Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen

01.02.2012

​Aus Sicht der Wirtschaft ist es eine politische Frage, inwieweit ein bestimmter Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen mit den von uns anerkannten neutralitätspolitischen Interessen in Konflikt gerät. Folgerichtig ist gegen das vom Gesetzesprojekt befolgte Ziel, von der Schweiz aus in ausländischen Krisen- und Konfliktgebieten erbrachte oder unterstützte Sicherheitsdienstleistungen zu regulieren und gegebenenfalls unterbinden zu können, grundsätzlich nichts einzuwenden. Es können aber auch potenziell gegenläufige Staatsinteressen auftreten.

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