Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)

29.04.2009

Das mit der Einführung einer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) angestrebte Ziel der Vereinfachung der Abläufe und der Verkleinerung des Aufwands der Unternehmen im Kontakt mit den Behörden wird unterstützt. Mit Bezug auf die vorgeschlagene Umsetzung werden aber verschiedene Vorbehalte und Kritikpunkte angebracht. Die Vorlage ist in zentralen Punkten zu überarbeiten. Weiter müssen die zahlreiche Unklarheiten im Vorentwurf vor einer Weiterverfolgung des Projekts beseitigt werden.

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VNL_CorpLaw_Infogesell_20090429.pdf
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