Wintersession 2019

Vom 2. bis 20. Dezember fand die erste Session der aktuellen Legislatur statt. Hier finden Sie unsere Stellungnahmen zu wichtigen Geschäften.

Die Session im Überblick

Die erste Session der neuen Legislatur ging am 20. Dezember zu Ende. Das neu zusammengesetzte Parlament hat in den drei Wochen nicht nur den Bundesrat (wieder)gewählt, die Kommissionen neu besetzt, sondern auch inhaltlich wichtige Weichen richtig gestellt – aber nicht nur.

So hat nach der Grossen auch die Kleine Kammer der Kündigungsinitiative eine deutliche Absage erteilt. Die Initianten wollen die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Über die Vorlage stimmt das Schweizervolk in der ersten Jahreshälfte 2020 ab. economiesuisse hat schon früh gegen die Initiative Stellung bezogen und freut sich entsprechend über diesen Entscheid. (Für weitere Informationen verweisen wir gerne auf unser dossierpolitik «Annahme der Kündigungsinitiative bedeutet das Ende des bilateralen Wegs»).

Einen bedeutenden Schritt in Richtung Normalisierung der bilateralen Beziehungen mit der EU hat das Parlament auch mit der Verabschiedung des zweiten Kohäsionsbeitrags gemacht. In dieselbe Richtung weist der Entscheid, vom Bundesrat «nur» in drei Punkten (Lohnschutz, die staatlichen Beihilfen und die Unionsbürgerrichtlinie) Zusatzverhandlungen zum Institutionellen Abkommen mit der EU (InstA) zu verlangen, statt in deren sechs.

Weltweit schärfste Instrumente will der Ständerat mit der Konzeptänderung beim indirekten Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative einführen. Entgegen der Nationalratsvariante orientiert sich dieser Vorschlag aber an international anerkannten Instrumenten und verzichtet damit auf eine schädliche Schweizer Sonderlösung.

Stark verschärft hat die Kleine Kammer auch die datenschutzrechtlichen Regeln, beispielsweise beim Profiling. Bei der Revision des Datenschutzgesetzes nimmt sie – ohne ersichtlichen Grund – unnötige Verschlechterungen an der vom Nationalrat beschlossenen Version vor. Diese gilt es zu korrigieren, denn die Schweiz und ihre Unternehmen brauchen ein administrativ tragbares Gesetz, das international eingebettet und angemessen ist.

In jeder Wintersession zentral ist die Budgetberatung: Für 2020 haben die Kammern das Budget des Bundesrats zwar substanziell und auch ohne sachliche Begründung aufgestockt. Aber immerhin haben sie es unterlassen, den ganzen finanziellen Spielraum auszuschöpfen. economiesuisse hatte dafür plädiert, die Bundesratsvariante unverändert zu verabschieden (weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem dossierpolitik «Bundesbudget 2020: Auch mit der Umsetzung der AHV -Steuervorlage solid»).

Als Zweitrat hat der Ständerat das wichtige Wirtschaftsabkommen mit Indonesien gutgeheissen. economiesuisse hatte sich dafür starkgemacht, denn Indonesien ist ein Markt mit grossem Potenzial für die Schweizer Exportwirtschaft.

Der Wirtschaft zugutekommen wird auch der Entscheid des Nationalrats, der vom Bundesrat ein Revitalisierungspaket für die Wirtschaft verlangt. Der Ständerat hatte die Motion «Offensive zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz» bereits in der Herbstsession überwiesen – genauso übrigens wie einen Vorstoss, dank dem das Schweizer Patent modernisiert, aufgewertet und an internationale Vorgaben angepasst wird. Neu soll zum Beispiel eine umfassende Prüfung bei der Eintragung eingeführt werden und auch ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Die Grosse Kammer folgte auch bei diesem Entscheid dem Erstrat.

Auch bei der Revision des Aktienrechts (Entwurf 1), hat die Grosse Kammer wichtige Anpassungen vorgenommen. Aus Sicht der Wirtschaft ist jedoch bedauerlich, dass sich der Nationalrat knapp dem Ständerat angeschlossen und eine erleichterte Unternehmensgründung abgelehnt hat. In diesem Punkt hat es das Parlament aus Sicht der Unternehmen verpasst, die Bürokratie zu verringern und das Unternehmensrecht zu modernisieren.

Richtigerweise wird jedoch im Wasserrechtsgesetz neu verankert, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erneuerung einer Wasserkraft-Konzession nicht mehr vom ursprünglichen Zustand vor dem Bestehen der Anlage ausgegangen werden muss. Stattdessen soll der Istzustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs als Referenzgrösse dienen – so wie es heute schon Praxis ist. Beide Kammern schaffen mit ihrem Entscheid nun die nötige Rechtssicherheit.

Unverständlich hingegen ist der Entscheid des Nationalrats, der beim indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative stark dem Initiativbegehren entgegenkommt, obwohl er die Initiative selbst ablehnt. Damit verschafft die Grosse Kammer dem Pflegeberuf einen ungerechtfertigten Sonderstatus. Diesen Entscheid muss der Ständerat korrigieren.

Genauso wenig nachvollziehbar ist, dass sowohl National- als auch Ständerat Besitzer von Kulturland bei Enteignungen besser behandeln wollen als alle anderen. Der Ständerat will diese nämlich drei Mal höher entschädigen, der Nationalrat gar um das Sechsfache. Letzterer wird die Vorlage als Nächstes nochmals behandeln.

Zu guter Letzt hat der Nationalrat bei der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes einige wichtige Entscheide getroffen: Das Widerrufsrecht wird analog zur Regelung im OR nicht auf wesentliche Vertragsänderungen ausgeweitet. Dazu wird das ordentliche Kündigungsverbot und das Kündigungsverbot im Leistungsfall für Krankenzusatzversicherer im Gesetz verankert. Wichtig ist bei dieser Bestimmung, dass die kollektive Krankentaggeldversicherung ausgenommen ist. Die Räte sind sich aber weiterhin uneinig über die Einführung einer fünfjährigen Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung und eines allgemeinen direkten Forderungsrechts.

Am 2. Dezember beginnt die 51. Legislatur des Bundesparlaments. economiesuisse gratuliert allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zur Wahl, wünscht ihnen viel Freude und Befriedigung im Amt sowie einen guten Start. In den kommenden vier Jahren gilt es für den Wirtschaftsstandort Schweiz wichtige Weichen zu stellen, drängende Reformen anzupacken und umzusetzen. Die Schweiz muss wettbewerbsfähiger werden, wenn wir unseren Wohlstand erhalten bzw. stärken wollen.

Erste Schritte auf diesem Weg gilt es bereits in den kommenden drei Wochen der Wintersession einzuleiten. So zum Beispiel im Ständerat. Dieser befasst sich nochmals mit den Gegenvorschlägen zur UVI – der Unternehmensverantwortungsinitiative. Er hat dabei die Wahl zwischen zwei grundverschiedenen Konzepten: Das eine übernimmt die schädliche Mechanik der UVI und wird von grossen Teilen der Wirtschaft abgelehnt. Das andere ist international abgestimmt und kann im Einklang mit den globalen Bestrebungen weiterentwickelt werden. economiesuisse begrüsst letzteren Vorschlag im Grundsatz. Die UVI lehnt der Verband entschieden ab.

Voranschlag 2020: Spielraum für die Zukunft erhalten. Ein zentrales Geschäft jeder Wintersession ist der Beschluss des Bundesbudgets. Beide Räte beginnen mit dessen Beratung in der ersten Sessionswoche. Insgesamt sind die Bundesfinanzen zwar solid, längerfristig zeichnen sich aber Risiken bei den Gewinn- und der Verrechnungssteuern ab. Mittel- bis längerfristig dürften gar Korrekturen von mehreren Milliarden Franken realistisch sein. Deshalb ist Vorsicht angezeigt und die Vorlage gemäss Vorschlag des Bundesrats zu verabschieden. economiesuisse liefert mit dem dossierpolitik «Bundesbudget 2020: Auch mit der Umsetzung der AHV-Steuervorlage solid» eine fundierte Grundlage für die Diskussion im Parlament.

Die Weichen im Verhältnis der Schweiz zur EU jetzt richtig stellen sollte die Kleine Kammer bei der sogenannten Kündigungsinitiative. Diese verlangt die eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit. Mit deren Kündigung fallen aber auch alle anderen Verträge der Bilateralen I automatisch weg. Die Wirtschaft lehnt das Ansinnen entschieden ab; der Nationalrat mit einer klaren Zweidrittelmehrheit. Die Personenfreizügigkeit ist für den hiesigen Arbeitsmarkt zentral. Und der gute Zugang zum EU-Binnenmarkt darf nicht aufs Spiel gesetzt werden – er ist für die Exportnation Schweiz lebenswichtig.

