Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft

11.02.2009

Der Bundesrat beabsichtigt eine Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft um weitere drei Jahre. Diese Verzögerung einer definitiven Lösung erachtet economiesuisse als falsch. Ein dreijähriges Moratorium stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaft dar. Aus diesem Grund beantragen wir die ersatzlose Streichung des Art. 37a (neu) im Vorentwurf des Genetikgesetzes.

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