Totalrevision des Bundesgesetzes von 1958

27.01.2004

Der Bundesrat hat den Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Schweizerische Exportrisikoversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz sowie die erleichterte Teilnahme der Exportwirtschaft am internationalen Wettbewerb. Das aus dem Jahr 1958 stammende ERG-Gesetz ist veraltet. Während heute alle staatlichen Exportrisikogarantien der Welt das private Käuferrisiko versichern können, ist dies in der Schweiz derzeit nicht möglich. Das neue Gesetz sieht daher die Ausweitung des Versicherungsschutzes vor und organisiert die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) neu in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.

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