Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes
04.07.2011
Bei der Erweiterung des Nationalstrassennetzes handelt es sich um eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen an den Bund. Deshalb muss der Mehraufwand des Bundes durch die Übernahme von 400 Kilometern vollständig durch die Kantone kompensiert werden. Eine Erhöhung der finanziellen Mittel auf Vorrat lehnt economiesuisse ab und unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, dass prinzipiell eine Erhöhung erst in Kraft treten würde, wenn der Bedarf ausgewiesen ist. Neben einer reduzierten Querfinanzierung zwischen Strasse und Schiene könnten eine effizientere Erhebung der Abgaben sowie eine optimierte Kontrolle mehr verfügbare Mittel für die Strasse schaffen.
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VNL_NSAG_20110704.pdf
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