

« So wünschbar der Wiederaustritt aus der Mindeststeuer wäre: die Vorteile des Schritts wären klein, die Nachteile würden klar überwiegen, zumindest für absehbare Zeit. »
Frank Marty
OECD-Mindeststeuer: berechtigte Kritik, heute austreten ist aber keine Lösung
29.06.2026
Auf einen Blick
- Kritik an der Mindeststeuer ist berechtigt.
- Der Austritt heute wäre aber überwiegend nachteilig.
- Weil die Unsicherheiten um die Mindeststeuer gross sind, muss der kommende Gesetzgebungsprozess offen und flexibel sein.
Ein führender Think-Tank zur Steuerpolitik schrieb kürzlich, dass ein Teil seines Jobs darin bestünde, unangenehme Wahrheiten auszusprechen. Die unangenehme Wahrheit war in diesem Fall, dass das vorübergehende Aussetzen von Benzinsteuern zur Schonung teuerungsgeplagter Konsumenten wenig nützt und vor allem Nachteile bringt. «It sounds reasonable. It feels like relief. And it wins votes. Too bad it doesn't work.» (Daniel Bunn, Tax Foundation)
Bei der Diskussion um die OECD-Mindeststeuer fühlt man sich an diese Aussage erinnert. Die Schweiz hat die Mindeststeuer nicht gesucht und die Vorstellung, sie wieder loszuwerden, ist attraktiv. Die Steuer ist aufwändig und teuer in der Anwendung. Sie stärkt unser Land als Firmenstandort nicht. Auf dem Reissbrett des OECD-Sitzes in Paris entworfen, sind viele Regelungen nicht zu Ende gedacht. Entsprechend gross sind die Unsicherheiten. Ein Verfahren am EU-Gerichtshof stellt gleich einen ganzen Baustein der Steuer in Frage (die UTPR, die die Schweiz allerdings nicht eingeführt hat). Auf die problematischen Aspekte der Mindeststeuer macht auch ein neues Papier der Universität St. Gallen aufmerksam, das im Auftrag der Handelskammer Schweiz-USA verfasst wurde. Das Papier wurde in den Medien breit beachtet, inhaltlich aber wenig diskutiert. Die zentrale Empfehlung des Papiers ist, dass die Schweiz die Mindeststeuer möglichst bald wieder abschafft, am besten noch in diesem Jahr.
Probleme ja, aber Austritt wäre trotzdem nachteilig
In der Wirtschaft wurde das Papier registriert und Punkte, die darin aufgeworfen werden, werden für relevant gehalten. Insbesondere die Meinung, dass sich die USA durch ihren Austritt aus der Mindeststeuer einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben - die USA, die für die Einführung der Steuer pikanterweise mitverantwortlich sind - wird breit geteilt. Auch dass Rechtsunsicherheit auf breiter Front besteht, kann nachvollzogen werden. Dass das Bundesgericht die Schweizer Umsetzung wegen ungenügender Rechtsgrundlage aber kassieren würde, wie im Papier als wahrscheinliches Szenario diskutiert wird, gilt als doch eher zweifelhaft. In einem Punkt aber sind sich praktisch alle Wirtschaftskreise einig: so wünschbar der Wiederaustritt aus der Mindeststeuer wäre, die Vorteile des Schritts wären klein, die Nachteile würden klar überwiegen, zumindest für die absehbare Zeit.
Ob Ziele erreicht werden können, wird sich zeigen
Die Schweiz hat die Mindeststeuer aus zwei Gründen eingeführt: um den Abfluss von Steuergeld zu verhindern und zur Schaffung von Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Franken. Das erste Ziel kann die Schweiz mutmasslich erreichen. Sie hat die dafür notwendigen Regeln rechtzeitig umgesetzt. Probleme können entstehen, wenn die Schweizer Umsetzung im Ausland in Frage gestellt wird. Das sollte eigentlich nicht geschehen, weil das Schweizer Regelwerk von der OECD geprüft und zumindest für das erste Steuerjahr (das Jahr 2024) für gut befunden wurde. Mit dem Siegel des sogenannten «Q(ualified)-Status» versehen, sollten die Ergebnisse der Schweizer Veranlagungen durch die übrigen Mindeststeuerstaaten ohne weiteres anerkannt werden. Wäre dem nicht so, wäre die Zielsetzung der Rechtssicherheit in Frage gestellt. Schweizer Firmen reichen bis Ende Juni ihre ersten Steuererklärungen ein. Anschliessend werden die Ergebnisse und relevanten Daten zwischen den Mindeststeuerstaaten ausgetauscht. Die Umsetzungen laufen nach Berichten vielerorts harzig. Das schafft Unsicherheit und möglicherweise zusätzlichen Aufwand für die Firmen. Ob es sich um die unvermeidbaren Kinderkrankheiten eines anspruchsvollen und unerprobten Konzepts handelt oder es praktische Manifestationen sind für Überkomplexität und zu hohen Ambitionen, wird die Entwicklung zeigen.
