
Auf einen Blick
Die Grünen fordern mit ihrer Initiative für eine «Grüne Wirtschaft» eine radikale Reduktion des Schweizer Ressourcenverbrauchs um über zwei Drittel. In Einklang mit Bundesrat und Parlament lehnt die Wirtschaft diese extreme Initiative, über die wir am 25. September abstimmen, ab. Denn diese wäre kaum umsetzbar und würde der Schweiz grossen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Nicht zuletzt ist die Forderung unnötig. Die Schweiz versteht es bereits heute wie kaum ein anderes Land, Wirtschaftsleistung und Ressourceneffizienz zu vereinen. Auf diesem Erfolgspfad muss die Schweiz weitergehen.
Das Wichtigste in Kürze
Die schädliche Initiative führt nicht zum Ziel
Die von der Grünen Partei eingereichte Initiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» will in der Verfassung eine rigorose Kreislaufwirtschaft festschreiben. Bis ins Jahr 2050 muss die Schweiz ihren Ressourcenverbrauch gemessen an der wissenschaftlich nicht soliden Methode des «ökologischen Fussabdrucks» um über 65 Prozent auf «eine Erde» reduzieren. Dieses Ziel ist bis 2050 ohne abrupten Strukturwandel und starke Änderungen im Konsumverhalten nicht zu erreichen, das unterstreichen auch der Bundesrat (S.1818) und Experten (RessourcenEFFizienz Schweiz REFF).
Der Bundesrat warnt vor der Vernichtung von Arbeitsplätzen und den hohen volkswirtschaftlichen Kosten der Initiative (S.1842). Denn um sich dem radikalen Ziel zumindest anzunähern, müsste der Bund massive staatliche Eingriffe vorsehen. Unter anderem müsste er neue Steuern einführen und eine Vielzahl an zusätzlichen Vorschriften für Produkte und Prozesse erlassen.
In der globalen Wettbewerbssituation ist Ressourceneffizienz für die Wirtschaft existenziell. Schweizer Unternehmen muss man nicht auf Ressourceneffizienz trimmen, sie arbeiten schon heute konstant daran: Denn nur wer das Optimum aus den eingesetzten Ressourcen herausholt, kann im globalen Wettbewerb bestehen. Kein Wunder ist die Schweiz seit Jahren internationale Spitzenreiterin bei der Ressourceneffizienz und belegt vorderste Plätze auf den Ranglisten verschiedenster Umweltindikatoren.
Position economiesuisse
- Eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs entsprechend des Initiativtexts um über 65 Prozent ist gemäss Bundesrat und Experten unrealistisch und als wirtschaftspolitisches Konzept völlig ungeeignet.
- Die Schweiz belegt seit Jahren weltweit eine Spitzenposition bezüglich Ressourceneffizienz und Umweltschutz. Das zeigen verschiedene aktuelle Studien.
- Eine vollständige Kreislaufwirtschaft ist ökonomisch und ökologisch betrachtet illusorisch. Recycling ist in einigen Fällen weder aus umweltpolitischen noch aus finanziellen Überlegungen sinnvoll. Das Optimieren der Kreislaufwirtschaft ist zielführender als das Maximieren.
- Die mit der Umsetzung der Initiative drohenden Massnahmen würden im grossen Ausmass Arbeitsplätze vernichten, neue Handelshemmnisse schaffen, den Wettbewerb behindern und Wirtschaft und Wohlstand nachhaltig gefährden.
- Mehr als die Hälfte der Umweltbelastung, welche die Schweizer Bevölkerung durch ihren Konsum verursacht, fällt im Ausland an. Ohne drastische Konsumbeschränkungen sind die Handlungsmöglichkeiten in der Schweiz von vornherein begrenzt.

Schweizer Umweltpolitik: Lokal optimieren, global koordinieren
Über die Hälfte der Umweltbelastung fällt im Ausland an
Natürliche Ressourcen und eine intakte Umwelt sind eine zentrale Basis für das Wohlergehen unserer Gesellschaft und das Gedeihen der Wirtschaft. Der Zustand der Umwelt in der Schweiz hat sich in den letzten Jahrzehnten in vielerlei Hinsicht verbessert. Flüsse, Seen und die Luft sind sauberer geworden, die Wälder sind weniger belastet. Mit der Globalisierung und der immer stärkeren Vernetzung der nationalen Märkte haben sich auch die Herausforderungen im Umweltbereich verändert. Weil viele Produkte und Rohstoffe importiert werden, fällt über die Hälfte (S.1848) der durch den Schweizer Konsum verursachten Umweltbelastung im Ausland an. Globale Herausforderungen wie Klimawandel, Biodiversität oder Ressourcenknappheit machen zudem nicht vor der nationalen Grenze halt. Sie verlangen vielmehr nach einem international abgestimmten Vorgehen. Eine internationale Politik als Antwort auf die globalen Herausforderungen ist im Aufbau. Doch die Koordination mit vielen Akteuren kann zuweilen hoch komplex sein und Geduld erfordern. Solche schrittweisen Prozesse kombiniert mit Zeitdruck verleiten gerne zu überhastetem Aktionismus. Komplexe Aufgaben wecken den Wunsch nach einfachen Lösungen. Irrwege, Rückschritte und ungewollte Nebenwirkungen sind die Folgen.
