economiesuisse begrüsst grundsätzlich den vorgeschlagenen Weg zur Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen. Auf überschiessende, von der FATF nicht zwingend verlangte neue Vorschriften ist aber zu verzichten. Bei der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter soll die Umsetzung in vergleichbaren anderen Ländern einbezogen und auf eine vorzeitige Umsetzung verzichtet werden. Die Definition von schweren Steuerdelikten ist separat im Zusammenhang mit der Revision des Steuerstrafrechts in der Schweiz zu behandeln und daher in jene separate Vorlage zu integrieren. Mindestens ist sie zu fokussieren und zu präzisieren. Das Verbot von Bargeldzahlungen über 100'000 Franken bei Kaufverträgen ist auf die Verfassungskonformität kritisch zu überprüfen. Der nach der FATF mögliche Spielraum ist in allen Belangen auszuschöpfen.
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