Finanzpolitik

Eigenmittelregulierung mit Augenmass: Schweiz darf sich keinen erneuten Swiss Finish leisten

12.01.2026

Auf einen Blick

  • ​​Der vom Bundesrat vorgeschlagene Vollabzug ausländischer Beteiligungen vom harten Kernkapital (Massnahme 15) ist ein unverhältnismässiger Sonderweg, der in dieser umfassenden Form international nirgends vorgesehen ist.
  • ​Der Vorschlag steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen des PUK-Berichts: Die CS hatte keine Probleme in den Auslandseinheiten, sondern im Stammhaus, das durch eine aggressive Bewertung und regulatorische Konzessionen geschwächt wurde.
  • ​Notwendig ist ein abgestimmtes Gesamtpaket mit internationaler Koordination, realistischen Alternativen und einer fundierten makroökonomischen Analyse.​ 

Der Schweizer Finanzplatz ist ein zentraler Bestandteil der Volkswirtschaft: Banken schaffen Arbeitsplätze, bilden Fachkräfte aus, leisten substanzielle Steuerbeiträge und ermöglichen den Unternehmen Zugang zu Kapital. Ein starker Finanzplatz braucht auch eine international wettbewerbsfähige Grossbank. In einem global herausfordernden Wettbewerbsumfeld ist eine starke schweizerische Grossbank ein entscheidender Standortfaktor. Deshalb ist zentral, dass der Finanzplatz auch in Zukunft über wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen vorfindet.

Der Bundesrat hat im Herbst 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Mit den Anpassungen sollen systemrelevante Banken in der Schweiz künftig ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Vernehmlassung endet heute am 9. Januar. Die vorgeschlagene Regelung würde insbesondere ausländische Tochtergesellschaften und das internationale Geschäft systemrelevanter Banken treffen, die zur Stabilität und internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Auslandseinheiten spielten bei der CS-Krise keine ursächliche Rolle; die Probleme lagen im Managementversagen und in einem Vertrauensverlust, der schliesslich in einer Liquiditätskrise mündete. Die notwendigen Abschreibungen der ausländischen Tochtergesellschaften wurden durch eine aggressive Bewertung und regulatorische Erleichterungen verursacht. Bei Anwendung der bereits geltenden Regeln hätte die CS in der Krise bereits mehr Handlungsspielraum gehabt. Deshalb ist klar: Eine neue Massnahme, die an der Realität vorbeizielt, schafft keine Stabilität, sondern neue Schwachstellen.

International nicht abgestimmt: Gefahr eines erneuten Swiss Finish

Die Schweiz verfügt bereits heute über eines der strengsten Regulierungsregime weltweit. Während die Schweiz Basel III frühzeitig und umfassend implementiert hat, haben die EU und Grossbritannien die Umsetzung zentraler Basel-III-Vorgaben zuletzt verzögert.  

Der vorgeschlagene Vollabzug ausländischer Beteiligungen wäre international inkompatibel. Ein solcher Sonderweg würde die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes schwächen, Anreize für Geschäftsauslagerungen schaffen und die Kapitalkosten erhöhen. Für einen stark international ausgerichteten Finanzplatz mit globaler Strahlkraft wäre ein Alleingang dieser Tragweite gefährlich.  

Wirksame Regulierung ist wichtig. Sie verliert jedoch ihre Wirkung, wenn sie über das Ziel schiesst.  

Wirtschaftliche Stabilität sichern, ohne Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden

Erhöhte Kapitalkosten haben für die Industrie direkte negative Auswirkungen. Eine international nicht abgestimmte Verschärfung würde die Kreditvergabekapazitäten der Banken reduzieren und Kredite und andere Finanzdienstleistungen verteuern. Dies ginge zu Lasten der Realwirtschaft. Sie kann sich in einem ausserordentlich schwierigen Marktumfeld nur behaupten, wenn sie auch investieren kann. Dies muss weiterhin zu international wettbewerbsfähigen Preisen geschehen.  

Auch mit Blick auf die Finanzstabilität wäre eine überschiessende Schweizer Regelung kontraproduktiv: Sie würde zu Risikoverlagerungen in weniger regulierte Bereiche führen. Ein Schweizer Sonderweg würde somit sowohl dem Finanzplatz als auch der Realwirtschaft schaden.  

Was es jetzt braucht  

economiesuisse anerkennt die Bedeutung eines zuverlässigen Too Big to Fail (TBTF) Rahmens. Eine wirkungsvolle Regulierung muss jedoch zielgerichtet und international abgestimmt sein. Der in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag erfüllt diese Kriterien nicht. Er ist überschiessend, international inkompatibel, unnötig und belastet die Schweizer Wirtschaft zusätzlich.  

Deshalb fordert economiesuisse eine Einbettung der Vorlage in das gesamte TBTF-Reformpaket, die Prüfung realer Alternativen zum Vollabzug von hartem Kernkapital, eine internationale Abstimmung der Kapitalanforderungen und eine umfassende Regulierungsfolgeabschätzung mit makroökonomischem Fokus. Die Schweiz braucht eine kohärente Regulierung, die Stabilität schafft – ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu untergraben. 

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