Die Schweizer Wirtschaft ist heute schon ressourceneffizient
Ein effizienter Umgang mit Ressourcen ist besonders in der teuren Schweiz ein natürliches Anliegen der Schweizer Unternehmen, weil dadurch Kosten gespart und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Laufend rüsten Unternehmen ihre Produktionsstätten mit effizienter Gebäudetechnik und innovativen Energiekonzepten auf. Sie verbessern ihre Ressourceneffizienz und schliessen Materialkreisläufe. Die Initianten zeichnen dagegen ein Zerrbild der Realität. Sie behaupten, dass die Unternehmen zu ihrem Glück gezwungen werden müssen. Doch als hochtechnologisiertes Land belegt die Schweiz in vielen internationalen Umweltrankings seit Jahren Spitzenplätze. Der Schweizer Wirtschaftsstandort vereint Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Ressourcenschonung optimal. Die Wirkung der Anstrengungen der Schweizer Unternehmen belegen auch die neusten Statistiken der Verwaltung. Wirtschaftswachstum (BIP) und Ressourcenverbrauch konnten entkoppelt werden – ohne Zwangsmassnahmen durch den Staat. Zwar ist das Ziel damit noch nicht erreicht, doch der eingeschlagene Weg stimmt und wird weiterverfolgt.
Herausforderungen der Globalisierung können nicht im nationalen Alleingang gelöst werden
Im globalisierten Umfeld wird es für Unternehmen zunehmend anspruchsvoll, die drei Aspekte der Nachhaltigkeit, Ökologie, Wirtschaft und Soziales ins Gleichgewicht zu bringen. Lieferketten sind mit der Globalisierung komplexer, schnelllebiger und unübersichtlicher geworden. Nationale Vorschriften und Verbote können Wettbewerb und Innovation behindern. Beides sind jedoch Treiber des Wohlstands und des technologischen Fortschritts. Der Handlungsspielraum des Schweizer Staates ist im Ausland grundsätzlich begrenzt, so auch im Umweltbereich. Mit Zwang lässt sich dort kaum etwas erreichen. Schliesslich darf auch nicht aus den Augen verloren werden, dass die Schweiz zahlreiche internationale Abkommen eingegangen ist, die mit dem Inhalt der Initiative grösstenteils unvereinbar sind (S.1898).
Die Schweiz ist in vielen Bereichen die grüne Nummer 1
Die Schweiz ist bei verschiedenen internationalen Nachhaltigkeitsrankings regelmässig auf den vorderen Rängen. Hervorragend ist sie, wenn es darum geht, Wachstum und Nachhaltigkeit zu vereinen. Im Bereich Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit belegt sie seit Jahren sowohl beim WEF wie bei der OECD Spitzenplätze. Aber auch im Bereich Nachhaltigkeit, Energie- oder Ressourceneffizienz ist die Schweiz top.
Bericht der Europäischen Umweltagentur (SOER 2015):
In der Ressourcenproduktivität (Grafik 1) belegt die Schweiz seit Jahren den ersten Platz. Ebenfalls gehört sie zu den Staaten Europas mit der besten Ressourceneffizienz.
Energy Trilemma Index (2015):
Seit der erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2011 vergleicht der Weltenergierat in seinem «Energy Trilemma Index» jährlich die Faktoren «Energiesicherheit», «Bezahlbarkeit von Energie» sowie «Umweltverträglichkeit» für mehr als 120 Länder. Von Beginn an belegte die Schweiz im internationalen Ranking den ersten Platz. Absolute Spitzenwerte werden vor allem im Bereich «Umweltverträglichkeit» erreicht.
Global Competitiveness Report (2015/2016):
Das Weltwirtschaftsforum untersucht 144 Länder bezüglich ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie ihrer nachhaltigen Wachstumsperspektive. Zum siebten Mal in Folge ist die Schweiz in beiden Rankings auf Platz 1. Der Bericht hebt lobend hervor, dass die Schweiz Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit optimal vereint.
RobecoSAM Country Sustainability Ranking (2016):
RobecoSAM analysiert und bewertet halbjährlich 62 Länder auf ihre ökologische und sozial-gesellschaftliche Nachhaltigkeit (ESG-Performance). In der aktuellsten Bewertung vom Mai 2016 liegt die Schweiz auf dem hervorragenden 2 Platz, haarscharf hinter Schweden.
UNEP Decoupling-Report (2011):
Gemäss der Studie des UN-Umweltprogramms (UNEP) ist die Schweiz die ressourcenschonendste Volkswirtschaft in ihrer Länderkategorie und vereint Wachstum und Nachhaltigkeit optimal.