Bereits angenommen haben beide Kammern drei Forderungen einer Motion, die Zusatzverhandlungen zum Institutionellen Abkommen mit der EU (InstA) verlangt. Der Nationalrat wird in der Wintersession noch über weitere drei Punkte entscheiden, die der Ständerat bereits verabschiedet hat. economiesuisse lehnt sie ab: Die eine Forderung ist bereits erfüllt, eine zweite rechtlich nicht erfüllbar und die letzte – die Verknüpfung zwischen der Begrenzungsinitiative und dem InstA – würde zu einer Verzögerung des Vertragsabschlusses und damit einer nachhaltigen Verschlechterung der bilateralen Beziehungen führen.

Um dies zu verhindern und der EU gleichzeitig zu signalisieren, dass die Schweiz an einer Normalisierung der Beziehungen interessiert ist, sollten auch die Differenzen beim 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten – der sogenannten Kohäsionsmilliarde – rasch ausgeräumt werden. Dabei gilt es, sowohl auf die sachfremde Verknüpfung der Rahmenkredite mit der Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ als auch auf eine Mittelverschiebung vom Rahmenkredit «Kohäsion» in jenen für «Migration» zu verzichten.

Ein wichtiges Wirtschaftsabkommen stellt auch jenes zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien dar. Nach dem Nationalrat sollte auch der Ständerat dieses genehmigen. Abgesehen vom wertvollen Zugang zu einem Markt mit grossem Potenzial für die Schweizer Exportwirtschaft, stellt es auch wegen der weitgehenden Nachhaltigkeitsbestimmungen einen Verhandlungserfolg dar.

Das neue Datenschutzgesetz wird vom Ständerat als Zweitrat behandelt. Die Wirtschaft begrüsst das Tempo der Beratungen. Dies ist ein wichtiges und positives Signal angesichts der laufenden Angemessenheitsüberprüfung unseres Datenschutzgesetzes durch die EU. Es sind jedoch noch wichtige Fragen offen. Primäre Ziele für die Wirtshaft sind die Aufrechterhaltung der Äquivalenzbescheinigung durch die EU und zugleich ein administrativ tragbares Gesetz ohne «Swiss Finish».

Nein zu Pflegeinitiative und indirektem Gegenvorschlag: Dass sich die Schweizerinnen und Schweizer genügend und gut ausgebildetes Pflegepersonal wünschen, bezweifelt wohl kaum jemand. Weder die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» noch der indirekte Gegenvorschlag, der die Anliegen der Initiative mehrheitlich umsetzen will, sind jedoch zielführend, zumal sie die Aufgaben von Bund und Kantonen unnötig verflechten. Beide Geschäfte werden vom Nationalrat behandelt.

Dieser beschäftigt sich auch mit den Differenzen beim Versicherungsvertragsgesetz. In einer Gesamtbetrachtung ist die Vorlage ausgewogen ausgefallen. Einige Punkte sollten jedoch korrigiert werden, da sie in der Praxis schwierig umsetzbar sind oder dem in der Versicherungsgemeinschaft geltenden Solidaritätsgedanken widersprechen.

Keinerlei Unterstützung, weil sie nur mit pauschalen Verboten arbeitet, verdient die parlamentarische Initiative Jans, die das Gewässerschutzgesetz ergänzen will. Die Wirtschaft unterstützt jedoch einen anderen Vorstoss, der verbindliche Ziele zur Reduktion der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln definiert, aber den richtigen Ansatz verfolgt. Das Gesetz befindet sich bereits in Ausarbeitung.

Offensive zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz: So lautet eine Motion, die ein eigentliches Revitalisierungspaket für die Wirtschaft verlangt. economiesuisse begrüsst das Vorhaben, welches der Ständerat bereits angenommen hat. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken würde auch die Annahme der Motion Noser, die eine Vorwärtsstrategie bei der Anrechnung ausländischer Quellensteuern verlangt. Heute können Unternehmen die von ihnen bezahlten ausländischen Quellensteuern nicht in jedem Fall an die im Inland geschuldeten Steuern anrechnen lassen, was zu Doppelbesteuerungen führt. Nicht zum Erfolg führt jedoch die vom Ständerat bereits befürwortete Einführung von Investitionskontrollen. Die Wirtschaft lehnt diese entschieden ab. Ausländische Direktinvestitionen sind wichtig: Sie schaffen Arbeitsplätze, generieren Steuereinnahmen und versorgen Firmen mit ausreichend Kapital. Der Nationalrat muss hier korrigierend eingreifen.

Last but not least gilt es die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wasserkraft zu stärken, indem Rechtsunsicherheiten im Umgang mit Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Konzessionserneuerung von bestehenden Speicher- und Laufkraftwerken geklärt werden. Nationalrat und Bundesrat unterstützen das Vorhaben.

Beide Räte

KLARE REGELN FÜR EINE WETTBEWERBSFÄHIGE WASSERKRAFT IN DER SCHWEIZ

Im geltenden Recht muss vor der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession von Speicher- und Laufkraftwerken (mit einer installierten Leistung von mehr als 3 MW) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass nicht klar ist, was unter dem in Artikel 10b Abs. 2 Bst. a des Umweltschutzgesetzes (USG) verankerten Begriff «Anfangszustand» genau zu verstehen ist.

Die parlamentarische Initiative will hier Abhilfe schaffen. Sie fordert, den Begriff des Ausgangszustands eindeutig festzulegen. Konkret soll er dem Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Istzustand des oft seit vielen Jahrzehnten bestehenden und konzessionierten Kraftwerks) entsprechen und nicht etwa dem ursprünglichen Zustand vor Bestehen des Kraftwerks. Indem Art. 58a Abs. 5 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) geändert wird, werden die nötige Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen sowie die Verfahren vereinfacht.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die parlamentarische Initiative (resp. den neuen Artikel 58a) gemäss Mehrheit UREK-SR anzunehmen.

Rechtsunsicherheit beheben

Wegen des hohen Stellenwerts der schweizerischen Wasserkraft für die inländische Versorgungssicherheit ist es wichtig, dass bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Speicher- und Laufkraftwerken für deren Konzessionserneuerungen keine Rechtsunsicherheiten entstehen. Eine klare und eindeutige Regelung ist notwendig, auch im Hinblick auf die Ausbauziele der Energiestrategie 2050.

Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigen

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wasserkraft im Vergleich zur Wasserkraft in den Nachbarländern. Daher sollte die Stromproduktion und -speicherung aus einheimischer Wasserkraft nicht unnötig erschwert und verteuert werden. Mit dem neuen Artikel 58a wird nun der Ausgangszustand eindeutig festgelegt als Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Konzessionserneuerungsgesuchs (Istzustand). Damit wird neu die nötige Rechtssicherheit geschaffen.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Umsetzungsphase. Der Ständerat behandelt den Gesetzesentwurf in der Wintersession 2019 als Zweitrat.

Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt die UREK-SR ihrem Rat, der Vorlage zuzustimmen. Sie folgt damit dem Nationalrat. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab.

Der Nationalrat hat die Gesetzesänderung in der Herbstsession 2019 mit 123 zu 63 Stimmen angenommen.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat hat entschieden, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erneuerung einer Wasserkraft-Konzession nicht mehr vom ursprünglichen Zustand vor dem Bestehen der Anlage ausgegangen werden muss, sondern vom Istzustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Neukonzessionierung.

economiesuisse begrüsst diesen Entscheid, da er Rechtssicherheit für die schweizerische Wasserkraft schafft und gleichzeitig deren internationale Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt.

BEREINIGUNG DER DIFFERENZEN ZUR RASCHEN NORMALISIERUNG DER BEZIEHUNGEN MIT DER EU

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den «2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten» gutzuheissen. Der ausgewiesene Zweck des Beitrags besteht darin, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu verringern und mit Schweizer Expertise zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen beizutragen.

Der zweite Beitrag der Schweiz soll insgesamt 1,302 Milliarden Franken betragen und über zehn Jahre ausgerichtet werden. Sie dienen der Umsetzung verschiedener Programme. Neu ist vorgesehen, dass der Beitrag in einen Rahmenkredit «Kohäsion» und einen Rahmenkredit «Migration» aufgeteilt wird. Es liegen darum zwei Bundesbeschlüsse vor. Damit werden die folgenden fünf Programmziele verfolgt:

  • Wirtschaftswachstum und Sozialpartnerschaft fördern, (Jugend-)Arbeitslosigkeit reduzieren
  • Migration steuern, Integration fördern sowie öffentliche Sicherheit erhöhen
  • Umwelt und Klima schützen
  • Sozial- und Gesundheitssysteme stärken
  • Bürgerengagement und Transparenz fördern

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage gemäss der Mehrheit der APK-NR anzunehmen und damit am ursprünglichen Entscheid des Ständerats festzuhalten.

