Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten)

01.12.2015

Rechtsstaatlichkeit hält economiesuisse als eines der fundamentalen Prinzipien unserer Rechtsordnung hoch. Datendiebstahl ist eine nach schweizerischem Recht strafbare Handlung. Sie darf nicht gefördert und muss strafrechtlich verfolgt respektive sanktioniert werden. Gleichzeitig anerkennen wir, dass sich die internationalen Entwicklungen im Steuerbereich in den letzten Jahren beschleunigt haben. Nach Abwägung dieser beiden Punkte kommen wir zum Schluss, dass economiesuisse sich der vorgesehenen Gesetzesänderung nicht entgegenstellt. Dies jedoch unter der Bedingung, dass sie eine «Ultima Ratio» darstellt – d.h. dass der Peer Review ohne diese Massnahme nicht bestanden würde.

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