Grafik 1
Die Schweiz liegt bezüglich Ressourcenproduktivität in Europa in Führung.
Ländervergleich Ressourcenproduktivität
Die Ressourcenproduktivität beschreibt das Verhältnis zwischen dem Wirtschaftswachstum und dem Verbrauch natürlicher Ressourcen.
Quelle: European Environment Agency EEA, 2015


Die Initiative: Gut gemeint ist nicht gut genug
Um was es geht
Die von der Grünen Partei eingereichte Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» will den Bund, die Kantone und die Gemeinden durch eine Verfassungsänderung zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft verpflichten. Der Schweiz und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern soll verfassungsmässig die Reduktion des «ökologischen Fussabdrucks» von rund 3 auf 1 Erde verordnet werden. Der «ökologische Fussabdruck» ist im Initiativtext jedoch nicht definiert. Wird auf die am weitesten verbreitete Methode des Global Footprint Networks zurückgegriffen, wird eine wissenschaftlich nicht solide Methode verwendet, die weder über die Umweltverschmutzung noch über die Ressourceneffizienz eine umfassende Aussage zulässt. Demokratiepolitisch bedenklich wäre, dass einer privaten Organisation die Möglichkeit eingeräumt wird, die Methode und damit das zentrale Verfassungsziel eigenständig abzuändern.
Unter Berücksichtigung der aktuellsten Zahlen des Global Footprint Networks müsste der Schweizer «Fussabdruck» um über 65 Prozent reduziert werden. Um sich dem radikalen Ziel des harmlos klingenden Titels zumindest anzunähern, muss der Bund massive staatliche Eingriffe vorsehen. Unter anderem müsste er neue Steuern einführen und zahlreiche Vorschriften für Produkte und Prozesse erlassen.
Initiativtext
Art. 94a (neu) Nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft
1 Bund, Kantone und Gemeinden streben eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft an. Sie fördern geschlossene Stoffkreisläufe und sorgen dafür, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial natürlicher Ressourcen nicht beeinträchtigen und die Umwelt möglichst wenig gefährden und belasten.
2 Zur Verwirklichung der Grundsätze nach Absatz 1 legt der Bund mittel- und langfristige Ziele fest. Er verfasst zu Beginn jeder Legislatur einen Bericht über den Stand der Zielerreichung. Falls die Ziele nicht erreicht werden, ergreifen Bund, Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zusätzliche Massnahmen oder verstärken die bestehenden.
3 Der Bund kann zur Förderung einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft namentlich:
a) Forschung, Innovation und Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen sowie Synergien zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten fördern;
b) Vorschriften für Produktionsprozesse, Produkte und Abfälle sowie für das öffentliche Beschaffungswesen erlassen;
c) Steuer- oder Budgetmassnahmen ergreifen; insbesondere kann er positive steuerliche Anreize schaffen und eine zweckgebundene oder haushaltsneutrale Lenkungssteuer auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen erheben.
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung zu Art. 94a
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
Bis ins Jahr 2050 wird der «ökologische Fussabdruck» der Schweiz so reduziert, dass er auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet.
Kahlschlag bei Wirtschaft und Konsum
Die Initiative will eine «Grüne Wirtschaft». Soweit deckt sich das Anliegen der Initiative grundsätzlich mit jenem der Wirtschaft. Tatsächlich tragen täglich zahlreiche Schweizer Unternehmen zu einer grüneren und damit ökologischeren Wirtschaft bei. Verfehlt sind hingegen die in der Volksinitiative vorgeschlagenen Instrumente. Die starre Zeitachse, das quantitative Ziel und die fragwürdige Messmethode sind in hohem Mass kontraproduktiv. Ökologische Herausforderungen können nicht mit einem Kahlschlag bei Wirtschaft und Konsum angegangen werden. Doch genau das bewirkt die Volksinitiative. Ihr Ziel ist es, den aktuellen Ressourcenverbrauch um über 65 Prozent zu reduzieren. Der Bundesrat rechnet vor, dass bereits eine Reduktion um 40 Prozent nur mit äusserst einschneidenden Massnahmen möglich wäre (S.1818). Er beurteilt daher die angestrebte Reduktion von mindestens 65 Prozent als «kaum erreichbar» und die Initiative als «nicht umsetzbar» (S.1818). Zum gleichen Schluss kommen auch andere Studien des Bundesamts für Umwelt und von angesehenen Experten. Die Initiative kann ihr Versprechen nicht halten, hätte aber gemäss Bundesrat massive Verluste bei den Arbeitsplätzen und hohe volkswirtschaftliche Kosten zur Folge (S.1842). Fakt ist zudem: Produktionsstätten, das heisst Arbeitsplätze können ebenso ins Ausland verlegt werden wie der Konsum (Onlinehandel und Einkaufstourismus). Damit werden ökologische Herausforderungen schlicht ins Ausland verschoben statt gelöst. Allerdings: Der Wohlstand und die Arbeitsplätze sind dann ebenfalls aus unserem Land verschwunden.