Die Wirtschaft spricht sich für eine rasche Bereinigung der Differenzen im Sinne des Ständerats und für eine Annahme der Vorlage aus. Mit den Zahlungen könnte jedoch solange zugewartet werden, bis der Bundesrat der Meinung ist, dass keine diskriminierenden Massnahmen der EU gegen die Schweiz mehr vorliegen. Dadurch signalisiert die Schweiz der EU gegenüber, dass sie an einer raschen Normalisierung der bilateralen Beziehungen interessiert ist.

Mittelverschiebung: zulasten der neuen EU-Mitglieder und schädlich für die Schweiz

economiesuisse unterstützt grundsätzlich die Fortsetzung der Arbeiten am zweiten Erweiterungsbeitrag. Dass die Mittel in den Bereichen Berufsbildung und Migration eingesetzt werden sollen, wird von der Wirtschaft explizit begrüsst. Eine zusätzliche Verschiebung von Geldern aus dem Rahmenkredit «Kohäsion» in den Rahmenkredit «Migration» wird jedoch abgelehnt. Sie würde zulasten der neuen EU-Mitglieder im Osten der EU gehen und ist mit dem eigentlichen Ziel der Kohäsionsmilliarde nicht vereinbar.

Ausserdem würde durch eine Mittelverschiebung der von der EU bereits als gering eingestufte Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU weiter reduziert. Dadurch würde eine Verhärtung der Haltung der neuen EU-Mitglieder gegenüber der Schweiz in den bilateralen Beziehungen in Kauf genommen. Deshalb sind die beiden Rahmenkredite in der vom Bundesrat beantragten Höhe anzunehmen.

Keine sachfremde Verknüpfung der Rahmenkredite mit Assoziierung der Schweiz an Erasmus+

Eine Verknüpfung der Rahmenkredite «Kohäsion» und «Migration» mit einer erneuten Assoziierung der Schweiz am EU-Programm zur Bildungsförderung (Erasmus+), wie vom Nationalrat gefordert, ist abzulehnen. Der zweite Schweizer Erweiterungsbeitrag hat inhaltlich nichts mit der Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ zu tun.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. In der Wintersession 2019 berät der Nationalrat das Geschäft erneut.

Die vorberatende APK-NR verzichtet einstimmig auf die Verdoppelung des Rahmenkredits «Migration» zulasten des Rahmenkredits «Kohäsion» und schliesst sich damit dem Entwurf des Bundesrats und dem Beschluss des Ständerats an. Die Kommission spricht sich ausserdem mit 13 zu 11 Stimmen gegen eine Verknüpfung der Rahmenkredite «Kohäsion» und «Migration» mit einer erneuten Assoziierung der Schweiz am EU-Programm zur Bildungsförderung (Erasmus+) aus.

In der Sommersession 2019 hat der Ständerat stillschweigend an seinem Beschluss festgehalten, einer Verschiebung von 190 Millionen Franken vom Rahmenkredit «Kohäsion» in den Rahmenkredit «Migration» nicht zuzustimmen. Ebenfalls abgelehnt hat die Kleine Kammer eine vom Nationalrat neu eingefügte Bestimmung zum EU-Programm Erasmus+ zur Bildungsförderung.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat ist den Empfehlungen der aussenpolitischen Kommission gefolgt und hat den zweiten Kohäsionsbeitrag der Schweiz an die EU mit 110 zu 86 Stimmen verabschiedet. Die Wirtschaft begrüsst diesen Entscheid, zumal sie sich ebenfalls für eine rasche Verabschiedung des Kohäsionsbeitrags ausgesprochen hatte.

Mit der Verabschiedung des zweiten Köhasionsbeitrags ist das Parlament den ersten Schritt auf dem Weg zur Normalisierung der bilateralen Beziehungen gegangen. Nun ist es an der EU, den zweiten Schritt zu gehen und ebenfalls zu einer Sachpolitik zurückzukehren. Dazu zählt die Anerkennung der Gleichwertigkeit des Schweizer Börsenhandelsplatzes. Schweizseitig ist nun die rasche Klärung der Fragen zum Rahmenabkommen und dessen Unterzeichnung durch den Bundesrat wichtig.

BUNDESBUDGET 2020: AUCH MIT DER UMSETZUNG DER AHV-STEUERVORLAGE SOLID

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament den Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2023. Für 2020 budgetiert der Bundesrat trotz Mehrausgaben von 1,8 Milliarden Franken infolge Umsetzung der AHV-Steuervorlage einen ordentlichen Überschuss von rund 590 Millionen Franken. Aufgrund einer Nachmeldung zum Voranschlag 2020 für die Erhöhung des Beitrags an die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) von 154 Millionen Franken reduziert sich der Überschuss auf rund 435 Millionen Franken.

Insgesamt belaufen sich die Einnahmen des Bundes auf 75,7 Milliarden Franken. Im Vergleich zum Budget 2019 ergibt das ein Wachstum von 2,9 Prozent bzw. 2,1 Milliarden Franken. Damit nehmen die Einnahmen schneller zu als das als Referenz geltende nominelle Wirtschaftswachstum (2,3 Prozent). Das starke Wachstum der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer tragen viel zur positiven Einnahmenentwicklung bei. Den Einnahmen stehen Ausgaben von insgesamt 75,1 Milliarden Franken entgegen. Mit einem Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen die Ausgaben des Bundes schneller als die Wirtschaft (nominelles BIP 2,3 Prozent) und auch als die Gesamteinnahmen (+2,9 Prozent). Das Ausgabenbild ist stark geprägt von der Umsetzung der STAF-Vorlage. Die Mehrausgaben fallen vor allem in den Bereichen Soziale Wohlfahrt (+0,8 Milliarden) sowie Finanzen und Steuern (+1 Milliarde) an. Beide Aufgabengebiete wachsen deutlich schneller als der Gesamthaushalt.

Gemäss Finanzplanung bleibt die Haushaltslage auch 2021 positiv. Der Überschuss steigt auf rund 850 Millionen Franken an. Ab 2022 sind die Reformen zur Abschaffung der Heiratsstrafe (1,2 Milliarden) und der Industriezölle (0,5 Milliarden) im Finanzplan berücksichtigt. Sie führen zu einem Einnahmerückgang von 1,7 Milliarden Franken. 2022 ergibt sich deshalb ein Defizit, das jedoch dank der Überschüsse aus den Vorjahren gering ist. 2023 wird der Haushalt wieder knapp im positiven Bereich sein.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, den Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2023 gemäss Entwurf des Bundesrats anzunehmen. Zur Erhaltung des Spielraums ist auf Mehrausgaben zu verzichten. Als fundierte Grundlage für die Parlamentsdebatte hat economiesuisse das dossierpolitik «Bundesbudget 2020: Auch mit der Umsetzung der AHV-Steuervorlage solid» herausgegeben.

Risiken bestehen längerfristig

Die Lage der Bundesfinanzen sieht in den nächsten Jahren – trotz Umsetzung von massgeblichen Steuer- und Abgabereformen – solid aus. Längerfristig drohen jedoch Risiken. Einerseits bestehen bei der Gewinnsteuer aufgrund des laufenden internationalen Steuerprojekts der OECD/G-20 erhebliche Unsicherheiten. Andererseits ist bei der Verrechnungssteuer mit einer Niveauverschiebung von mehreren Milliarden Franken nach unten zu rechnen. Die Einnahmen werden heute von vorübergehenden Faktoren stark nach oben getrieben. Gleichzeitig sind neue Projekte in der Pipeline, für die es nach heutiger Planung keine Finanzierung gibt. Angesichts dieser Perspektiven ist es wichtig, den finanziellen Spielraum beim Bund trotz aktuell noch guter Zahlen zu erhalten.

Sämtliche Aufgaben erhalten genügend Mittel: Umsetzung des Budgets 2020 gemäss Vorschlag des Bundesrats

Das Bundesbudget 2020 soll in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form vom Parlament beschlossen werden. Auf zusätzliche Ausgaben ist zu verzichten. Das Budget des Bundesrats stattet sämtliche Aufgaben mit ausreichend Mitteln aus. In keinem Bereich liegt ein ausgewiesener Bedarf für eine zwingende Mittelaufstockung vor. Sollte eine solche punktuell nötig werden, kann das Nachtragsverfahren beansprucht werden. Der Bundesrat setzt die vom Parlament überwiesene Motion Dittli «Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt» (16.3705) konsequent in allen Bereichen um (z.B. auch in der Bildung). Das Parlament ist gehalten, dies ebenfalls zu tun.

Eine vorausschauende Finanzpolitik ist der beste Garant dafür, dass eine stetige Ausgabenentwicklung ohne Sparprogramme und kurzfristige budgetäre Kürzungen auch in Zukunft möglich ist. Dies ist im Interesse aller Aufgaben. Entsprechend sind die heute bestehenden Handlungsspielräume vollumfänglich zu wahren. Auf Ad-hoc-Aufstockungen ist in allen Bereichen zu verzichten.

