Frau in Natur

Nein zur Tier- und Menschenversuchsinitiative: Die Volksgesundheit nicht aufs Spiel setzen

18.06.2021

Auf einen Blick

Demnächst wird die Schweiz über eine Initiative abstimmen, die ein umfassendes Verbot von Versuchen an Menschen und Tieren in die Verfassung schreiben will. Ausserdem sollen keine Produkte mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen, für die im Ausland solche Versuche durchgeführt werden. Eine Annahme hätte massive Auswirkungen auf die Volksgesundheit und den Forschungsplatz.

Das Wichtigste in Kürze

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» fordert ein vollumfängliches Verbot von Tierversuchen und von Forschung am Menschen. Ausserdem verboten werden sollen Einfuhr und Handel sämtlicher Produkte, die unter Anwendung von Tier- oder Menschenversuchen entwickelt wurden. Bei einer Annahme ist mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Schweiz, ihre forschende Industrie und ihre Hochschulen zu rechnen. Die Initiative wäre zudem mit verschiedenen internationalen Verpflichtungen nicht kompatibel und hätte zur Folge, dass ein rigoroser Kontrollapparat aufgezogen werden müsste.

Position economiesuisse

  • Die Initiative setzt die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung in verantwortungsloser Weise aufs Spiel. Sie gefährdet die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten und schliesst Patientinnen und Patienten von den neuesten medizinischen Fortschritten aus. Es droht eine Zweiklassenmedizin.
  • In der Schweiz sind Forschende bereits heute verpflichtet, Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken und wenn immer möglich Alternativmethoden zu wählen. Tierversuche werden also nur durchgeführt, wo sie aus wissenschaftlichen, ethischen und regulatorischen Gründen unerlässlich und nicht ersetzbar sind.
  • Unter Beteiligung der Industrie und der Hochschulen konnte im Zuge der 3R-Bestrebungen die Anzahl Tierversuche seit den 1980er-Jahren um 70 Prozent gesenkt werden. Zudem lancierte der Bundesrat 2021 ein neues, mit 20 Millionen Franken dotiertes Forschungsprogramm mit dem Ziel, die Anzahl Tierversuche weiter zu reduzieren.
  • Die Initiative schwächt den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz und setzt somit den zentralen Faktor für Erfolg und Wohlstand in unserem Land infrage. Unternehmen und Forschungsinstitute müssten Teile ihrer Aktivitäten auslagern oder die Schweiz ganz verlassen.
  • Die Initiative bricht mit internationalen Verträgen. Es drohen Vergeltungsmassnahmen, welche die Schweizer Exportindustrie gefährden.
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Die Forderungen der Initiative

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» fordert ein vollumfängliches Verbot von Tierversuchen und von Forschung am Menschen. Die Durchführung von Tierversuchen soll als Tierquälerei eingestuft und daher bestraft werden. Zudem sollen die Einfuhr und der Handel für sämtliche Produkte, die unter Anwendung von entsprechenden Versuchen entwickelt wurden, verboten werden. Schliesslich verlangt die Initiative auch, dass tierversuchsfreie Ersatzansätze mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhalten wie bislang die Forschung mit Tierversuchen.

Die Tier- und Menschenversuchsverbotsinitiative wurde 2017 lanciert und ist am 18. März 2019 mit 123'640 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Bundesrat lehnt sie ebenso ab wie National- und Ständerat. Die eidgenössischen Räte empfehlen die Vorlage sogar ohne Gegenstimme zur Ablehnung.