Effizienzsteigerungen reichen nicht
Experten kommen in ihren Studien seit Jahren zum Schluss, dass die von Unternehmen laufend neu erzielten Effizienzfortschritte durch zusätzlichen Konsum teilweise wieder zunichte gemacht werden (Rebound-Effekt). Das ist einer der Gründe, weshalb technische Massnahmen zur Effizienzsteigerung nicht genügen, um das Ziel der Initiative zu erreichen. Um den Ressourcenverbrauch zu senken, muss deshalb das Konsumverhalten stark geändert werden, wie auch eine Studie im Auftrag des Bundesamt für Umwelt zeigt (RessourcenEFFizienz Schweiz REFF). Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz bedeutet das eine deutliche Reduktion des Konsums. Wie dies in der globalisierten Welt und der vernetzten Wirtschaft umgesetzt werden soll, ist völlig unklar. Eine effektive Reduktion des Ressourcenverbrauchs um über 65 Prozent wird uns auch mit enormen technologischen Fortschritten kaum gelingen, ohne Veränderungen in unserem Lebensstil. Die Bereiche Mobilität, Wohnen und Essen dürften am stärksten betroffen sein, da sie aus Sicht der Schweizerischen Endnachfrage den grössten Teil der gesamten Umweltbelastung verursachen (RessourcenEFFizienz Schweiz REFF).
Der ökologische Fussabdruck – anschaulich, aber wissenschaftlich nicht solide
Den ökologischen Fussabdruck beschreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einem Faktenblatt folgendermassen: «Diese bekannte Methode gibt das Gesamtresultat in globalen Hektaren an. Sie berücksichtigt jedoch lediglich zwei Umweltaspekte: Fossile CO2-Emissionen und Landverbrauch. Andere wichtige Umweltproblematiken wie zum Beispiel Luft-, Boden- und Gewässerverschmutzung, die Behandlung von Abfällen oder die Lagerung radioaktiver Abfälle sind nicht einbezogen.»
Etwas ausführlicher formuliert stellt der ökologische Fussabdruck den Verbrauch an natürlichen Ressourcen umgerechnet in Flächeneinheiten dar. International am verbreitetsten ist die Methode des ökologischen Fussabdrucks nach Wackernagel und Rees. Die Methode ist beliebt, da sie anschaulich ist und komplexe Sachverhalte auf ein verständliches Mass reduziert. Als wissenschaftliches Modell oder gar – wie dies die Initianten wollen – als Verfassungsgrundlage, um die Ressourceneffizienz eines ganzen Landes zu steuern, ist die Methode aber zu wenig solide und klar ungeeignet.
Mit der Methode wird die Nutzung und Belastung der Natur wie etwa Ackerbau, Energie- oder Holzverbrauch in Flächen umgerechnet, die notwendig wären, um diese Ressourcen auf erneuerbare Weise bereitzustellen. Der ökologische Fussabdruck einer Region, eines Landes oder der ganzen Welt wird im Flächenmass «globale Hektare» ausgedrückt. Ebenfalls berechnet die Methode die «Biokapazität», die Fähigkeit der Natur, Rohstoffe zu erzeugen und Schadstoffe abzubauen (S.2–5). Der ökologische Fussabdruck drückt also Konsum jeglicher Form in einem hypothetischen Flächenbedarf aus und will aufzeigen, ob und um wie viel die Nutzung der Natur die regenerative Fähigkeit der Biosphäre übersteigt. Im Frühjahr 2016 hat das Global Footprint Network den Fussabdruck für die Schweiz auf 3.3 Erden pro Person berechnet.
Der ökologische Fussabdruck gehört nicht in die Verfassung
Die Methode des ökologischen Fussabdrucks berücksichtigt biologische Stoffflüsse und fossile Energieverbräuche. Wesentliche Aspekte wie abiotische Ressourcen (zum Beispiel Metalle, Luftschadstoffe, Süsswasserverbräuche), Schäden durch Umweltgifte, Verlust an biologischer Vielfalt sowie die Erschöpfung von nicht erneuerbaren Ressourcen werden gar nicht oder nur indirekt berücksichtigt (S.8). Die Methode greift zudem auch auf Näherungen zurück, um Ressourcenverbräuche, die keine Flächennutzung darstellen, auf Flächen umzurechnen. Solche Umrechnungen erfolgen auf besonders umstrittene Weise bei der Energieerzeugung.
Weil abiotische Ressourcen wie zum Beispiel Metalle nicht abgebildet werden, erfasst das Modell die Abfallentsorgung und das Recycling nicht in angemessener Weise. Recyceln Schweizer Unternehmen also Metall, wird der ökologische Fussabdruck nicht kleiner. Da die Initiative auf Ressourceneffizienz und das Schliessen von stofflichen Kreisläufen abzielt, ist die Tatsache, dass die Methode genau diesen Aspekt nicht angemessen abbildet, paradox.
