Anhörung zur Änderung der Börsenverordnung
19.12.2012
economiesuisse begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Revision der Börsenverordnung. Etliche Tatbestände sind jedoch zu starr und sollten flexibler ausgestaltet werden. Zudem müssen sie – um Rechtssicherheit zu gewährleisten – bestimmter formuliert werden.
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VNL_BEHV_20121218.pdf
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