Art. 80 Abs. 2 Bst. b, 3 und 4

2 Er [der Bund] regelt insbesondere:

b. Aufgehoben

3 Tierversuche und Menschenversuche sind verboten. Tierversuche gelten als Tierquälerei bis hin zum Verbrechen. Dies und alles Nachfolgende gelten sinngemäss für Tier- und Menschenversuche:

  • Erstanwendung ist nur zulässig, wenn sie im umfassenden und überwiegenden Interesse der Betroffenen (Tiere wie Menschen) liegt; die Erstanwendung muss zudem erfolgversprechend sein und kontrolliert und vorsichtig vollzogen werden.
  • Nach Inkrafttreten des Tierversuchsverbotes sind Handel, Einfuhr und Ausfuhr von Produkten aller Branchen und Arten verboten, wenn für sie weiterhin Tierversuche direkt oder indirekt durchgeführt werden; bisherige Produkte bleiben vom Verbot ausgenommen, wenn für sie keinerlei Tierversuche mehr direkt oder indirekt durchgeführt werden.
  • Die Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt muss jederzeit gewährleistet sein; falls dazu bei Neuentwicklungen respektive Neueinfuhren keine amtlich anerkannten tierversuchsfreien Verfahren existieren, gilt ein Zulassungsverbot für das Inverkehrbringen respektive ein Verbot der Ausbringung und Freisetzung in der Umwelt.
  • Es muss gewährleistet sein, dass tierversuchsfreie Ersatzansätze mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhalten wie vormals die Tierversuche.

4 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.


Art. 118b Abs. 2 Bst. c und 3

2 Für die Forschung in Biologie und Medizin mit Personen beachtet er [der Bund] folgende Grundsätze:

c. Aufgehoben

3 Forschungsvorhaben müssen den Anforderungen von Artikel 80 Absatz 3 Buchstabe a genügen.


Art. 197 Ziff. 12

12. Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2 Bst. b, 3 und 4 sowie Art. 118b Abs. 2 Bst. c und 3 (Tierversuchsverbot und Menschenversuchsverbot)

Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 80 Absätze 2 Buchstabe b, 3 und 4 sowie Artikel 118b Absätze 2 Buchstabe c und 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

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Tier- und Menschenversuche in der Schweiz

Starker Rückgang der Tierversuche

Der Begriff Tierversuch wird im Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) definiert als Massnahme, bei der lebende Tiere unter anderem für die Prüfung wissenschaftlicher Annahmen oder der Feststellung der Wirkung von Stoffen verwendet werden. Tierversuche werden mit überwiegender Mehrheit in der medizinischen Forschung für die Gewinnung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen eingesetzt und dienen zur Entwicklung neuer Medikamente und Heilverfahren. Bis heute sind zahlreiche medizinische Errungenschaften auf Tierversuche zurückzuführen.

Was genau unter Menschenversuchen zu verstehen ist, bleibt unklar, denn der Begriff ist nicht definiert. In seiner Botschaft schreibt der Bundesrat: «Je nach Auslegung des nicht definierten Begriffs ‹Menschenversuche› kann dieser als Synonym von ‹Forschung am Menschen› verstanden werden. Damit wäre jegliche Forschung am Menschen verboten – dies nicht nur in der Medizin und Biologie, sondern beispielsweise auch in der Psychologie, Soziologie und Sportwissenschaft. Es wäre nicht länger zulässig, ein Forschungsvorhaben mit erwachsenen, urteilsfähigen Personen durchzuführen, die sich aus wissenschaftlichem Interesse oder aus solidarischen oder altruistischen Überlegungen daran beteiligen möchten.»

Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz knapp 600'000 Tiere für die Forschung eingesetzt, wovon etwa 80 Prozent Labortiere, also überwiegend Mäuse und Ratten waren. Wie in der Abbildung ersichtlich wird, ist die Anzahl durchgeführter Tierversuche seit 1983 stark rückläufig und lag 2019 mit 572'069 Versuchen auf dem zweittiefsten Wert der letzten 40 Jahre. Knapp 60 Prozent aller Tierversuche finden an Hochschulen oder in Spitälern statt, während die Industrie nur rund 28 Prozent . Knapp vier Prozent sind dem Bund und den Kantonen anzurechnen, während die restlichen rund zehn Prozent auf unterschiedliche Institutionen entfallen.

