un­ter­stützt die drei Hauptziele der Vorla­ge vollumfänglich: die Förde­rung des elek­troni­schen Ge­schäftsverkehrs, die bundesrechtli­chen Min­dest­anforde­run­gen für das Be­urkundungs­wesen sowie die Einführung der Freizügigkeit der Be­urkundung von Lie­genschaftsver­trägen. ​

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VNL_Beurkundungsrecht_20130326.pdf
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