Stand der Beratungen

Die beiden Räte behandeln den Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2023 in der Wintersession 2019.

Die vorberatenden Finanzkommissionen machen ihren Räten folgende Anträge:

Die FK-SR beantragt gegenüber der Bundesratsvorlage Mehrausgaben in der Höhe von 122,3 Millionen Franken, namentlich für die Bildung (+99,1 Millionen) und den Sport (+15 Millionen).

Die FK-NR beantragt gegenüber der Bundesratsvorlage unter dem Strich Minderausgaben in Höhe von 11,8 Millionen Franken.

Beurteilung der Beratungen

Mit der Bereinigung der letzten Differenzen hat der Nationalrat die Beratung des Voranschlags 2020 des Bundes abschliessen können. Während der Bundesrat insgesamt einen Überschuss von 435 Millionen Franken budgetierte, hat das Parlament insbesondere die Mittel für Bildung und Forschung aufgestockt (101,1 Millionen Franken). Ebenfalls mehr Mittel erhält unter anderem die Landwirtschaft (6 Millionen Franken), wohingegen aufgrund der tieferen Zahl von Gesuchen im Asylbereich um 40 Millionen Franken gekürzt wurde. Insgesamt reduziert sich der Überschuss des Bundes auf rund 344 Millionen Franken.

economiesuisse begrüsst, dass die beiden Kammern den finanziellen Spielraum nicht ausgeschöpft haben. Die beschlossene Budgetaufstockung ist dennoch substanziell und in der Sache nicht begründet. Der Bundesrat hatte sämtliche Aufgabengebiete mit ausreichend Mitteln ausgestattet. Dass Mehrausgaben grundsätzlich möglich sind, berechtigt nicht, sie auch zu tätigen, sofern dafür kein zwingender Grund vorliegt. Der Bund wird mittel- und längerfristig auf finanzielle Spielräume angewiesen sein. Es entspricht kluger vorausschauender Finanzpolitik, diese Spielräume frühzeitig zu schaffen und so weit möglich zu wahren.

Nationalrat

AUF DEM WEG INS ZIEL: GUTE BASIS FÜR EINE MODERNISIERUNG DES AKTIENRECHTS

Der Bundesrat verfolgt mit der Revision unter anderem das Ziel, das Aktienrecht zu modernisieren und den wirtschaftlichen Bedürfnissen der nächsten Jahre anzupassen sowie die Minder-Verordnung (VegüV) ins Gesetz zu überführen. Der Gesetzesentwurf schliesst inhaltlich an die Revision aus dem Jahr 2013 an, welche damals auf Grund der Diskussionen um die Minder-Initiative abgebrochen worden war. Vorgesehen sind im Entwurf eine Vereinfachung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften sollen künftig ohne Urkundsperson gegründet und aufgelöst werden können, wenn einfache Verhältnisse vorliegen. Ausserdem soll der Mindestnennwert von Aktien flexibler gewählt werden können.

Als neues Element soll die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) ins Gesetz überführt werden. Die VegüV setzt die Minder-Initiative um, welche von Volk und Ständen am 3. März 2013 angenommen worden war. Der Bundesrat hatte die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innerhalb eines Jahres nach Annahme der Initiative (Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung) auf Verordnungsstufe erlassen müssen.

Mit der Revision sollen auch die Bestimmungen über Unternehmenssanierungen besser mit dem Nachlassverfahren koordiniert werden. Eine Sanierung soll künftig möglichst schon vor der Eröffnung eines formellen Nachlassverfahrens in Angriff genommen werden. Auch schlägt der Bundesrat vor, aktienrechtliche Streitigkeiten als schiedsfähig zu erklären. Vorgesehen sind ausserdem Bestimmungen über die Regelung der Transparenz bei wirtschaftlich bedeutenden, in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen. Sie sollen Zahlungen an staatliche Stellen offenlegen müssen. Damit soll der internationalen Rechtsentwicklung Rechnung getragen werden.

Der Bundesrat schlägt zudem Geschlechterrichtwerte für grosse, börsenkotierte Unternehmen vor. Demgemäss müssten in Verwaltungsräten künftig mindestes je 30 Prozent Frauen und Männer sitzen, in Geschäftsleitungen je mindestens 20 Prozent. Unternehmen, welche diese Richtwerte nicht einhalten, sollen sich im Vergütungsbericht rechtfertigen und die Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts angeben müssen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage mit Änderungen anzunehmen.

Im Rahmen der aktuellen Differenzbereinigung ist positiv, dass die RK-NR ihrem Rat empfiehlt, in den meisten noch offenen Punkten an seinen Beschlüssen aus der Sommersession 2018 festzuhalten. Diese ursprünglichen Beschlüsse der grossen Kammer stellen nämlich eine gute Basis für eine angemessene Revision des Aktienrechtes dar.

Folgende Anträge der RK-NR sind für economiesuisse zentral: 

  • economiesuisse unterstützt grundsätzlich die Beschlüsse und Mehrheitsbeschlüsse der RK-NR, die auf eine Überführung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen ins Gesetz hinzielen ohne dabei neue Verschärfungen vorzunehmen. Die Schweiz hat ein im internationalen Vergleich sehr stark auf Regeln zu den Entlöhnungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ausgerichtetes System. Weitere Verschärfungen würden nichts bringen und es bestünde das Risiko eines schädlichen Überschiessens. So hat die RK-NR richtigerweise auf eine vom Ständerat eingebrachte Bestimmung betreffend Stimmgeheimnis des unabhängigen Stimmrechtsvertreters verzichtet (Art. 689c Abs. 4bis OR). Diese hätte einen Eingriff in das international abgestimmte Abstimmungssystem bedeutet und etwa den Umgang mit aktivistischen Aktionären fundamental und nicht im Interesse der Unternehmen und übrigen Aktionäre verändert.
  • Darüber hinaus unterstützt die Wirtschaft die RK-NR, die eine Ausweitung der Transparenzbestimmungen im Rohstoffbereich auf Händler ablehnt (Art. 964f OR). Eine Regulierung für Händler durch Transparenzvorschriften im Rohstoffbereich gibt es im internationalen Vergleich nicht; dies hat auch der Bundesrat ausgeführt. Eine Ausweitung auf Händler würde damit zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen und den internationalen Entwicklungen entgegenlaufen. Gleichzeitig würde sie für unsere Gesellschaften zu einem unnötigen und grossen Bürokratieaufwand führen. 
  • Schliesslich begrüsst economiesuisse den Beschluss der RK-NR, die «anderen Tätigkeiten» der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung nicht im Vergütungsbericht aufzuführen (Art. 734e OR). Diese Angaben einer Prüfpflicht durch die Revisionsstelle zu unterwerfen, wäre unverhältnismässig. Auch die VegüV sieht dies nicht vor.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. In der Wintersession 2019 berät der Nationalrat das Geschäft erneut.

Die vorberatende RK-NR beantragt ihrem Rat, in den meisten noch offenen Punkten an seinen Beschlüssen festzuhalten. So hält sie in Bezug auf die Möglichkeit für Unternehmen, Aktienkapital in Fremdwährung zu führen, an ihrer Position fest. Auch will die Kommission weiterhin die erleichterte Gründung von Unternehmen zulassen. Schliesslich hat die RK-NR beschlossen, gewisse Punkte, in denen zwischen den beiden Räten keine Uneinigkeit mehr bestand, erneut zu prüfen, so insbesondere die Sachübernahmebestimmungen. Für diese erneute Prüfung hat sie die Zustimmung ihrer ständerätlichen Schwesterkommission erhalten.

Der Ständerat hat die Vorlage in der Sommersession 2019 als Zweitrat beraten und in der Gesamtabstimmung mit 29 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat ist grossmehrheitlich seiner Kommission gefolgt, welche aus Sicht der Wirtschaft wichtige Anpassungen auf Basis der ständerätlichen Arbeiten vorgenommen hat. Aus Sicht der Wirtschaft ist jedoch bedauerlich, dass sich der Nationalrat knapp mit 94 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen dem Ständerat angeschlossen und eine erleichterte Unternehmensgründung abgelehnt hat. In diesem Punkt hat es die Grosse Kammer aus Sicht der Unternehmen verpasst, die Bürokratie zu verringern und das Unternehmensrecht zu modernisieren. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

SONDERBEHANDLUNG VON KULTURLAND: NICHT VERFASSUNGSKONFORM UND KOSTENTREIBEND

Das Enteignungsgesetz (EntG) soll revidiert werden. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Verfahrensvorschriften des Enteignungsrechts an die heutigen Verhältnisse (z.B. durch einen besseren Abgleich mit dem Plangenehmigungsverfahren). Zur Aufrechterhaltung der Funktionalität der Prozesse werden zudem die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK) angepasst und gleichzeitig vereinfacht. Die Vorlage wird weiter zum Anlass genommen, verschiedene Detailregelungen den heutigen Bedürfnissen anzupassen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage gemäss Mehrheit RK-SR anzunehmen und dabei insbesondere den Art. 19 lit. abis zu streichen.