Bei aller Unsicherheit: Mitmachen bietet im Moment den besten Schutz
Für den Moment ist die Erwartung berechtigt, dass die Mindeststeuer Schutz vor ausländischen Ansprüchen bietet. Ohne Mindeststeuer in der Schweiz müssten Schweizer Unternehmen die Vorgaben im Ausland trotzdem erfüllen, sie könnten aber nicht von Vereinfachungen profitieren und würden vor allem nicht vom Q-Status geschützt. Firmen befürchten in diesem Fall hohen Compliance-Aufwand und Druckversuche für zusätzliche Steuerzahlungen, selbst wenn die Firmen nachwiesen, dass sie die 15-Prozent-Mindeststeuervorgabe in der Schweiz erfüllten. Gelingt der Nachweis nicht, muss die Steuer im Ausland bezahlt werden, Steuergeld würde aus der Schweiz abfliessen. Unter den führenden Firmenstandorten stände die Schweiz als Insel da, Reputationsfragen stellten sich. Ob und in welchem Umfang die Schweiz bei allen Nachteilen von der neuen Freiheit auch profitieren könnte, ist unklar. Anders als die USA kann die Schweiz nicht für sich in Anspruch nehmen, über ein System zu verfügen, das mit der Mindeststeuer vergleichbar ist. Nur schon die Anforderung, dass der offizielle Steuersatz 20 Prozent beträgt, kann die Schweiz nicht erfüllen. Das St. Galler Papier sieht das auch so und empfiehlt stattdessen ein neues separates Steuersystem für grosse Unternehmen, das Elemente der Mindeststeuer umfasst und sich ebenfalls an der Belastungsmarke von 15 Prozent orientiert, aber gleichzeitig mehr Spielräume enthält als die Mindeststeuer. Ob eine Lösung in diese Richtung ein Weg für die Schweiz ist, kann diskutiert werden. Bis Klarheit über die beste Lösung besteht, müssen die Schweiz und ihre Firmen vor ausländischem Zugriff und Druck geschützt bleiben. Dafür bietet der Vollzug der Mindeststeuer im Moment die beste Garantie.
Ohne Flexibilität geht es nicht
Die Mindeststeuer wird heute auf dem Verordnungsweg vollzogen. Bis Ende 2029 muss der Bundesrat ein Gesetz vorlegen. Die Arbeiten dafür beginnen demnächst. Die Wirtschaft wird in den Prozess einbezogen sein und sich im Interesse der Firmen und des Standorts konstruktiv einbringen . Neben Systemfragen (Fragen der Bemessungsgrundlage) werden insbesondere Standortförderinstrumente diskutiert werden, wie der Bundesrat in einem neuen Bericht zum Steuerstandort schreibt. Die internationalen Entwicklungen und die Mindestbesteuerung verlangen zur Wahrung der Standortattraktivität eine Weiterentwicklung des Steuersystems. Alternative Standortmassnahmen wie Direktbeiträge und Steuergutschriften seien verstärkt zu prüfen, aber auch Steuerabzüge, wie sie seit der letzten Unternehmenssteuerreform in den Kantonen teilweise bereits bekannt sind. Im Vordergrund steht aus Sicht des Bundesrats die Förderung von Forschung, Innovation und ”substanzgebundener“ Wertschöpfung (d.h. von Firmentätigkeiten, die auf echter wirtschaftlicher Substanz beruhen und nicht lediglich auf einem Briefkasten).
Erfahrungen aus der Einführungsphase der Mindestbesteuerung will der Bundesrat ebenfalls berücksichtigen. Das ist richtig und wichtig. Solange der Vollzug der Mindeststeuer noch auf Verordnungsbasis erfolgt, kann die Schweiz grundsätzlich flexibel auf Änderungen reagieren. Kritik an der Mindeststeuer wächst, auch im EU-Raum, wo man die ungleichen Spiesse durchaus registriert. Andere Staaten neben den USA spielen mit dem Gedanken, aus der Mindeststeuer auszutreten. Der Legitimation der Steuer wird das alles nicht förderlich sein. Die Flexibilität, bei Bedarf rasch zu reagieren, muss auch im Gesetzgebungsprozess bestehen und sollte in geeigneter Form auch in einem einstigen Mindeststeuergesetz verankert werden, sofern es so weit kommt. So notorisch unsicher sich die Mindeststeuer darstellt, ist ein offener, reaktionsfähiger Ansatz Pflicht.
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