Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen: Stellungnahme economiesuisse

09.01.2026

economiesuisse begrüsst die geplanten Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen, da sie unnötige Benachteiligungen abbauen und den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe erleichtern. Entscheidend ist, dass keine zusätzlichen administrativen Pflichten wie Tachographen-, Bedien- oder Lizenzpflichten eingeführt werden. So bleiben die Rahmenbedingungen praxisnah, wettbewerbsfähig und klimafreundlich ausgestaltet.

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