Anpassung der Energieverordnung gefährdet Zielvereinbarungssystem
13.08.2021
Die Zielvereinbarungen haben sich sowohl bezüglich Steigerung der Energieeffizienz wie auch bezüglich Emissionsreduktionen sehr bewährt und sind ein Erfolgsmodell. Die Wirkung der Zielvereinbarungen gilt es mit adäquaten Mitteln zu steigern und die Anreize so zu setzen, dass immer mehr Unternehmen an diesem Modell partizipieren. Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Energieverordnung soll neu festgelegt werden, dass eine Zielvereinbarung alle Massnahmen umfasst, die über ihre gesamte Nutzungsdauer wirtschaftlich sind. Dies ist eine massive Verschärfung der Voraussetzungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags. Mit einer solchen Regelung würden keine neuen Zielvereinbarungen mehr abgeschlossen werden und die bisherige Wirkung respektive das ganze Zielvereinbarungssystem würde Gefahr laufen zu erodieren. Dies kann weder im Interesse des Bundes noch im Interesse der Unternehmen sein.
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