Ausgleich der kalten Progression

13.01.2009

Ein Steuersystem mit progressivem Steuertarif hat zur Folge, dass die Steuerpflichtigen auch dann eine steigende Steuerbelastung zu tragen haben, wenn ihr Einkommen einzig nominell aufgrund des Teuerungsausgleichs zugenommen hat. Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) wird zwar dann ein Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgesehen, wenn sich der Leitindex der Konsumentenpreise gegenüber der letzten Anpassung um sieben Prozent erhöht hat. Aus Sicht der Wirtschaft ist diese Praxis jedoch ungenügend. Steuerpflichtige werden damit weiterhin stärker als ihre reale wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert. Unregelmässige Anpassungen an die kalte Progression erschweren ausserdem die Budgetplanung und die Umsetzung der Schuldenbremse.

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