Entwurf des Bundesrats erhöht Rechtssicherheit und Effizienz

Der Entwurf des Bundesrats sieht angemessene und vor allem zeitgemässe verfahrensrechtliche Anpassungen vor. Durch die neuen Bestimmungen werden bestehende Unsicherheiten beseitigt, indem die in der Praxis bereits übliche Kombination und zusätzlich die Vereinheitlichung von Enteignungs- und Plangenehmigungsverfahren auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Dies erhöht die Rechts- und Planungssicherheit beim Bau jeglicher Infrastrukturanlagen. Auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen strukturellen und organisatorischen Anpassungen bei den Eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK) sind sinnvoll.

Beschluss des Nationalrats und der Minderheitsantrag der RK-SR zu Art. 19 lit. abis E-EntG sind nicht verfassungskonform

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Vorlage nach eingehender Prüfung auf eine Sonderbehandlung von Kulturlandenteignungen – wie dies der Nationalrat in Art. 19 lit. abis E-EntG fordert – verzichtet. Er verweist dabei zurecht auf die Unvereinbarkeit mit der Verfassungsgrundlage, die im Kontext des Enteignungsrechts zur Anwendung kommt (Gewinnerzielungsverbot der Entschädigung, Rechtsgleichheit und Willkürverbot bei Enteignung). Dementsprechend entbehrt der Art. 19 lit. abis gemäss Beschluss der Grossen Kammer einer rechtlichen Grundlage und muss gestrichen werden. Dies gilt entsprechend auch für den Minderheitsantrag der RK-SR.

Hoher finanzieller Zusatzaufwand für Wirtschaft und öffentliche Hand

Nicht nur ist der besagte Absatz nicht verfassungskonform, er führt potenziell auch zu erheblichen Mehrkosten im Infrastrukturbereich. In der Privatwirtschaft sind insbesondere Telekommunikationsanbieter und Energieversorger betroffen. Vor allem die Auswirkungen auf die Entschädigungen von Durchleitungsrechten könnten gravierend sein und bei den betroffenen Unternehmen erhebliche Mehrkosten auslösen. Dies ist nicht sachgerecht, da die Durchleitung die Nutzung des Kulturlands in den wenigsten Fällen nachhaltig verunmöglicht (anders als beispielsweise der Bau einer Strasse). Aufseiten der öffentlichen Hand würden insbesondere beim Bau von Verkehrsinfrastrukturen finanzielle Zusatzaufwände durch höhere Entschädigungen entstehen, was sich wiederum volkswirtschaftlich negativ auswirkt.

Falsches Präjudiz für kantonales Enteignungsrecht

Würde eine Enteignung von Kulturland gegenüber anderem Boden um ein Vielfaches höhere Entschädigungen nach sich ziehen (gemäss Art. 19 lit. abis E-EntG), würde eine Diskrepanz zwischen kantonalen und bundesrechtlichen Enteignungen geschaffen, da Kulturlandenteignungen vom Bund höher entschädigt würden als von den Kantonen. Entsprechende Fehlanreize wären die Folge.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Wintersession 2019 als Zweitrat.

Die vorberatende RK-SR empfiehlt ihrem Rat mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage anzunehmen. Anders als der Nationalrat will die Kommission auf eine vielfache Entschädigung für landwirtschaftliches Kulturland verzichten. Eine Minderheit befürwortet weiterhin eine Sonderbehandlung von landwirtschaftlichem Kulturland. In den übrigen Punkten folgt die RK-SR den Beschlüssen des Nationalrats.

Der Nationalrat hat die Vorlage in der Sommersession 2019 mit 141 zu 43 Stimmen angenommen. Dabei hat er, in Abweichung vom Vorschlag des Bundesrats, unter anderem beschlossen, dass Entschädigungen für Kulturland künftig das Sechsfache des massgeblichen Höchstpreises betragen sollen.

Beurteilung der Beratungen

Nachdem der Nationalrat in der Sommersession 2019 eine sechs Mal höhere Entschädigung bei einer Enteignung von Kulturland beschlossen hatte, hat sich nun im Ständerat entgegen der Kommissionsmehrheit und dem Entwurf des Bundesrats ein in die gleiche Richtung gehender Vorschlag knapp mit 23 zu 20 Stimmen durchgesetzt. Letzterer verlangt, dass bei Enteignungen von Kulturland in Zukunft eine drei Mal höhere Entschädigung ausgerichtet werden soll.

Aus Sicht von economiesuisse ist dieser Entscheid der Kleinen Kammer nicht nur verfassungswidrig, sondern führt potenziell auch zu erheblichen Mehrkosten im Infrastrukturbereich. Darüber hinaus entstehen aufgrund einer Diskrepanz zwischen kantonalen und bundesrechtlichen Enteignungen Fehlanreize, dies es zu vermeiden gilt.

UNNÖTIGE VERFLECHTUNG DER AUFGABEN VON BUND UND KANTONEN

Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) (18.079) möchte den Zugang aller zu einer ausreichenden Pflege von hoher Qualität gewährleisten. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen zur Verfügung steht und dass alle in der Pflege Tätigen entsprechend ihrer Ausbildung und Kompetenzen eingesetzt werden. Die Initiative verpflichtet den Bund zudem, die Leistungen festzulegen, die Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Sozialversicherungen erbringen dürfen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats stellt der Pflegeinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber (19.401, Pa.Iv. SGK-NR. Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität). Dieser nimmt die zentralen Anliegen der Initiative auf.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, sowohl die Pflegeinitiative als auch den indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Wirtschaft unterstützt grundsätzlich das im Gegenvorschlag artikulierte Anliegen, genügend Pflege(fach)personal sicherzustellen und dieses kompetenzgerecht einsetzen zu können. Auch die Verbesserung der ursprünglichen Abrechnungsregel ist richtig: Neu sollen Pflegefachpersonen gestützt auf Vereinbarungen mit Versicherern bestimmte, vom Bundesrat festgelegte Leistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen können (Art. 25a Abs. 3 KVG). Dies erhöht die Kompetenz der Pflegenden und stellt die Koordination zwischen Pflegenden und Ärzten sicher.

Allerdings sind die vorgeschlagenen Finanzhilfen in den drei Bundesbeschlüssen und dem Bundesgesetz nicht zielführend und laufen den aktuellen Bestrebungen des Bundes zuwider:

1. Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen: economiesuisse lehnt diesen Entwurf ab. Bund und Kantone haben heute schon entsprechende Massnahmen ergriffen. Zusätzliche Bundesgelder sollen nicht gesprochen werden, solange die Strukturbereinigung in den Pflegeinstitutionen nicht abgeschlossen ist. Es herrschen immer noch freie Kapazitäten in zahlreichen Institutionen. Deshalb sollen interkantonale und interregionale Synergien genutzt werden.

2. Bundesbeschluss über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere der Interprofessionalität: economiesuisse lehnt diesen Entwurf ab. Die Kommission will damit Projekte fördern, die der effizienten Arbeitsorganisation dienen und dazu beitragen, dass die Berufsangehörigen verschiedener Berufsgruppen nach GesBG und MedBG kompetenzgerecht eingesetzt werden (8 Millionen Franken). Das ist jedoch nicht die Aufgabe des Bundes. Erfahrungsgemäss verpuffen solche Förderungen, ohne die gewünschte Wirkung zu erzielen. Eine effiziente Arbeitsorganisation und der kompetenzgerechte Einsatz werden am besten gefördert, indem die Institutionen dazu einen systemischen Anreiz erhalten.

3. Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege: economiesuisse lehnt diesen Entwurf ab. Analog der Minderheit ist es nicht Sache des Bundes, die Ausbildung einer bestimmten Berufsgruppe in diesem Ausmass (maximal 469 Millionen Franken) finanziell zu fördern. Diese Praxisänderung ist unnötig und würde zu einer neuen Aufgabenverflechtung von Bund und Kantonen führen.

4. Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege: economiesuisse lehnt diesen Entwurf ab. Damit würde der Bund neu in bisher kantonale Bereiche eingreifen. Heute sind die Kantone nicht nur für die Gesundheitsversorgung zuständig, sondern sie regeln auch die Bereitstellung des Bildungsangebots für das Gesundheitspersonal. Der vorliegende Entwurf würde ebenfalls eine unnötige Praxisänderung bedeuten.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag würden die Aufgaben von Bund und Kantonen zusätzlich verflochten («gemeinsame Zuständigkeit»). Diese Entwicklungen stehen im Widerspruch zu den zentralen Grundsätzen des Schweizer Föderalismus. In Form der «Subsidiarität» (grösstmögliche Bürgernähe) und der «fiskalischen Äquivalenz» («wer zahlt, befiehlt») sind sie in der Bundesverfassung verankert. Die Wirtschaft unterstützt deshalb seit Jahren eine Neuüberprüfung sowie die Fortsetzung der Aufgabenteilung. Die Entwürfe widersprechen diesen Bestrebungen diametral.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die beiden Vorlagen in der Wintersession 2019 als Erstrat.