Eine wissenschaftlich derart unvollständige Methode wie den ökologischen Fussabdruck in der Verfassung zu verankern ist verfehlt. Der Bundesrat gibt ausserdem zu bedenken, dass ein quantitatives Ziel auf Verfassungsstufe dem Fussabdruck ein Übergewicht gegenüber anderen Verfassungszielen (S.1841) geben und damit zu massiven Verzerrungen in der Umweltpolitik führen würde.

Falsche Instrumente für das Inland
Unverhältnismässige volkswirtschaftliche Kosten
Zur Umsetzung der Initiative müsste der Bund mit einschneidenden planwirtschaftlichen Massnahmen ins Wirtschaftssystem eingreifen. Die Folgen wären Konsumeinschränkungen, ein abrupter Strukturwandel mit negativen Beschäftigungseffekten und damit verbunden unverhältnismässig hohe volkswirtschaftliche Kosten.
«Quotenbolzen» verhindert optimale Kreislaufwirtschaft
Die Vorstellung der Initianten von einer maximalen Kreislaufbewegung im Wirtschaftsalltag ist ökonomisch und ökologisch betrachtet illusorisch. So lassen sich viele Abfälle nicht problemlos in den Produktionsprozess zurückführen. Dabei gibt es nicht nur technische Grenzen. Beim «Quotenbolzen», das heisst bei der Maximierung statt Optimierung des Recyclings, steigt der ökologische Aufwand exponentiell. Anschaulich wird dies bei der Entsorgung von Elektroschrott. In der Schweiz fliessen über 70 Prozent der Rohstoffe der ins Recycling gegebenen Elektro- und Elektronikaltgeräte in den Wirtschaftskreislauf zurück. Derart hohe Recyclingquoten erreicht kein anderes Land. Um die Rohstoffe aus dem Elektroschrott zurückzugewinnen, sind verschiedene Verfahren notwendig. Einige Rohstoffe können direkt aus den einzelnen Komponenten wiedergewonnen werden, andere müssen vorgängig aufwendig aufbereitet werden. Ein Smartphone beinhaltet beispielsweise mehr als 60 Metalle, zum Teil nur in der Intensität von Spurenelementen oder in Form von verschiedenen Legierungen. Wenn möglich und vernünftig, werden diese bereits heute herausgelöst und weiterverwertet. Eine staatliche Vorschrift zur maximalen Auftrennung führt jedoch dazu, dass für das Herauslösen von Kleinstmengen an Metallen sehr aufwendige und umweltbelastende Technologien eingesetzt werden müssen, zum Beispiel weil hohe Temperaturen oder hohe Drücke notwendig sind, oder aber Säuren oder andere Substanzen zum Einsatz kommen. Dies ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern vor allem ökologisch schädlich, weil die für das Auftrennen und Aufbereiten beanspruchten Umweltressourcen grösser sind als die durch das Recycling eingesparten Umweltressourcen. Mit anderen Worten: Der ökologische Aufwand wird dann selbst bei ökologisch hoch effizienten Verfahren wesentlich grösser als der erzielte ökologische Ertrag.
Grafik 2
Nicht in jedem Fall ist es ökologisch sinnvoll, ein Produkt vollständig zu recyceln.
Kumulative Darstellung von ökologischem Ertrag, Aufwand und Gewinn in Abhängigkeit von der Recyclingquote

Kostenpunkt Bürokratie
Die Initiative der Grünen will den Bund dazu verpflichten, Vorschriften für Produktionsprozesse und Produkte zu erlassen. Einfach klingende Vorschriften für Produkte und Produktionsprozesse können zu kaum zu erfüllenden Anforderungen führen. Die Einführung von drastischen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten hätte auch aufgrund der Sorgfalts- und Auskunftspflichten hohe Kosten und immensen bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft zur Folge (S.1894).
Staatliche Fördermassnahmen schaden mehr als sie helfen
Im Umweltbereich gibt es zahlreiche private Unternehmensberaterinnen und Dienstleister, die Unternehmen auf ihre Energie- und Ressourceneffizienz überprüfen, entsprechende Massnahmen vorschlagen und helfen, diese umzusetzen. Die staatliche Förderung von einzelnen Dienstleistungsanbieterinnen führt zu ungleich langen Spiessen in diesem Wettbewerb. Über Ausschreibungen zwingt sie einzelne Private an den Tropf der Staatskasse und verdrängt unabhängige Anbieter vom Markt. Ebenfalls teuer und marktverzerrend sind staatliche Vermarktungsmassnahmen. Die gut gemeinten staatlichen Fördermassnahmen schaden mehr als sie helfen, weil die geförderten Akteure oder Technologien so keine Chance haben, marktfähig zu werden oder zu bleiben.