Bei Tierversuchen werden vier Schweregrade unterschieden: keine Belastung (Schweregrad 0), leichte Belastung (Schweregrad 1), mittlere Belastung (Schweregrad 2) sowie starke Belastung (Schweregrad 3). 39 Prozent aller Tierversuche wiesen 2019 keine Belastung für die Tiere aus. 30 Prozent bzw. 28 Prozent der Versuche konnten den Schweregraden 1 und 2 zugeordnet werden, während nur etwa 3 Prozent aller Tierversuche mit schweren Belastungen verbunden waren.

Quelle: Tierversuchsstatistik, BLV

Anzahl Tierversuche in der Schweiz

Strenge Gesetzgebung schützt Tiere und ermöglicht Güterabwägungen

Die Schweiz verfügt über eines der striktesten Tierschutzgesetze der Welt. Gemäss dem World Animal Protection Index von 2020 ist die Schweiz neben Grossbritannien, Schweden, Dänemark, Holland und Österreich das Land mit der höchsten Wertung. Viele unserer Nachbarländer wie Deutschland, Frankreich und Italien schneiden schlechter ab. Länder wie die USA, Kanada oder Australien liegen in diesem Ranking sogar deutlich zurück.

In der Schweiz sind Forschende dazu verpflichtet, Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken und wenn immer möglich Alternativmethoden anzuwenden. Jeder einzelne Tierversuch sowie das Halten von Versuchstieren sind hierzulande bewilligungspflichtig. Dabei muss dargelegt werden, was der Nutzen des Versuchs ist und wie stark die Tiere voraussichtlich belastet werden. Das Gesuch wird von einer kantonalen Tierversuchskommission beurteilt. Diese Kommission, in der auch Tierschutzorganisationen Einsitz haben, gibt eine Empfehlung ab. Das kantonale Veterinäramt erteilt schliesslich die Bewilligung. In der Tierschutzverordnung sind zusätzlich auch Abbruchkriterien festgelegt. Somit wird sichergestellt, dass eine übermässige Belastung der Tiere verhindert wird. Mit der Erteilung der Bewilligung ist das Prozedere aber noch nicht abgeschlossen: Artgerechte Lebensbedingungen und eine ständige Betreuung durch Fachpersonal sind gesetzlich vorgeschrieben. Ein Tierschutzbeauftragter und die zuständige Veterinärbehörde überprüfen regelmässig unangekündigt, ob die Vorgaben eingehalten werden. Die heutige rechtliche Situation ermöglicht es abzuwägen, ob der Nutzen die Belastung der Tiere rechtfertigt. Damit ein Tierversuch zugelassen wird, muss der erwartete Nutzen für die Gesellschaft grösser sein als das Leiden und die Verletzung der Würde der Tiere. Tierversuche werden also nur durchgeführt, wenn sie aus wissenschaftlichen, ethischen und regulatorischen Gründen unerlässlich und nicht durch Alternativen ersetzbar sind.

Auch bei der Humanforschung sind mit dem Humanforschungsgesetz die ethischen und rechtlichen Grundsätze und Grenzen festgeschrieben. Somit wird der Schutz des Menschen in hohem Masse gewährleistet. Die Humanforschung gehört zu den am stärksten regulierten und kontrollierten Forschungsfeldern weltweit, so auch in der Schweiz.

Weshalb braucht es Tierversuche?

Tierversuche sind ein wesentlicher Bestandteil der Medikamentenentwicklung. Die Lebenserwartung in der Schweiz hat sich in den letzten 100 Jahren fast verdoppelt. Die medizinische Forschung hat zu grossen Errungenschaften geführt. Lebensbedrohliche Erkrankungen konnten weitgehend ausgerottet werden. Mit Impfungen konnten viele Infektionskrankheiten unter Kontrolle gebracht werden, und auch die Krebsforschung hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt. Die Sterberate von an Krebs erkrankten Personen konnte in den letzten 30 Jahren deutlich gesenkt werden. Tierversuche und klinische Studien haben bei dieser Entwicklung eine zentrale Rolle gespielt. Dennoch wurde auch stetig nach Alternativen gesucht.