Die SGK-NR empfiehlt ihrem Rat mit 16 zu 6 Stimmen, den von ihr ausgearbeiteten indirekten Gegenentwurf anzunehmen. Die Pflegeinitiative (18.079) hingegen empfiehlt die SGK-NR Volk und Ständen mit 13 zu 8 Stimmen zur Ablehnung. Eine Minderheit empfiehlt, die Initiative anzunehmen.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat lehnt zwar die Pflegeinitiative mit 107 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab, kommt ihr aber beim indirekten Gegenvorschlag stark entgegen. Letzteren nimmt die Grosse Kammer denn auch mit 124 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

Obwohl Bund und Kantone bereits heute berechtigte Anliegen der Pflegenden berücksichtigen, hat der Nationalrat Finanzhilfen im Umfang von 469 Million Franken zur Förderung der Ausbildung im Pflegebereich gesprochen. Dies ist aus Sicht der Wirtschaft problematisch, zumal damit eine neue finanzielle Verflechtung zwischen Bund und Kantonen geschaffen wird. Genau dies wollte jedoch die Föderalismusreform verhindern. Darüber hinaus ist es eine Praxisänderung, eine bestimmte Berufsgruppe durch den Bund zu fördern. Es liegt nun am Ständerat, den Entscheid des Nationalrats zu korrigieren.

STÄRKUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN STATT PROTEKTIONISTISCHER MAUERBAU

Die Motion verlangt vom Bundesrat, dass er die gesetzlichen Grundlagen für eine Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen schafft. Unter anderem wird konkret vorgeschlagen, dass der Bundesrat eine Genehmigungsbehörde für der Investitionskontrolle unterworfene Geschäfte einsetzt.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Ausländische Investitionen als Schweizer Erfolgsfaktor

Direktinvestitionen schaffen und sichern Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und versorgen Firmen mit ausreichend Kapital. Seit Jahren investieren grosse und kleine Schweizer Unternehmen im Ausland, übernehmen ausländische Firmen und umgekehrt. Die Besitzverhältnisse sind dabei zweitrangig. Als Folge protektionistischer und industriepolitischer Motive ist jedoch weltweit ein substanzieller Rückgang der Direktinvestitionstätigkeit festzustellen – auch in der Schweiz (-50% seit 2015). Neue gesetzliche Hürden würden deshalb den Standort Schweiz in einem schwierigen Umfeld zusätzlich schwächen.

Protektionistisch motivierte Fehldiagnose eines Scheinproblems

Die jüngst hierzulande erfolgten Übernahmen sind keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dies trifft auch auf chinesische Investitionen zu, die im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 lediglich drei Prozent der ausländischen Übernahmen ausmachten und seit 2016 weltweit stark rückläufig sind (-34% seit 2016). Für einen solch starken Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Eigentumsgarantie fehlt die faktische Rechtfertigung. Ausserdem verfügt die Schweiz bereits heute über griffige gesetzliche Instrumente, um sicherheitsrelevante Infrastrukturen und Unternehmen mit besonderer Bedeutung für die Volkswirtschaft gezielt zu schützen. Handlungsbedarf besteht weniger bei legalen Übernahmen unter dem kritischen Blick der Öffentlichkeit, als bei Machenschaften jenseits geltender gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Cyberattacken, Diebstahl geistigen Eigentums).

Mehr Kosten, Bürokratie und Risiken für die Schweiz und Schweizer Unternehmen

Staatliche Investitionskontrollen sind weder effizient noch effektiv. Der administrative Aufwand ist massiv und führt zu grossen Mehrkosten auf Unternehmens- und Behördenseite. Darüber hinaus provoziert die Einführung staatlicher Investitionskontrollen Gegenmassnahmen: Wichtige Handelspartner könnten ihrerseits die Investitionstätigkeit Schweizer Unternehmen in ihren Märkten einschränken. Die Konsequenzen bekämen primär hiesige KMU zu spüren. Offene Volkswirtschaften mit kleinem Heimmarkt verzichten deshalb mehrheitlich auf Investitionskontrollen.

Eine Gleichbehandlung inländischer Investoren im Ausland ist wünschenswert. Gerade China durchläuft derzeit in dieser Hinsicht eine spürbare Liberalisierung. Gleich lange Spiesse sind jedoch mit unilateralen Kontrollmassnahmen nicht zu erreichen – der Schweiz fehlen hierzu die machtpolitischen Argumente. Reziprozität ist vielmehr durch den Ausbau bilateraler Instrumente wie Freihandelsabkommen zu erreichen. Diesen Weg verfolgt auch die EU und verzichtet auf einen unionsweiten Investitionskontrollzwang.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Motion in der Wintersession 2019 als Zweitrat.

Die WAK-NR beantrag ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit möchte hingegen bei problematischen Investitionen in sicherheits- und ordnungspolitisch relevante Unternehmen über Interventionsmöglichkeiten verfügen.

Der Ständerat hat die Motion in der Sommersession 2019 mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat hat das Geschäft von der Behandlungsliste gestrichen und berät dieses erst in der Frühjahrssession 2020.

AUFHOLBEDARF BEI DEN RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE SCHWEIZER WIRTSCHAFT

Die Motion verlangt vom Bundesrat, der Bundesversammlung ein umfassendes Revitalisierungspaket zur Steigerung der Standortattraktivität und zur Diversifizierung der Absatzmärkte vorzulegen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Motion anzunehmen. Die Schweiz ist seit vielen Jahren ein erfolgreicher und international wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort. Sie ist aber im jüngsten World Competitiveness Report des World Economic Forum (WEF) hinter den USA, Singapur und Deutschland nur noch auf dem vierten Rang aufgeführt. In einem weiteren Ländervergleich, dem Ease of Doing Business Index, rangiert die Schweiz abgeschlagen im Mittelfeld – nämlich auf Platz 36! Dies zeigt, dass die Konkurrenz nicht schläft und daran ist, die Schweiz zu überholen. Die Rahmenbedingungen müssen für die Unternehmen hierzulande besser werden, wenn die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleiben will. Andernfalls droht über kurz oder lang der Abstieg ins Mittelfeld. Gefordert ist hier insbesondere die Politik. Deshalb begrüsst economiesuisse die vorliegende Motion.

Die Motion nennt dabei wichtige Aspekte, die es unter anderem zu beachten gilt: Die staatlichen Rahmenbedingungen sind zentral für das Gedeihen der Wirtschaft. Diese müssen liberal ausgestaltet sein und dem Unternehmertum und der Innovation dienlich sein. Dabei ist es beispielsweise wichtig, die Regulierungskosten durch eine Reduktion der bürokratischen und regulatorischen Belastung der Unternehmen zu senken. Ebenso kann die Schweizer Wirtschaft davon profitieren, wenn die Politik die Marktzugänge in ausländische Märkte verbessert und diversifiziert.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Motion in der Wintersession 2019 als Zweitrat.

Die WAK-NR beantragt ihrem Rat oppositionslos die Annahme der Motion.

Der Ständerat ist in der Sommersession 2019 der Empfehlung des Bundesrats gefolgt und hat die Motion angenommen.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat hat die vorliegende Motion stillschweigend überwiesen. Er beauftragt damit den Bundesrat, ein Revitalisierungsprogramm zu erarbeiten, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu steigern. Aus Sicht der Wirtschaft ist der Entscheid der Grossen Kammer ein erster wichtiger Schritt, um die Rahmenbedingungen für die Unternehmen in der Schweiz zu verbessern und dabei die regulatorischen Belastungen zu senken. Diese Massnahmen sind dringend nötig, wenn die Schweiz international wettbewerbsfähig bleiben will.

SCHWÄCHUNG DER BILATERALEN BEZIEHUNGEN DURCH ZUSATZVERHANDLUNGEN VERHINDERN

Mit der Motion 19.3416 der WAK-SR soll der Bundesrat beauftragt werden, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Institutionelle Abkommen mit der EU (InstA) in den Bereichen Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen und Streitbeilegung zu verbessern. Ausserdem sei sicherzustellen, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort hätten. Ferner sei die Behandlung der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» zeitlich dem InstA vorzuziehen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt die verbleibenden Forderungen der Motion 19.3416 zur Ablehnung.

