Massvolle Umsetzung der FATF-Empfehlungen nötig

01.07.2013

economie­suisse begrüsst grundsätzlich den vor­ge­schla­genen Weg zur Umsetzung der revidier­ten FATF-Empfehlun­gen. Auf über­schiessen­de, von der FATF nicht zwin­gend verlangte neue Vorschrif­ten ist aber zu verzich­ten. Bei der Identifikati­on wirt­schaftlich Be­rechtig­ter soll die Umsetzung in ver­gleichba­ren an­de­ren Ländern einbezogen und auf ei­ne vorzeitige Umsetzung verzich­tet wer­den. Die Defi­niti­on von schwe­ren Steuerdelik­ten ist separat im Zu­sammenhang mit der Revisi­on des Steuer­straf­rechts in der Schweiz zu behandeln und daher in jene separa­te Vorla­ge zu inte­grie­ren. Min­des­tens ist sie zu fokus­sie­ren und zu präzisie­ren. Das Ver­bot von Bargeldzahlun­gen über 100'000 Franken bei Kaufver­trägen ist auf die Verfassungs­kon­formität kri­tisch zu über­prüfen. Der nach der FATF mögli­che Spielraum ist in al­len Belan­gen aus­zu­schöpfen.

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VNL_FATFempfehlungen_20130701.pdf
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