Alternativmethoden ergänzen Tierversuche und helfen deren Anzahl zu vermindern. Jedoch können sie nach heutigem Stand der Wissenschaft und Technik Tierversuche nicht gänzlich ersetzen. Man unterscheidet drei :

In silico: simulationsbasierte Untersuchungen

In vitro: Untersuchung mittels Zellkultur

In vivo: klassische Tierversuche

Auch wenn die Alternativmethoden ein grosses Potenzial aufweisen, so können sie Tierversuche nicht vollends ersetzen, insbesondere dann, wenn der Organismus als Ganzes und in seiner ganzen Komplexität betrachtet werden muss. Auch im Falle der aktuellen Corona-Pandemie kann kein Impfstoff für den Menschen freigegeben werden, ohne zuvor an Tieren (in vivo) getestet worden zu sein. Denn unerwünschte systemische Wirkungen oder Nebenwirkungen können derzeit nur mit Tierversuchen zuverlässig ausgeschlossen werden.

Die Forschung ist dabei bestrebt, Tierversuche zu minimieren und ihre hohen Standards laufend weiterzuentwickeln. Im Zentrum stehen hierbei die 3R-Prinzipien: Refine, Reduce, Replace. Die pharmazeutische Industrie, Forschende, Versuchstierfachleute, der Bund, der Tierschutz und die Politik setzen sich seit 30 Jahren für die Anwendung der 3R-Prinzipien ein. Diese Prinzipien sind gesetzlich verankert und müssen – wie weiter oben erläutert – bei jedem Projekt berücksichtigt werden. Mit der erfolgreichen Förderung der 3R durch die 1987 gegründete Schweizer Stiftung 3R, die 2018 zum nationalen 3R-Kompetenzzentrum wurde, ist es gelungen, die Zahl der Tierversuche und die Belastung der Versuchstiere insgesamt kontinuierlich zu reduzieren. Erst kürzlich hat der Bundesrat zudem das mit 20 Millionen Franken dotierte Forschungsprogramm «Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft» lanciert. Mit dem Programm wird erforscht, wie die Anzahl Tierversuche weiter reduziert werden kann und wie die Versuche selbst weniger belastend werden.

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Initiative schadet Forschung, Wirtschaft und Gesundheit

Initiative ist überflüssig und verhindert dringend notwendige Güterabwägung

Die Initiative vertritt eine extreme Haltung. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik führt sie zu Forschungsverboten, nicht nur in der Grundlagenforschung, sondern auch in den Sozialwissenschaften. Bereits heute werden Versuche am Menschen und mit Tieren wo immer möglich durch alternative Methoden ersetzt. Die Corona-Pandemie hat wieder einmal in aller Deutlichkeit aufgezeigt, dass Tierversuche und Forschung am Menschen unabdingbar sind. Seit 2008 hat die Schweiz eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit. Seit 2014 ist zudem das Humanforschungsgesetz in Kraft. Der Schutz der Tiere und des Menschen im Rahmen der Forschung ist dadurch gewährleistet, was die Initiative überflüssig macht. Die Forschenden sind sich bewusst, dass der Einsatz von Tieren und Menschen in der Forschung gesetzlich und ethisch zur Anwendung höchster Standards verpflichtet. Deshalb wird seit über 30 Jahren im Rahmen der Stiftung 3R an alternativen Methoden zu Tierversuchen geforscht, wodurch in den letzten 40 Jahren die Anzahl der Versuche um rund 70 Prozent reduziert werden konnte. In der Schweiz sind Forschende dazu verpflichtet, Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken und wenn immer möglich Alternativmethoden zu verwenden. Die gängige Praxis ermöglicht eine sorgfältige Güterabwägung zwischen dem Tierschutz oder den Persönlichkeitsrechten und den Interessen von Wissenschaft und Forschung. Bei einer Annahme der Initiative wäre eine solche Nutzen-Risiko-Abwägung unmöglich. Am Ende wäre weder Tieren noch Menschen geholfen, denn durch die Annahme der Initiative würde die Forschung nicht mehr in der Schweiz stattfinden, sondern müsste ins Ausland verlagert werden. Dort sind die Standards zum Tierschutz sehr oft niedriger als jene, die heute in der Schweiz bereits gelten.