Auswirkungen auf die international vernetzte Schweiz
Eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten jenseits der Grenzen
Die Schweizer Wirtschaft ist äusserst stark in die internationale Wirtschaft eingebunden. Oft finden in der heutigen globalisierten Wirtschaft die verschiedenen Phasen des Lebenszyklus eines Produkts (S.1827) in unterschiedlichen Ländern statt (Produktion, Transport, Nutzung, Entsorgung). Aufgrund dieser internationalen Vernetzung der Wertschöpfungsketten ist ein international koordiniertes Vorgehen zur Reduktion der Umweltbelastung zwingend. Dieser Umstand begrenzt die Handlungsmöglichkeiten der Schweiz von vornherein, wenn die Schweiz auch in Zukunft in die internationale Wirtschaft eingebunden sein will.
Alleingänge führen zu Wettbewerbsnachteilen
Noch schärfere, allein auf die Schweiz bezogene Umweltvorschriften hätten für Schweizer Hersteller und Händler erhebliche Wettbewerbsnachteile zur Folge. Zahlreiche neue Handelshemmnisse würden geschaffen. Importierte Produkte würden vergleichsweise noch günstiger. Exportwaren entsprechend teurer. Die zusätzliche Preisdifferenz zu den umliegenden Ländern würde den Einkaufstourismus ankurbeln und das Bild einer Hochpreisinsel zementieren. Zudem sind Schweizer Unternehmen mehrfach in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden. Je mehr Sonderregelungen sie befolgen müssen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Schweizer Unternehmen aus dem globalen Prozess ausgeschlossen werden und dass internationale Unternehmen ihre Standorte verlagern, weil die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts sinkt. Auch ohne zusätzliche Regulierung wenden viele Unternehmen etablierte Nachhaltigkeitsstandards an und bemühen sich in der Praxis um deren Einhaltung entlang der ganzen Wertschöpfungskette ihrer Produkte.
Unvereinbar mit internationalen Abkommen
Die Schweiz profitiert enorm vom internationalen Handel. Zur Festigung ihrer Beziehungen mit dem Ausland und für den internationalen Handel von Produkten und Dienstleistungen ist sie daher Verpflichtungen eingegangen in der WTO, gegenüber der EU und mit Drittstaaten im Rahmen von Freihandelsabkommen bzw. bilateralen Verträgen. Diese Abkommen könnten mit Massnahmen kollidieren, die der Bundesrat zur Erreichung des radikalen Ziels der Initiative ergreifen müsste (S.1898). Die Schweiz sollte nicht riskieren, vom internationalen Handel ausgeschlossen zu werden.
So würde beispielsweise ein Importverbot von Produkten, bei welchen die Prozesse und Produktionsmethoden am Produkt nicht nachweisbar sind, gegen das Nichtdiskriminierungsgebot des GATT verstossen. Ebenfalls einzuhalten ist das Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, welches mit Art. 13 ein Verbot der Einführung mengenmässiger Beschränkungen und Massnahmen gleicher Wirkung enthält. Würde der Bundesrat die Verwendung von Materialien oder Produkte für bestimmte Zwecke einschränken, Wirtschaftsteilnehmer zur Angabe gewisser Informationen verpflichten oder Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten stellen, könnte dadurch der Handel eingeschränkt werden, womit ein Verstoss gegen das Abkommen riskiert würde. Zu beachten ist bei den Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten ebenfalls das Abkommen der Schweiz mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (gegenseitige Anerkennung der Zulassung von Produkten) und das Agrarabkommen. Neue Anforderungen in Bezug auf das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten müssten vor dem Hintergrund der Abkommen mit der EU bürokratisch von Fall zu Fall beurteilt werden (S.1898-1899).
Weiter ist das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Abkommen) einzuhalten. Dieses besagt, dass sich eine Massnahme möglichst nach internationalen Standards richten muss. Andernfalls kann sie als unverhältnismässig und somit als handelsdiskriminierend gelten. Entwürfe von technischen Vorschriften müssen im Rahmen dieses Abkommens den anderen WTO-Mitgliedstaaten noch vor deren Genehmigung zur Stellungnahme unterbreitet werden. Technische Regulierungen der Schweiz müssen also auf einem internationalen Standard basieren, falls ein solcher verfügbar ist (S.1898).
Drastische umweltpolitische Massnahmen greifen somit schädlich in das komplexe System internationaler Handelsbeziehungen ein und können gegen internationale Abkommen verstossen. Mit Sicherheit führen solche Massnahmen aber zu Bürokratie, Rechtsunsicherheit und hohen Kosten.
Vergessen geht zudem, dass Produkte von Schweizer Unternehmen bereits heute hohen Umweltstandards unterliegen. Würden diese Unternehmen ihren Firmensitz verlegen oder Produktionsstätten auslagern, würde die Umwelt verlieren.