Der vorliegende Abkommensentwurf ist das Ergebnis viereinhalbjähriger Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Die EU hat im Dezember 2018 weitere Verhandlungen über das vorliegende Abkommen ausgeschlossen. Zudem ist zu beachten, dass bei Nachverhandlungen nicht einfach von einer Verbesserung des InstA ausgegangen werden kann. Dem Bundesrat den Auftrag zu Nachverhandlungen zu erteilen könnte daher auch Verschlechterungen gegenüber dem jetzt vorliegenden Abkommen bedeuten. Eine weitere Verzögerung des Abschlusses des Abkommens birgt das erhebliche Risiko einer nachhaltigen Verschlechterung der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz.

Zu den verbleibenden Forderungen der Motion 19.3416:

  • Anschlussgesetzgebung: Die Forderung, wonach sicherzustellen sei, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort haben sollen, ist unnötig. Art. 13 InstA stellt klar, dass die dynamische Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz im Rahmen des in der Schweiz geltenden, ordentlichen Rechtsetzungsprozesses erfolgt. Wo das Schweizer Recht eine Referendumsmöglichkeit vorsieht, räumt das InstA ihr die dafür notwendige Zeit zur Durchführung ein.
  • Streitbeilegung: Diese Forderung ist abzulehnen, da sie nicht erfüllbar ist. Es kann im Voraus nicht klar abgegrenzt werden, welche Tatbestände des geltenden und erst recht nicht, welche des künftigen EU-Rechts allenfalls zu einer Konsultation des EuGH durch das Schiedsgericht führen könnten. Auch die Forderung, wonach Schweizer Gerichtsurteile nicht indirekt durch den EuGH aufgehoben werden dürfen, ist nicht durchsetzbar. Wo EU-Recht die Grundlage für die Auslegung der Marktzugangsabkommen bildet, ist die aktuelle Gerichtspraxis des EuGH in Zukunft zu berücksichtigen. Ohne diese Möglichkeit ist eine einheitliche Anwendung und Auslegung des gemeinsamen Binnenmarktrechts in der Schweiz und der EU nicht möglich.
  • Keine Verknüpfung zwischen Kündigungsinitiative und InstA: economiesuisse spricht sich klar gegen eine Verknüpfung des Institutionellen Abkommens mit der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» aus. Eine Verzögerung der Unterzeichnung des InstA würde zu einer nachhaltigen Verschlechterung der bilateralen Beziehungen führen.

Stand der Beratungen

Die Motion wurde vom Ständerat als Erstrat in der Sommersession 2019 angenommen und an den Nationalrat zur Beratung überwiesen. Da der Nationalrat seinerseits die Motion 19.3420 in der Sommersession angenommen hat und diese im Wortlaut mit den ersten drei Forderungen der Motion 19.3416 übereinstimmt, gilt die Motion in den ersten drei Punkten als an den Bundesrat überwiesen.

Es geht nun noch um die verbleibenden drei Forderungen der Motion 19.3416, die vom Nationalrat in der Wintersession 2019 noch beraten werden müssen.

Die vorberatende SPK-NR empfiehlt ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen, zwei Forderungen (Anschlussgesetzgebung und Streitbeilegung) anzunehmen. Den letzten Punkt, wonach die Abstimmung über die Begrenzungsinitiative vorgezogen werden soll, empfiehlt die SPK-NR ihrem Rat jedoch mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass der Ständerat die von der Grossen Kammer geforderten Nachverhandlungen mit der EU zur Anschlussgesetzgebung und der Streitbeilegung im Rahmen des InstA abgelehnt hat. Neben dem Risiko, dass die Schweiz bei Nachverhandlungen Verschlechterungen gegenüber dem vorliegenden Abkommen in Kauf nehmen müsste, drohen auch die bilateralen Beziehungen mit der EU Schaden zu nehmen, je länger der Abschluss des InstA verzögert wird.

Ständerat

JA ZU EINEM INTERNATIONAL ABGESTIMMTEN GEGENVORSCHLAG, NEIN ZU EINER SCHWEIZER SONDERREGELUNG

Die Volksinitiative (17.060) «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» – auch Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI) genannt – verlangt vom Bund, gesetzliche Massnahmen zu treffen, welche Unternehmen zu einer umfassenden risikobasierten Sorgfaltsprüfung im Hinblick auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards verpflichten. Diese Pflicht soll für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Schweizer Unternehmen gelten und wird mit einer verschuldensunabhängigen Haftung mit Beweislastumkehr für vom Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich kontrollierte Dritte durchgesetzt.

Der Entwurf 2 der Aktienrechtsrechtsrevision (16.077) enthält den indirekten Gegenvorschlag zur UVI. Dieser orientiert sich stark an der Mechanik der Initiative, da er ursprünglich in die Diskussion eingebracht worden war, um den Initianten den Rückzug ihrer Initiative zu ermöglichen. Der indirekte Gegenvorschlag zur UVI basiert auf den Vorarbeiten der RK-NR. Der Nationalrat hat auf Vorschlag der RK-NR beschlossen, die Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 OR) um einen Absatz 1bis zu ergänzen. Unternehmen sollen für den Schaden haften, den durch sie tatsächlich kontrollierte Unternehmen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen durch Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Ausland verursacht haben. Die Haftung bezieht sich auf Schäden an Leib, Leben und Eigentum.

Die Haftung gilt für Unternehmen, die nach Art. 716abis (neu) OR zur Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland verpflichtet sind. Dazu zählen Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren entweder eine Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einen Umsatzerlös von 80 Millionen Franken oder im Jahresdurchschnitt 500 Vollzeitstellen aufweisen. Unternehmen haften nicht, wenn sie nachweisen, dass sie die geforderten Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt getroffen haben, um den Schaden zu verhüten. Ausserdem haften Unternehmen nicht, wenn sie keinen Einfluss auf das kontrollierte Unternehmen nehmen konnten, in dessen Zusammenhang die geltend gemachten Rechtsverletzungen stehen.

Position economiesuisse

Soweit im Rat eine Mehrheit für die Minderheit Rieder besteht, empfiehlt economiesuisse, auf die Vorlage einzutreten und diese gemäss der Minderheit Rieder anzunehmen. Andernfalls empfiehlt economiesuisse aber, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der von der Mehrheit der RK-SR vertretene Vorschlag ist auf jeden Fall abzulehnen.

NEIN zum Gegenvorschlag der Mehrheit der RK-SR

Die Wirtschaft lehnt den von der Mehrheit der RK-SR vertretenen Vorschlag weiterhin kategorisch ab. Dieser übernimmt fast umfassend die schädliche Haftungsmechanik der UVI, ist international nicht abgestimmt und würde die Schweiz ins Abseits stellen. Problematisch ist insbesondere, dass damit ein neuer Gerichtsstand in der Schweiz für das Verhalten von Tochterunternehmen im Ausland geschaffen würde. Klagen gegen Unternehmen in der Schweiz liessen sich nur durch den Beweis von nicht klar definierten Sorgfaltspflichten abwenden.

JA zum Gegenvorschlag der Minderheit Rieder (unter Vorbehalten)

Mit einer Einführung der von der Minderheit Rieder geforderten Transparenz- und Sorgfaltsprüfungspflichten würde die Schweiz international zur Klassenbesten. Der von der Minderheit Rieder vertretene Vorschlag setzt auf Transparenz und Verbindlichkeit – dies ohne dass dadurch eine Epressbarkeit der Unternehmen geschaffen wird. Er ist denn auch in wesentlichen Punkten international koordiniert und dadurch zukunftsgerichtet: er kann internationale Entwicklungen nachvollziehen. Schliesslich ist er spezifisch auf die tatsächlichen Herausforderungen in internationalen Märkten ausgerichtet. Er verzichtet namentlich auf die Einführung der neuen und schädlichen Haftungsregelung der UVI (schliesst dabei aber Haftung nicht aus) und operiert mit genau definierten, gleichwohl weitgehenden Sorgfaltsprüfungspflichten.

Durch die Einführung verbindlicher Sorgfaltsprüfungspflichten für spezifische Sachverhalte geht der Vorschlag der Minderheit Rieder klar über eine reine Berichterstattung hinaus. Und auch sonst geht der Vorschlag sehr weit. Eine derartig weitgehende verbindliche Sorgfaltsprüfungspflicht im Bereich Kinderarbeit kennt momentan noch kein anderes Land. Aus Sicht der Wirtschaft sollte sich das Konzept der Minderheit Rieder namentlich in diesem Bereich daher noch stärker an der Regulierung in der EU orientieren.

