Richtung

Aktienrechtsreform – Fahrtrichtung stimmt, aber noch nicht am Ziel

economiesuisse nimmt den Entscheid des Nationalrats, auf die Beratung der Aktienrechtsrevision einzutreten und gleichzeitig den indirekten Gegenentwurf zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative vom Geschäft abzuspalten, zur Kenntnis. Der Entscheid ermöglicht es, die beiden komplexen Vorlagen getrennt zu behandeln.

Das Aktienrecht ist eine der wesentlichen Rechtsgrundlagen unserer Wirtschaft. Anpassungen darin müssen unter breitem Einbezug der Betroffenen erfolgen. Ohne dass vorgängig eine formelle Konsultation der betroffenen Wirtschaftskreise stattgefunden hätte, wurde die bereits sehr umfangreiche Aktienrechtsvorlage von der Rechtskommission des Nationalrats zusätzlich mit einem indirekten Gegenentwurf zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative beladen. Die nun erfolgte Abspaltung des Gegenvorschlags erleichtert die parlamentarische Arbeit an diesen zwei komplexen Dossiers und erlaubt, dass die Beratungen sowohl in Bezug auf die Aktienrechtsrevision als auch in Bezug auf den Gegenvorschlag in einem der Komplexität der Materie angemessenen Rahmen erfolgen.

Keine Bevormundung der Wirtschaft durch Quoten

Im Zentrum der Aktienrechtsrevision muss die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Unternehmen stehen. Die Revisionsvorlage greift zahlreiche, in der Vergangenheit diskutierte und hängige Anpassungen im Aktienrecht auf und kann dadurch einen seit Jahren bestehenden Reformstau aufbrechen. economiesuisse begrüsst, dass der Nationalrat sich der Vorarbeit der Rechtskommission des Nationalrats in wesentlichen Punkten anschliessen konnte.

Die Vorlage bringt in zahlreichen Punkten Vereinfachungen und Entlastungen, gerade auch für KMU. Zu erwähnen sind beispielsweise Erleichterungen für die Gründung von Start-ups und bei Kapitalerhöhungen. Die Vorlage ist aber gesamthaft noch nicht am Ziel, es besteht noch Korrekturbedarf. Insbesondere gesellschaftspolitisch getriebene Konzepte wie Geschlechterquoten haben keinen Platz im Aktienrecht und müssen im Ständerat abgelehnt werden.

Anpassungen des Gegenentwurfs sind gefordert – Rückzug der Initiative zwingend

Wie die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative enthält auch der indirekte Gegenvorschlag weitgehende Haftungsbestimmungen mit Beweislastumkehr. Die Unternehmen werden dadurch exponiert und können leicht Opfer von erpresserischen Klagen werden, auch wenn solche Klagen unbegründet sind oder von Wettbewerbern gezielt genutzt werden, um Schweizer Unternehmen zu schwächen. Die vorgesehene Beweislastumkehr verursacht Rechtsunsicherheit, hohe Kosten und Imageschäden. Die Rechtskommission des Ständerats muss hier nachbessern und eine Lösung präsentieren, die den Unternehmen Rechtssicherheit bietet.

Ein indirekter Gegenentwurf muss auch zwingend zum Rückzug der Initiative führen. Die entsprechenden Bestimmungen dürfen sonst nicht in Kraft treten. Politische Absichtserklärungen der Initianten reichen nicht.