Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes
13.01.2011
Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes Die Revision des Energiegesetzes will das bewährte Instrument der freiwilligen Vereinbarung von Staat und Wirtschaft stark einschränken. Mehr Vorschriften und Bürokratie garantieren jedoch keine besseren Lösungen. Es drohen Alleingänge und eine Schwächung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Freiwillige Vereinbarungen entlasten die Unternehmen von Bürokratie und Mehrkosten. Dennoch können die energie- und umweltpolitischen Ziele wirksam erreicht werden. economiesuisse bietet daher dem Bundesrat auch weiterhin Hand für freiwillige Vereinbarungen. Diesen Standortvorteil der Schweiz gilt es auch weiterhin zu erhalten.
Downloads
VNL_Energ_20110112.pdf
DownloadNewsletter abonnieren
Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.