Keine einengenden Auflagen im Autohandel

15.09.2014

Die Wirt­schaft empfiehlt die Prüfung ei­ner Annäherung der Kfz-Bekanntma­chung an ein­zelne Punkte der EU Kfz-GVO. Ei­ne Annäherung an die EU Kfz-GVO sollte jedoch der­art erfolgen, dass die bewähr­ten Be­stimmun­gen der aktuel­len Kfz-Bekanntma­chung nicht gänzlich auf­gege­ben wer­den. Im Vor­dergrund zu prü­fen­der Anpassun­gen sollte auch das Be­stre­ben stehen, den Ab­bau von Handelshemmnis­sen zu er­leich­tern und damit aktiv auch im Autohandel gegen die Hoch­preis­in­sel Schweiz vorzugehen.

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VNL_Kraftfahrzeughandel_20140913.pdf
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