Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom AG

09.03.2006

Gestützt auf die übereinstimmenden Stellungnahmen der Mitglieder im Rahmen der internen Konsultation befürwortet economiesuisse die vorgeschlagene Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom klar. Die Grundversorgung ist durch das Fernmeldegesetz und die darauf beruhende Konzession ungeachtet der Besitzverhältnisse gewährleistet. Die vollständige Privatisierung vergrössert den unternehmerischen Spielraum und damit die langfristige Leistungsfähigkeit der Swisscom insbesondere mit dem Einbezug industriell interessierter Partner. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung einer Volksaktie dient der Gewährleistung der Eigenständigkeit der Swisscom nicht, schmälert aber den zu erzielenden Ertrag der Privatisierung. Sie ist daher abzulehnen. Auch die anderen erwogenen flankierenden Massnahmen sind nicht Ziel führend und abzulehnen. Hingegen ist die Sicherstellung der Kommunikation in ausserordentlichen Sicher- heitslagen mit einer konsequenten Entflechtung zu sichern. Die Privatisierung ist eine der grössten Kapitalmarkttransaktionen in der Schweiz und muss entsprechend professionell durchgeführt werden. Der Erlös ist konsequent für den Abbau von Schulden des Bundes zu verwenden.

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