Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes

04.07.2011

Bei der Erweiterung des Natio­nal­strassennet­zes handelt es sich um ei­ne Kompe­tenzver­schiebung von den Kantonen an den Bund. De­shalb muss der Mehr­aufwand des Bun­des durch die Über­nah­me von 400 Ki­lometern vollständig durch die Kantone kom­pensiert wer­den. Ei­ne Erhöhung der fi­nanzi­el­len Mit­tel auf Vorrat lehnt economie­suisse ab und un­ter­stützt den Vorschlag des Bundesrats, dass prinzipi­ell ei­ne Erhöhung erst in Kraft tre­ten würde, wenn der Bedarf aus­gewiesen ist. Ne­ben ei­ner reduzier­ten Querfi­nanzierung zwi­schen Strasse und Schiene könn­ten ei­ne effizien­te­re Erhebung der Abga­ben sowie ei­ne optimier­te Kontrolle mehr verfügbare Mit­tel für die Strasse schaffen.

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