Ordner, Brille und Stift

Griffige Stabilisierungsregel sichert AHV-Renten langfristig

Das demografiebedingte Defizit in der AHV wird bis 2030 auf 7,5 Milliarden Franken pro Jahr anwachsen. Dieses strukturelle Problem kann nur mit einer strukturellen Reform gelöst werden. Entsprechend haben Arbeitgeberverband und Economiesuisse ein Modell entwickelt, das mit einer für Wirtschaft und Gesellschaft tragbaren Zusatzfinanzierung auskommt. Unverzichtbarer Bestandteil ihres Modells: eine griffige Stabilisierungsregel.

Die demografische Alterung macht der AHV zu schaffen. Im Jahr 2030 wird die erste Säule ein Defizit von 7,5 Milliarden Franken ausweisen. Die AHV hat ein strukturelles Problem. Und dieses lässt sich nur mit einer strukturellen Reform lösen. Entsprechend haben Arbeitgeberverband und Economiesuisse ein Modell entwickelt, das mit einer für Wirtschaft und Gesellschaft tragbaren Zusatzfinanzierung auskommt.

 

Das Modell des Bundesrats dagegen ist untauglich. Der Bundesrat will das demografische Problem in der AHV mit einer enormen Zusatzfinanzierung von jährlich knapp 14 Milliarden Franken und einer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu teuren Stabilisierungsregel lösen. Auch das Modell des Ständerats ist ungeeignet. Mit seinem Leistungsausbau in der AHV (70 Franken Rentenerhöhung, Anhebung des Plafond für Neurentner-Ehepaare von 150 auf 155 Prozent) riskiert der Ständerat ein unkontrollierbares Kostenwachstum in der AHV: Allein die Kosten für den Ausbau schnellen aufgrund der demografischen Dynamik von 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2030 auf 2,1 Milliarden im Jahr 2035 hinauf. Dem stehen Einsparungen von bloss 1,2 Milliarden Franken gegenüber. Der Plan des Ständerats würde das strukturelle Problem in der AHV also nicht nur ungelöst lassen, sondern sogar noch verschärfen und an die kommenden Generationen abschieben. Nicht zuletzt sieht der Ständerat von einer wirksamen Stabilisierungsregel ab – er beschränkt sich auf einen politischen Handlungsauftrag.

 

Im Unterschied dazu bleibt die Lösung der Wirtschaft dem ursprünglichen Ziel der Reform treu: die Sicherung des heutigen Rentenniveaus. Eine Erhöhung der Renten kommt freilich nicht infrage. Konkret fordert die Wirtschaft für die AHV folgende Reformmassnahmen:

 

  • Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter
  • Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte in zwei Schritten, rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren
  • Stabilisierungsregel für die AHV: Gerät die AHV in finanzielle Schieflage und werden von Bundesrat und Parlament keine Massnahmen ergriffen, wird das Referenz-Rentenalter schrittweise um maximal 24 Monate angehoben, zudem wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht.

Damit sichern Arbeitgeberverband und Economiesuisse die heutigen AHV-Renten bis weit nach 2030 – und zwar mit einer wirtschaftlich und gesellschaftlich verkraftbaren Zusatzfinanzierung. Mit ihrer Stabilisierungsregel geben die beiden Spitzenverbände zudem eine strukturelle Antwort auf die demografischen Herausforderungen. Ausgehend von den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen würde das Referenz-Rentenalter indes frühestens 2031/2032 um die ersten vier Monate angehoben; 2035 läge es bei rund 66 Jahren. Die Stabilisierungsregel der Wirtschaft sorgt also nicht nur für längerfristige Rentensicherheit, sondern auch dafür, dass keine Rentenalter- und Steuererhöhungen auf Vorrat vorgenommen werden.