sonnenblume

Für einen pragmatischen Umgang mit der grünen Gentechnologie

Am 15. Mai wird die Vernehmlassung zur Änderung des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzregelung abgeschlossen. Das bis 2017 verlängerte Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen soll genutzt werden, die rechtlichen Grundlagen für die Zeit danach zu schaffen. economiesuisse ist überzeugt, dass ein Nebeneinander von herkömmlichen und gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in der Schweiz problemlos realisierbar ist.

Nachdem im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP59) lange und ausführlich die möglichen Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen untersucht wurden, spricht aus Sicht von economiesuisse nichts mehr dagegen, deren Anbau in der Schweiz zu ermöglichen. Das geltende Moratorium hindert einerseits die Schweizer Bauern daran, von dieser zukunftsträchtigen Technologie zu profitieren. Selbst dann, wenn durch den Anbau gentechnisch veränderter Sorten der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln enorm reduziert werden könnte, ist dieser heute nicht erlaubt. Andererseits hat das Verbot die Forschungsaktivitäten auf diesem Gebiet stark gedrosselt, während ausserhalb Europas grosse Fortschritte erzielt werden. Letzteres ist für den Innovationsstandort Schweiz auf Dauer sehr schädlich.

Politische Verdoppelung der Grenzabstände
Die Schweiz braucht Wahlfreiheit anstatt Verbote für Landwirte und Konsumenten. Wer gentechnisch hergestellte Pflanzen anbauen, verarbeiten oder konsumieren will, soll dies ohne unverhältnismässige Hürden tun können. Wer das nicht möchte, soll auch in Zukunft darauf verzichten dürfen. Die am NFP59 beteiligten Forscher haben in ihren Empfehlungen zu Sicherheitsabständen zwischen Feldern mit und ohne Gentech-Pflanzen bereits eine Sicherheitsmarge eingebaut. Ohne weitere Begründung wurden diese Abstände in der Vernehmlassungsvorlage zur Koexistenzregelung verdoppelt. Die teilweise kaum einzuhaltenden Abstände sollen selbst dann gelten, wenn auf der benachbarten Anbaufläche gar keine kompatiblen Pflanzen wachsen, eine Auskreuzung also ohnehin ausgeschlossen ist. Diese Vorschriften sind rein politisch begründet und lassen sich wissenschaftlich nicht rechtfertigen.

Gleiches gilt für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gebühren für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen. Sie sollen 30'000 bis 120'000 Franken betragen, während eine entsprechende Lizenz für konventionelle Sorten schon für 150 Franken zu haben ist.

Gentechfreie Zonen nicht kantonal verordnen
Die Ausweisung von gentechfreien Gebieten, wie in den Vernehmlassungsunterlagen vorgesehen, lehnt economiesuisse ab. Es spricht nichts dagegen, wenn sich manche Bauern auf freiwilliger Basis zusammentun, um in einer bestimmten Region ausschliesslich auf herkömmliche Weise zu produzieren. Wird dies aber beispielsweise durch den Kanton verordnet, werden innovative Landwirte – und diese werden anfänglich immer in der Minderheit sein – kaum je eine Chance haben, Neues auszuprobieren. Die vorgeschlagene Alternative, dass interessierten Bauern Flächen in anderen, nicht gentechfreien Gebieten zur Verfügung gestellt werden, muss als völlig praxisfremd und inpraktikabel bezeichnet werden.

economiesuisse wird sich dafür einsetzen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse in den rechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse des NFP59 rechtfertigen ein umfassendes Verbot dieser andernorts bereits bewährten Technologie in keiner Weise.