Änderung der Energieverordnung: Kostendeckende Einspeisevergütung, Wartelistenmanagement, Stromkennzeichnung und Förderung

10.07.2014

Mit der Einführung von Inves­titi­ons­bei­trägen für klei­ne So­lar­anla­gen wird der Bund zukünftig Einmalvergü­tun­gen aus­bezah­len. Zudem wer­den die Ein­speisevergü­tun­gen für mittle­re und grösse­re So­lar­anla­gen pe­riodisch angepasst. Aus Sicht der Wirt­schaft sind die Vergü­tun­gen insge­s­amt zu hoch an­gesetzt und füh­ren zu ei­nem in­effizien­ten Mit­tel­ein­satz. Der Bundesrat ist auf­gefordert, die Be­rech­nungs­grundla­gen trans­pa­rent dar­zu­stel­len und die Vergü­tungs­ansät­ze deutlich tiefer anzuset­zen.

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VNL_Energieverordnung_20140709.pdf
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