Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor

12.05.2015

economie­suisse kri­tisiert die Ent­scheidung der WEKO für ei­ne weitgehen­de Beibe­hal­tung der Kfz-Bekanntma­chung und gegen ei­ne An­glei­chung ans eu­ropäi­sche Recht und fordert, dass sich die revidier­te Kfz-Bekanntma­chung bedeu­tend stärker an der Regulierung im EU/EWR-Raum orientiert. Es sind kei­ne Grün­de ersichtlich, weswegen der Schwei­zer Auto­markt wesentlich an­ders behandelt wer­den soll als die Märkte im unmit­telba­ren Aus­land.

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VNL_vertikale Abreden_20150511.pdf
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