Regulierung

Bundesrat legt der Schweiz ein Ei: Wirtschaft lehnt Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung klar ab

02.04.2026

Auf einen Blick

  • ​​Der vom Bundesrat präsentierte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative sieht ein neues Lieferkettengesetz vor, welches deutlich über die Regeln der EU hinausgeht. Das steht im Widerspruch zu früheren Aussagen des Bundesrats.
  • Während die EU ihr harmonisiertes Haftungsmodell aus der Omnibus-Richtlinie gestrichen hat, will der Bundesrat ein neues Haftungsregime einführen. Das ist ein komplett falsches Zeichen.
  • ​Das neue Gesetz ist ein Paradebeispiel für unnötige Bürokratie und vorauseilenden Gehorsam, zu dem die Schweiz weder in den bestehenden noch künftigen bilateralen Beziehungen verpflichtet wäre.
  • ​economiesuisse lehnt den präsentierten Gegenvorschlag ab.​ 

​​Pünktlich zu Ostern legt der Bundesrat der Schweiz ein Ei. Und zwar ein grosses: Im heute präsentierten Gegenvorschlag schlägt die Landesregierung neue Haftungsregeln vor, welche die Unternehmen massiv belasten und den Wirtschaftsstandort Schweiz erheblich schwächen würden. Mit dem Vorschlag geht der Bundesrat weit über den EU-Standard hinaus. Damit bricht der Bundesrat mit seinem eigenen Wort, hat er doch bislang kommuniziert, dass er nicht über die EU-Standards hinausgehen wolle.

Eine unnötige Sonderregelung

Die EU hat im Februar 2026 die harmonisierte Konzernhaftung im Omnibus-Verfahren aus der Lieferkettenrichtlinie gestrichen. Die Europäische Kommission begründete dies unmissverständlich: Auf ein EU-weites Haftungsregimes wird in Anbetracht der Regeln und Traditionen, die in den Mitgliedstaaten bereits gelten, verzichtet.

​Das Vorgehen des Bundesrats ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar: Während die EU das Thema ihren Mitgliedstaaten überlässt, will der Bundesrat neue und unerprobte Regeln von sich aus einführen und dem Rest von Europa davoneilen. Dies, obwohl die Schweiz gerade im Bereich der Konzernhaftung bereits eine etablierte Rechtsprechung kennt. Geht es nach der Landesregierung, soll die Schweiz nun Regeln beschliessen, bei welchen die EU gerade jüngst entschieden hat, sie nicht einzuführen. Das setzt ein völliges falsches Zeichen in einer Zeit, in der die Schweizer Unternehmen und ihre Beschäftigten angesichts der geopolitischen Lage und schwachen Konjunktur unter erheblichem Druck stehen.

Widerspruch zu den Bilateralen III

​Beim geplanten Gesetz handelt sich um ein Paradebeispiel für überzogene Bürokratie und vorauseilenden Gehorsam der Schweiz, zu dem die Schweiz weder in den bestehenden noch künftigen bilateralen Beziehungen verpflichtet wäre, wie der Bundesrat auf Anfrage des Parlaments selbst bestätigt hat. Die betreffende EU-Regulierung (CSDDD) ist weder Teil des aktuellen noch des verhandelten bilateralen Vertragspakets der Schweiz mit der EU. Das zeigt ein weiteres Mal: Die grössten bürokratischen Belastungen drohen nicht von der EU, sondern sind hausgemacht in der Schweiz.

​Der Zwängerei der Initianten nachgegeben

​Im Jahr 2020 wurde die Konzernverantwortungsinitiative sowohl im Parlament als auch an der Urne gerade wegen der Haftungsregeln abgelehnt. Mit dem aktuellen Gegenvorschlag wird dieses zentrale Element nun erneut eingeführt. Das ist reine Zwängerei. economiesuisse lehnt den vorliegenden Gegenvorschlag deshalb klar ab. Die Schweiz braucht jetzt Stabilität, Verlässlichkeit und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen – und keine Alleingänge, die den Standort schwächen.

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