Volksgesundheit wird aufs Spiel gesetzt

Sehr direkt von der Initiative betroffen wären das Gesundheitswesen und der Zugang der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung. Die Versorgung mit vielen Medikamenten könnte nicht mehr gewährleistet werden. Beispielhaft zeigt sich dies an der aktuellen Corona-Pandemie. Wären die Bestimmungen der Initiative bereits in Kraft, dürfte die Schweiz keinen Corona-Impfstoff einsetzen. Nicht nur die Volksgesundheit würde aufs Spiel gesetzt, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen könnten gravierend ausfallen. Die Initiative gefährdet die Gesundheit von Menschen und Tier und stellt sie massiv schlechter gegenüber ausländischen Patientinnen und Patienten. Aufgrund des Einfuhrverbots wäre die Schweizer Bevölkerung von den wissenschaftlichen Fortschritten im Ausland ausgeschlossen. Es könnte ein Schwarzmarkt für Heilmittel entstehen. Während Personen mit hohem Einkommen sich für eine medizinische Behandlung ins Ausland begeben könnten, wäre das anderen verwehrt. Die Folge wäre eine Zweiklassenmedizin.

Schädlich für die Forschungslandschaft

Im Bereich Forschung und Innovation belegt die Schweiz gegenwärtig einen Spitzenplatz. Für ein ressourcenarmes, kleines Land ist dies ein zentraler Pfeiler für Erfolg und Wohlstand. Dass die Schweiz ein führender Forschungs- und Innovationsstandort ist, verdankt sie in erster Linie der Exzellenz der hiesigen Forschung, sowohl aufseiten der Hochschulen wie auch der Industrie. Die Annahme der Initiative würde teilweises Forschungsverbot in Kraft setzen und den weltweiten Spitzenplatz der Schweiz als Forschungsstandort akut gefährden. Es müsste mit einer Verlagerung von Forschungsprojekten gerechnet werden. Unternehmen und auch Forschungsinstitute müssten einen Teil ihrer Aktivitäten ins Ausland verlegen – was das Risiko erhöht, dass sie die Schweiz gleich ganz verlassen. Arbeitsplatzverluste wären die logische Folge. Schweizer Hochschulen, die im internationalen Wettbewerb mit den renommiertesten Forschungsinstituten weltweit stehen, verlören angesichts der grossen Einschränkungen an Attraktivität.

Gesamtwirtschaftliche Konsequenzen bei einer Annahme

Die Auswirkungen der Initiative beschränken sich nicht nur auf das Gesundheitswesen, die Hochschulen und die Life-Science-Industrie, sondern würden die Gesamtwirtschaft treffen. Tangiert bei einer Annahme wären unter anderem auch die Lebensmittelbranche, die chemische Industrie und die Landwirtschaft (z.B. Schädlingsbekämpfung). Somit würde die Initiative nicht nur Heilmittel betreffen, sondern auch Gegenstände des Alltagslebens, bei denen ein Bestandteil unter Anwendung von Tierversuchen hergestellt wurde.

