Absenkung der Vergütungssätze ist wichtig und wird begrüsst

10.08.2020

Mit der regelmässigen Überprüfung und Absenkung der Vergütungssätze aus den Fördermitteln für erneuerbare Energien kann die Effizienz der Fördermittel gesteigert, pro Förderfranken die Menge an produziertem Strom erhöht und gleichzeitig können die Mitnahmeeffekte reduziert werden. Wenn schon Fördermittel eingesetzt werden, dann ist es äusserst wichtig, dass die jeweiligen Vergütungssätze so rasch wie möglich den Marktverhältnissen angepasst werden. Die Erhöhung der Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen unter 30 Kilowatt, die mit der Corona-Situation begründet wird, können wir hingegen nicht nachvollziehen. Zudem sollte von einem neuen einschränkenden Kriterium für eine Vergütung für Erweiterungen von Wasserkraftanlagen abgesehen werden.

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20200809 Stellungnahme economiesuisse_Vernehmlassung_Verordnungsänderungen BFE_oU.pdf
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