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« Die Bilateralen III führen nicht zu mehr, sondern zu weniger Bürokratie – wenn man es denn richtig angeht. »

Bilaterale III: mehr Wettbewerbsfähigkeit, weniger Bürokratie

Auf einen Blick

  • Eine Bürokratieflut droht mit den Bilateralen III nicht: Sie sehen nur die Übernahme von exakt 95 neuen EU-Rechtsakten durch die Schweiz vor – das ist weniger als 1 Prozent des EU-Binnenmarktrechts.
  • Ohne funktionierenden Vertrag müssten viele Produktsektoren sowohl in der Schweiz als auch in der EU doppelt zertifiziert werden.
  • Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen führt seit über zwanzig Jahren zu grossen Entlastungen. 

Die SVP warnt in ihren Medienmitteilungen regelmässig, das neue Vertragspaket mit der EU würde einen Bürokratie-Tsunami auslösen. Sie begründet dies mit der grossen Zahl an EU-Regulierungen, welche die Schweiz angeblich übernehmen müsse. Diese Befürchtungen sind jedoch unbegründet. Die Bilateralen III führen nicht zu mehr, sondern zu weniger Bürokratie – wenn man es denn richtig angeht.

Die Bilateralen tragen schon seit über zwanzig Jahren zum Bürokratieabbau bei 

Ein gutes Beispiel ist das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Dieses umfasst 20 Produktsektoren und damit 73 Prozent aller in die EU exportierten Schweizer Industrieprodukte. Ohne funktionierenden Vertrag müssten viele davon sowohl in der Schweiz als auch in der EU doppelt zertifiziert werden, was gerade für KMU einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde. Es ist daher zentral, das bestehende Abkommen mithilfe der Bilateralen III endlich aufzudatieren und den Bürokratieaufwand möglichst tief zu halten. 

Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen führt seit über zwanzig Jahren zu grossen Entlastungen. Anders als beim früheren bürokratischen Kontingentsystem können Unternehmen in der Schweiz heute Arbeitskräfte direkt und unkompliziert aus dem EU-Raum rekrutieren, wenn sie im Inland keine finden.

99 Prozent der EU-Regulierungen haben mit den Bilateralen nichts zu tun

Eine Bürokratieflut droht auch mit den Bilateralen III nicht: Sie sehen nur die Übernahme von exakt 95 neuen EU-Rechtsakten durch die Schweiz vor – das ist weniger als 1 Prozent des EU-Binnenmarktrechts. Selbstverständlich ist damit auch ein gewisser Regulierungsaufwand verbunden. Die überwiegende Mehrheit der zu übernehmenden EU-Bestimmungen betrifft jedoch technische Normen. Und hier wollen die Unternehmen sicherlich keine Schweizer Eigenheiten: Einheitliche Normen reduzieren den Aufwand für unsere Unternehmen und erleichtern ihnen den Zugang zum europäischen Markt.

Noch ein Wort zu den übrigen 99 Prozent des EU-Binnenmarktrechts. Hier gibt es tatsächlich etliche Beispiele von Fehl- und Überregulierung. Die Hitliste wird angeführt vom Umweltreporting, dem CO2-Grenzausgleichssystem und dem Lieferkettengesetz. Doch trotz wiederholter Behauptung der Kritiker: Die Schweiz übernimmt keine dieser Regeln im Rahmen der Bilateralen III. Der Grund ist simpel: Die genannten EU-Regulierungen sind gar nicht Bestandteil der Bilateralen III. Die zu übernehmenden Rechtsakte werden in den sechs Binnenmarktabkommen abschliessend aufgelistet. Alles, was nicht aufgelistet ist, wird nicht Gegenstand der Rechtsübernahme sein. Der allergrösste Teil der EU-Gesetzgebung hat somit keinen Bezug zu den Bilateralen III. Hier entscheidet die Schweiz weiterhin eigenständig.

Eine unternehmensfreundliche Umsetzung der Bilateralen III ist zentral

Entscheidend ist, wie die Schweiz das neue Vertragspaket im Inland umsetzen wird. Ein Paradebeispiel ist das Stromabkommen. Es ermöglicht der Schweiz, eine regulierte Grundversorgung beizubehalten. Das Abkommen schreibt jedoch nicht vor, wie dies konkret auszugestalten ist. Wir haben es also selbst in der Hand, den bestehenden Spielraum konsequent zu nutzen und die Regulierungslast in der Schweiz zu senken.

 

Erstpublikation dieses Textes erfolgte am 18. Dezember 2025 im Tagesanzeiger.

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