Zahlen

JUSO-Klassenkampf-Initiative ist rechtsstaatlich fragwürdig und schadet der Schweiz

Mit ihrer «Initiative für eine Zukunft» fordern die Jungsozialisten eine Steuer von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen, die 50 Millionen Franken übersteigen. Der Bundesrat empfiehlt die JUSO-Initiative zur Ablehnung und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. In der Wirtschaft wird dieser Entscheid begrüsst, denn die Initiative hat geradezu zerstörerische Auswirkungen auf Schweizer Familienunternehmen. Werden die besten Steuerzahler vertrieben, so resultieren nicht Milliardeneinnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, sondern im Gegenteil empfindliche Steuereinbussen für Bund, Kantone und Gemeinden, die der Mittelstand ausbaden muss. Die von der JUSO geforderte Hürden gegen den Wegzug vermögender Personen sind rechtsstaatlich fragwürdig und drohen, der Schweiz heute schon zu schaden.

Leidtragende der JUSO-Initiative sind insbesondere die grossen Schweizer Familienunternehmen. Das Modell des über Generationen familiengeführten Unternehmens wird faktisch zerstört. Im Fall einer Übergabe an die Nachkommen resultiert eine dermassen hohe Steuerbelastung, dass Firmenverkäufe und Liquidationen die notwendige Folge sind. In jedem Fall müssen substanzielle Firmenanteile an Dritte verkauft werden, oft ins Ausland, die Familienkontrolle geht verloren. Gelingt der Verkauf nicht, etwa weil sich keine Investoren finden, bleibt nur die Liquidierung unter Inkaufnahme von Arbeitsplatz-Verlusten. Die JUSO zerstört mit ihrer Initiative mutwillig einen traditionell wichtigen Grundpfeiler der Schweizer Wirtschaft

Es muss mit empfindlichen Einnahmeeinbussen gerechnet werden

Die Initianten erhoffen sich Milliardeneinnahmen. Ihre Schätzung ist allerdings rein statisch. Sie impliziert – komplett unrealistisch – dass Betroffene nicht auf eine konfiskatorische Steuer reagieren. Bei dermassen gravierenden Belastungen muss mit Fluchtbewegungen gerechnet werden. Der Fall Norwegen ist ein Anschauungsbeispiel, wie überhöhte Steuern einer sozialdemokratischen Regierung zur Abwanderung von Unternehmerinnen und Unternehmern führen. Sollten wichtige Steuerzahler ihren Wohnsitz verlegen, so fällt nicht nur keine Nachlasssteuer an, auch deren substanziellen Einkommens- und Vermögenssteuern gehen verloren. Exponierte Kantone und Gemeinden etwa in den Berg- und Tourismusgebieten dürften empfindliche finanzielle Einbussen verzeichnen, strukturschwächere Regionen müssen sich auf einen Rückgang der Finanzausgleichszahlungen einstellen.

Begründete rechtsstaatliche Bedenken

Die JUSO selbst anerkennt das Risiko von Wegzügen vermögender Personen. Deshalb fordert sie in den Übergangsbestimmungen sofort wirksame Hürden gegen Wegzüge. In betroffenen Kreisen führt diese Forderung zu grosser Verunsicherung. Der Bundesrat erhielte die Kompetenz, Bestimmungen zur Verhinderung der Steuervermeidung rückwirkend per Abstimmungsdatum in Kraft setzen. Unklar ist, welche Massnahmen zu ergreifen wären resp. innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens überhaupt ergriffen werden könnten. Vom Bundesrat ist zu erwarten, dass er die Gültigkeit und juristische Umsetzbarkeit der Initiative gründlich überprüft. Die rechtsstaatlich fragwürdigen Forderungen drohen, enorm schädliche Auswirkungen auf die Schweiz und ihr Steuersubstrat zu haben – und zwar bevor das Volk überhaupt über die Initiative befunden hat.