Keine ungerechtfertigten Mehrkosten für Betreiber von Kernkraftwerken
25.03.2019
Mit der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) soll der pauschale 30-prozentige Sicherheitszuschlag endlich gestrichen werden. Dieser Sicherheitszuschlag war bereits in der Vergangenheit ungenügend begründet und unverhältnismässig. Gleichzeitig sollen auch die Anlagerendite und die Teuerungsrate gesenkt werden, was unverhältnismässig ist, da die vorgegebene Realrendite seit Jahren deutlich übertroffen wird. Diese Anpassung würde zu unnötigen finanziellen Belastungen für die Kernkraftwerke führen und die Planbarkeit der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung erheblich beeinträchtigen.
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