Es bestehen gewichtige Gründe dafür, Weiterbildungskosten steuerlich zum Abzug zuzulassen, namentlich die Tatsache, dass eine Weiterbildung Aspekte einer Investition in das Humankapital aufweist sowie der Bedarf unserer Volkswirtschaft nach Arbeitskräften, die um ihre permanente Weiterbildung besorgt sind.
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