Die ressourceneffiziente Wirtschaft der Zukunft
Bestehende Instrumente nutzen
Aus Sicht der Wirtschaft gilt es, das Ziel einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Wirtschaft weiterzuverfolgen. Das hohe Niveau des Umweltschutzes muss erhalten und allfällige Lücken müssen mit geeigneten Massnahmen geschlossen werden. Die heutige Verfassungsgrundlage bietet bereits die Möglichkeit, konkrete Massnahmen zum Erreichen einer grüneren Wirtschaft auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu erlassen (S.1835). Eine Verfassungsänderung ist daher unnötig. Der Bund verfügt über griffige Instrumente, die im Bedarfsfall angepasst und revidiert werden können. So ist die revidierte Abfallverordnung (VVEA) im Januar 2016 in Kraft getretengetreten und verschiedenste Umweltverordnungen werden laufend angepasst. Die Revision des CO2-Gesetzes wird dieses Jahr in Angriff genommen. In diesem Rahmen unterstützt economiesuisse das ehrgeizige klimapolitische Ziel, die nationalen CO2-Emissionen bis 2030 (gegenüber 1990) um 50 Prozent zu reduzieren. Anstelle definierter Unterziele (In- und Auslandziele) soll dabei für die Schweiz jedoch ein Flexibilitätsmechanismus eingeführt und angewandt werden.
Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen
Um für die aktuellen und künftigen Herausforderungen einer nachhaltigeren Wirtschaft gerüstet zu sein, braucht es weiterhin eine flexible Anpassung der Unternehmen. Diese wird durch innovations- und unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen ermöglicht. Der Erfolg des Schweizer Systems zeigt, dass der Werkplatz mit Eigenverantwortung, marktwirtschaftlichen Anreizen und internationaler Zusammenarbeit viel zum hiesigen und zum globalen Umweltschutz beiträgt. Ebenfalls müssen die Chancen der Digitalisierung, Sharing Economy und der Fundus des Wissens im Bereich Umwelttechnologie genutzt und über den internationalen Handel in die Welt hinausgetragen werden. Die Wirtschaft entwickelt laufend neue Rezepte, sei es im Bereich innovatives Bauen, in der industriellen Produktion, in der Mobilität, in der Energieerzeugung oder im Klima- und Umweltschutz.
Wirkungseffizienz durch Spitzentechnologie
International erzielt die Schweiz in ihrer Rolle als globaler Lieferant von Innovation und Spitzentechnologien eine grosse Hebelwirkung. Ein eindrückliches Beispiel ist, dass alleine durch den Einsatz von Effizienztechnologien von ABB im Bereich Elektromotorik weltweit jährlich die Strommenge von insgesamt 40 Millionen europäischen Haushalten eingespart wird. Unsere Unternehmen exportieren aber auch hohe Umwelt- und Sozialstandards in ausländische Produktionsstätten und tragen so zu einem gesunden, nachhaltigen Wachstum im Ausland bei.
Internationale Harmonisierung statt Diskriminierung
Schweizer Unternehmen sollen im europäischen und internationalen Wettbewerb nicht leichtfertig diskriminiert werden. Deshalb sind nationale Produkt- oder Produktionsvorschriften wie Stoffverbote oder Mindeststandards zwingend international abzustimmen, um den freien Warenverkehr nicht zu gefährden. Die Schweiz darf sich nicht vom internationalen Handel abkapseln. Harmonisierungen mit dem EU-Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa und der OECD-Strategie sind anzustreben.
Gleich lange Spiesse statt Marktverzerrungen
Eine intakte Umwelt ist allen wichtig. Statt die Wirtschaft mit engen und fragwürdigen Vorschriften und Auflagen einzugrenzen, sollte besser innovativen Unternehmen der notwendige Raum gelassen werden, damit diese mit ihren effizienten Technologien zu Verbesserungen und Einsparungen auf dem gesamten Planeten beitragen können. Dazu brauchen wir keine bevormundende Behörde, sondern wirtschaftliche Anreize. Staatliche Subventionierungen einzelner Unternehmen oder Technologien führen immer zu Marktverzerrungen und ungleich langen Spiessen. Das schadet mehr als es hilft.
Professionelle Abfallwirtschaft
Aufgrund des hohen Wohlstandsniveaus hat der Konsum und damit die Menge an Siedlungsabfall zugenommen. International nimmt die Schweiz im Umgang mit dem Abfall eine Vorreiterrolle ein. Rund die Hälfte der jährlich anfallenden Siedlungsabfälle wird in Recyclingsystemen erfasst und stofflich verwertet. Der Rest wird in den Kehrichtverbrennungsanlagen thermisch behandelt. Die dadurch entstehende Wärme wird in der Schweiz zur Energieproduktion genutzt. Zum Vergleich: In der EU werden durchschnittlich weiterhin über 30 Prozent aller unbehandelten Siedlungsabfälle in Deponien entsorgt, in einzelnen Ländern sogar 80 Prozent – in der Schweiz liegen wir nahe bei 0 Prozent. Der prozentuale Anteil des Siedlungsabfalls, der rezykliert oder kompostiert wird, beträgt in der Schweiz über 50 Prozent, während der EU-Durchschnitt bei 40 Prozent liegt. Treiber für den hohen Bruttoabfall in der Schweiz sind neben dem hohen Wohlstandsniveau schweizspezifische Regulierungsauflagen im Bereich Gesundheit, Hygiene und Sicherheit (unter anderem vom Konsumentenschutz gefordert).
