Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)
15.11.2021
economiesuisse unterstützt vollumfänglich die Variante 1 für den Abbau der Corona-Verschuldung. Die Variante schafft einen verbindlichen, vollständigen Schuldenabbau, ohne den Bundeshaushalt massgeblich zu belasten. Gleichzeitig sind keine Steuererhöhungen nötig. Die Amortisationsfrist ist mit elf Jahren überschaubar. Die Verrechnung eines Teils der Corona-Schulden mit dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre gemäss Variante 2 wird hingegen klar abgelehnt. Variante 2 widerspricht einer zentralen Grundregel der Schuldenbremse und führt nicht zu einem vollständigen, verbindlichen Schuldenabbau. Sie schafft ausserdem ein negatives Präjudiz, das den zukünftigen Schuldenabbau infrage stellt.
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