Das von der Initiative geforderte Einfuhr- und Handelsverbot für Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, verstösst gegen die internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Das geforderte Verbot widerspricht sowohl den WTO-Abkommen wie auch dem Schweizerischen Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Die Produktionsmethode (frei von Tierversuchen) hat keinen Einfluss auf die physischen Eigenschaften und Merkmale eines Endprodukts. Gemäss gültigem WTO-Recht ist die Diskriminierung eines Produkts basierend auf Produktionsmethoden, die sich nicht in physischen Eigenschaften des Produkts niederschlagen, nicht erlaubt. Der Bundesrat unterstreicht in seiner Botschaft, dass die Initiative im Konflikt mit dem WTO-Abkommen, den EU-Abkommen und anderen Freihandelsverträgen steht. Führt die Schweiz einseitig ein Importverbot ein, dürften andere Länder den Spiess umdrehen: So könnten sie ebenfalls zusätzliche Anforderungen an Importe aus der Schweiz stellen oder diese anderweitig diskriminieren. Dadurch könnte die hiesige Exportwirtschaft arg unter Bedrängnis geraten. Dies würde der Schweiz nicht nur auf politischer, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene grossen Schaden zufügen.

Gemäss Initiative muss der Handel gewährleisten können, dass zwei Jahre nach einer Annahme alle importierten Produkte den schweizerischen Vorschriften entsprechen. Die Behörden müssten dies zusätzlich überprüfen, also auch, unter welchen Bedingungen diese Produkte im Ausland hergestellt wurden. Dafür wäre ein rigoroser Kontrollapparat notwendig, was in einer überbordenden Bürokratie enden würde. Diese Massnahmen würden die Preise der importierten Produkte erhöhen.

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Fazit: Ein klares Nein aus Sicht der Wirtschaft

Heute werden im Vergleich zu früher deutlich weniger Tierversuche durchgeführt. Dieser Trend dürfte sich angesichts der fortlaufenden Bestrebungen, neue Alternativmethoden zu entwickeln, weiter verstärken. Die Schweiz verfügt zudem über ein weitgehendes, griffiges Tierschutz- und Humanforschungsgesetz.

economiesuisse lehnt die Initiative aus folgenden Gründen klar ab:

  • Die Initiative bringt die Gesundheitsversorgung der Schweiz arg in Bedrängnis. Die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten wäre nicht mehr gesichert. Durch das Importverbot wäre die Schweiz vollständig von medizinischen Fortschritten abgeschottet. Schweizerinnen und Schweizer wären gegenüber ausländischen Patientinnen und Patienten benachteiligt. Es entstünde ein Schwarzmarkt für Heilmittel und eine Zweiklassenmedizin.
  • In der Schweiz sind Forschende bereits heute verpflichtet, Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken und wenn immer möglich Alternativmethoden anzuwenden. Tierversuche werden also nur durchgeführt, wenn sie aus wissenschaftlichen, ethischen und regulatorischen Gründen unerlässlich und nicht durch Alternativen ersetzbar sind. Zusammen mit den Bestrebungen im Rahmen der 3R-Prinzipien konnte die Anzahl Tierversuche in der Schweiz seit den 1980er-Jahren um rund 70 Prozent gesenkt werden.
  • Die Initiative führt faktisch zu Forschungsverboten und schwächt die Attraktivität der Forschungs- und Innovationslandschaft Schweiz immens. Somit wird ein zentraler Pfeiler des Schweizer Erfolgs und Wohlstands infrage gestellt. Forschungsinstitute und Unternehmen drohen die Schweiz zu verlassen. Auch die renommierten Schweizer Hochschulen verlören an Attraktivität, würde die Initiative angenommen.
  • Auch andere Branchen wie die Lebensmittelindustrie, chemische Industrie oder auch der Agrarsektor wären von der Initiative betroffen. Die Initiative bricht zudem mit internationalen Handelsverträgen. Sie ist abschottend und handelshemmend. Es ist mit Gegenmassnahmen von Handelspartnern der Schweiz zu rechnen. Auch die Exportbranche geriete so in Bedrängnis.

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