So galt Klärschlamm jahrzehntelang als wertvoller Dünger für die Landwirtschaft und als Beispiel eines sinnvollen Stoffkreislaufs. Mit der BSE-Krise 2006 wurde diese Praxis verboten, weil Klärschlamm potenzielle Krankheitserreger enthalten kann. Seither wird der Klärschlamm in Verbrennungsanlagen entsorgt und schlägt sich in der Abfallstatistik nieder.
Trotz der Vorreiterrolle hat die Schweiz vorwärtsgemacht. Am 1. Januar 2016 ist die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) in Kraft getreten. Diese dient ebenfalls dazu, die Abfallwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Ergänzend prüft economiesuisse aktuell zusammen mit verschiedenen Stakeholdern im Rahmen des Ressourcen-Trialogs weitere Optimierungsmöglichkeiten für eine Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2030.
Grafik 3
Die Schweiz ist im Recycling vorbildlich und verwertet den Abfall stofflich oder energetisch.
Recycling in der Schweiz
Quelle: 2015 © EDA, PRS/Quellen (2014): Bundesamt für Umwelt (BAFU), Swiss Recycling: https://www.eda.admin.ch/content/dam/PRS-Web/bilder/infografiken/de/7.2.7_DE.jpg


Ein klares Nein zur Initiative aus Sicht der Wirtschaft
Schweizer Unternehmen sind weltweit führend, wenn es darum geht, Wachstum und Nachhaltigkeit zu vereinen. Die Schweiz belegt in internationalen Nachhaltigkeitsrankings regelmässig Spitzenplätze und erreicht als Recycling-Musterschülerin mit einem privatwirtschaftlichen System Quoten, von denen die EU oder die USA nur träumen können. Die Schweizer Wirtschaft engagiert sich heute und auch in Zukunft für eine ressourceneffiziente Wirtschaft. Eine grüne Wirtschaft im Sinne der Initiative bleibt aber unrealistisch.
Unrealistisches Ziel der Initiative
Die Initiative verlangt, dass die Schweiz bis 2050 ihren ökologischen Fussabdruck um über 65 Prozent reduziert. Dieses Ziel ist gemäss Bundesrat und Experten unrealistisch und als wirtschaftspolitisches Konzept völlig ungeeignet. Die Methode, die über die Erreichung des Ziels Auskunft geben soll, misst paradoxerweise weder die Reduktion des Ressourcenverbrauchs noch die Umweltbelastung in angemessener Weise.
Die Schweizer Wirtschaft «grünt» freiwillig
Die Schweiz belegt seit Jahren weltweit eine Spitzenposition bezüglich Ressourceneffizienz und Umweltschutz. Das zeigen verschiedene aktuelle Studien. Das verdeutlicht, dass eine Verbesserung der Ressourceneffizienz ein innovationsfreundliches Umfeld bedingt, welches durch liberale Rahmenbedingungen am besten geschaffen wird.
Optimieren statt Maximieren
Die Schweiz gehört bereits heute zu den Recycling-Weltmeistern. Eine vollständige Kreislaufwirtschaft ist ökonomisch und ökologisch betrachtet illusorisch. Recycling ist in einigen Fällen weder aus umweltpolitischen noch aus finanziellen Überlegungen sinnvoll. Das Optimieren der Kreislaufwirtschaft ist zielführender als das Maximieren.
Alleingang gefährdet den Wohlstand der Schweiz
Die mit der Umsetzung der Initiative drohenden Massnahmen würden im grossen Ausmass Arbeitsplätze vernichten, neue Handelshemmnisse schaffen, den Wettbewerb behindern und Wirtschaft und Wohlstand nachhaltig gefährden. Auch gemäss Bundesrat hätte die Umsetzung der Initiative einen abrupten Strukturwandel mit zunehmender Arbeitslosigkeit und sehr hohen volkswirtschaftlichen Kosten zur Folge.
Diskriminierung der Schweizer Unternehmen
Würden für den Schweizer Handel und die Schweizer Hersteller schärfere Umweltvorschriften gelten als für die Konkurrenz im Ausland, hätten diese erhebliche Wettbewerbsnachteile zur Folge: importierte Produkte würden vergleichsweise noch günstiger und die Produkte für den Export teurer. Hohe Importsteuern sind keine Option, wenn die Schweiz ihre Freihandelsabkommen nicht gefährden will.
Begrenzte Handlungsmöglichkeiten im Ausland
Mehr als die Hälfte der Umweltbelastung, welche die Schweizer Bevölkerung durch ihren Konsum verursacht, fällt im Ausland an. Ohne drastische Konsumbeschränkungen sind die Handlungsmöglichkeiten in der Schweiz von vornherein begrenzt.
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