Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer

10.03.2015

economie­suisse un­ter­stützt die Ab­sicht, das Verrech­nungs­steuer­gesetz (VStG) im Be­reich von Dividen­den­aus­schüt­tun­gen im Konzernverhältnis zu ändern. Die gel­ten­de gesetzli­che Regelung ist schädlich für den Stand­ort Schweiz, weil bei­spielsweise bei konzern­in­ternen Verhältnis­sen auf letztlich nicht ge­schulde­ten Verrech­nungs­steuerbe­trägen substanzi­el­le Verzugszinsen gefordert wer­den können. Aus­serdem kann sie zu Liquiditäts­engpäs­sen bei den Un­ternehmen füh­ren, weil die­se die Verrech­nungs­steuer sowie Verzugszinsen bezah­len müs­sen, wenn sie die gesetzlich festgelegte 30-Tage-Melde­frist nicht einhal­ten. Ferner gilt es, für vergan­gene Versäumnis­se ei­ne gu­te Lösung zu fin­den.

Vernehmlassungsantwort Swiss Holdings (PDF)

Vernehmlassungsantwort Treuhand Kammer (PDF)

Vernehmlassungsantwort economiesuisse

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VNL_Meldeverfahren_20150309.pdf
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