Befristete Instrumente im CO2-Gesetz können weitergeführt werden
24.08.2020
Es ist wichtig, dass die befristeten Instrumente im aktuellen CO2-Gesetz aufgrund der verspäteten Inkraftsetzung des totalrevidierten CO2-Gesetzes mittels Übergangsbestimmungen verlängert werden. Diese Anpassungen sind nötig und richtig, weil damit eine Regulierungslücke verhindert werden kann. Somit sind die Anpassungen im Zielvereinbarungssystem und beim Emissionshandelssystem grundsätzlich erwünscht. Wichtig ist, dass bei den Übergangsbestimmungen keine Punkte vergessen werden und Kontinuität in allen Punkten gewährleistet wird.
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