Anhörung zur Änderung der Börsenverordnung

19.12.2012

economie­suisse begrüsst grundsätzlich die Stossrich­tung der Revisi­on der Börsenver­ord­nung. Etli­che Tatbestän­de sind jedoch zu starr und soll­ten flexi­bler aus­ge­staltet wer­den. Zudem müs­sen sie – um Rechtssi­cherheit zu gewährleis­ten – be­stimm­ter formuliert wer­den.

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