Die Intensität der Vorgaben zeigt sich am Beispiel der Sorgfaltsprüfungspflicht für Kinderarbeit. Diese erfordert eine umfassende Rückverfolgbarkeit durch die ganze Lieferkette. Diese ist hochkomplex stellt die Schweizer Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Kein Unternehmen weltweit kennt heute seine Zulieferer lückenlos. Grössere Unternehmen haben rasch Tausende bis Zehntausende Zulieferer, welche ihrerseits zahlreiche Unterlieferanten haben.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. Der Ständerat befasst sich in der Wintersession 2019 nochmals mit dem indirekten Gegenentwurf. Er hatte bereits im März den Gegenvorschlag wie auch die Initiative abgelehnt. Der Ständerat hätte in der Herbstsession ein zweites Mal über die Vorlage beraten müssen. Da sich kurz vor der Beratung der Bundesrat in die Diskussion eingebracht und ein alternatives Konzept vorgeschlagen hatte, hat der Ständerat das Geschäft in der Herbstsession mit 24 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung von seiner Tagesordnung abgesetzt. Dies hat einen Schiffsbruch um die Diskussion um einen GGV verhindert und es der RK-SR ermöglicht, sich im Detail mit dem Vorschlag des Bundesrats auseinanderzusetzen.

In ihrer Vorberatung hat die RK-SR zusätzlich zum indirekten Gegenentwurf auch den vom Bundesrat anlässlich der Beratung im Ständerat in Aussicht gestellten Vorschlag geprüft. Letzterer unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom indirekten Gegenentwurf des Nationalrats und ist international abgestimmt (siehe unten). Gleichwohl empfiehlt die Kommission ihrem Rat – wenn auch knapp mit 7 zu 6 Stimmen – am Gegenvorschlag des Nationalrats festzuhalten.

Die Minderheit Rieder hingegen beantragt ihrem Rat, einem indirekten Gegenentwurf entlang der Vorschläge des Bundesrats zuzustimmen. Die Minderheit hält fest, dass der Entwurf des Nationalrats zu weit geht und einer Umsetzung der UVI gleichkommt. Mit dem neuen Konzept könne man der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen, welcher sich am europäischen Recht orientiert. Der Vorschlag der Minderheit RK-SR geht dabei weit über den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats hinaus. So schlägt die Minderheit zusätzlich zur Rechenschaftspflicht entlang der EU-Vorgaben insbesondere weitgehende und verbindliche Sorgfaltsprüfungspflichten bei Konfliktmineralien und bei Kinderarbeit vor:

UVI

Falls der Ständerat sich nun für ein Eintreten auf den Entwurf 2 ausspricht, so hat er danach die Wahl zwischen zwei grundverschiedenen Konzepten, einem auf Basis der schädlichen UVI (Mehrheit RK-SR) und einem auf Basis des bundesrätlichen Vorschlags, jedoch substanziell verschärft um verbindliche Sorgfaltspflichten (Minderheit Rieder).

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat hat sich mit 25 zu 13 Stimmen für die Minderheit Rieder und damit den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung hat die Kleine Kammer den Entwurf mit 39 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

economiesuisse anerkennt den Willen der Politik, den Forderungen der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative einen griffigen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Vor diesem Hintergrund wird sich die Schweizer Wirtschaft mit der Lösung des Ständerats arrangieren. Letztere ist im Gegensatz zur Volksinitiative und zum initiativnahen Gegenvorschlag des Nationalrats zwar an internationale Empfehlungen ausgerichtet, geht aber gerade im Bereich der Sorgfaltsprüfungspflichten für Kinderarbeit sehr weit.

Es ist nun am Nationalrat, dem Ständerat in Richtung weitergehende, aber international abgestimmte Lösung zu folgen und den Stimmberechtigten die schädliche Unternehmens-Verantwortungs-Initiative deutlich zur Ablehnung zu empfehlen.

(Die Medienmitteilung zum Entscheid des Ständerats finden Sie hier.)

ÄQUIVALENTE REGELUNG OHNE UNNÖTIGE VERSCHÄRFUNGEN

Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz. Er verfolgt dabei hauptsächlich zwei Zielsetzungen: Erstens soll der Datenschutz an die technologischen Entwicklungen angepasst werden und zweitens soll der internationalen Rechtsentwicklung Rechnung getragen werden. Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft.

Die EU hat damit faktisch einen neuen internationalen Standard für den Datenschutz geschaffen. Dieser betrifft aufgrund der grenzüberschreitenden Wirkung der DSGVO auch die Schweiz. Die gesamte Wirtschaft hat ein Interesse daran, dass die Schweiz im Bereich des Datenschutzes als mit diesem neuen Standard vergleichbar und als angemessen reguliertes Land wahrgenommen wird, um keinen Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Der ungehinderte Datenverkehr zwischen der Schweiz und der EU hängt davon ab, dass die Schutzniveaus in beiden Gebieten als ebenbürtig angesehen werden.

Ferner will der Bundesrat mit dem Revisionsvorhaben sicherstellen, dass das DSG mit dem Übereinkommen SEV 108 zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten des Europarats konform ist. Der Bundesrat hat die Ratifikationsbotschaft am 6. Dezember 2019 verabschiedet. Dies ist ebenfalls ein grundlegendes Kriterium für die Aufrechterhaltung des Angemessenheitsbeschlusses und ermöglicht, dass die Schweiz auch in Bezug auf Länder ausserhalb der EU, die sich dem SEV 108-Standard angeschlossen haben, als angemessen reguliert wahrgenommen wird.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Wintersession 2019 als Zweitrat.

Die vorberatende SPK-SR hat die Vorlage in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Allerdings beantragt die Kommission ihrem Rat, in mehreren Punkten von den Beschlüssen des Nationalrats abzuweichen. Dies betrifft nach Ansicht der Kommission einerseits Beschlüsse, die einen Rückschritt zum geltenden Recht darstellen oder einen geringeren Schutz als das EU-Recht bieten würden. Andererseits ist die SPK-SR auch von Beschlüssen der Grossen Kammer abgewichen, um Verschärfungen vorzunehmen.

Beim Thema «Profiling» hat sich die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine Lösung ausgesprochen, die neu den Begriff «Profiling mit hohem Risiko» in das Datenschutzgesetz aufnimmt und erhöhte Anforderungen vorsieht, wenn die Datenbearbeitung unter diese Kategorie fällt. Eine Minderheit will an der ursprünglichen Version des Bundesrats festhalten, die einen erhöhten Schutz bei der Datenbearbeitung zu Profilingzwecken vorsieht und im Gesetz auf eine Differenzierung in der Risikodefinition verzichtet. Eine Mehrheit der Kommission hat zudem beschlossen, dass sämtliche Bekanntgaben von Personendaten an Dritte an sich eine Persönlichkeitsverletzung darstellen, wobei der Sachverhalt gemäss Bundesrat bisher auf die Weitergabe besonders schützenswerter Personendaten beschränkt war.

Der Nationalrat hat die Vorlage in der Herbstsession 2019 als Erstrat behandelt. Die Grosse Kammer nahm dabei Änderungen am Entwurf des Bundesrats vor und folgte bis auf wenige Ausnahmen ihrer vorberatenden Kommission. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat die Vorlage mit 98 zu 68 Stimmen bei 27 Enthaltungen angenommen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und entlang den Empfehlungen der Wirtschaft zu beraten.

Administrativ tragbares und gleichzeitig äquivalentes Gesetz mit Beseitigung von Swiss Finish

Die Empfehlungen der Wirtschaft zielen auf ein administrativ tragbares Gesetz im Rahmen der internationalen Entwicklungen ab. So sollen keine Vorschriften bestehen, die weder aus Angemessenheitsüberlegungen notwendig sind noch einen Mehrwert für die betroffenen Personen bringen. Auch sollen die Regeln im Verhältnis zur EU nicht überschiessend sein (sog. Swiss Finish). Schliesslich gilt es auch, systematische Unstimmigkeiten zu bereinigen. Auf Basis der guten Vorarbeiten des Erstrats hat die SPK-SR nun aber bei verschiedenen Punkten nicht erforderliche Verschlechterungen vorgenommen, wobei auch noch an den Vorarbeiten des Nationalrats Anpassungsbedarf besteht. Der bestehende Handlungsspielraum wird somit noch nicht ausgenutzt.

Um nur einige dieser Punkte zu nennen würde beispielsweise mit der Einführung der Unterscheidung zwischen «Profiling» und «Profiling mit hohem Risiko» eine von der DSGVO abweichende Definition und somit ein Swiss Finish geschaffen. Neu wird von der Mehrheit die Weitergabe von Personendaten an Dritte generell als Persönlichkeitsverletzung qualifiziert und der ausdrücklichen Einwilligung unterstellt. Dies ist systemfremd aus der DSGVO abgleitet und führt zu systematischen Problemen innerhalb des Schweizer DSG.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat hat die Revision des Datenschutzgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 29 zu 4 Stimmen angenommen. Dabei nimmt er starke Verschärfungen vor, beispielsweise beim Profiling. Aus Sicht von economiesuisse nimmt die Kleine Kammer damit – ohne ersichtlichen Grund – unnötige Verschlechterungen an der Vorlage gemäss Nationalratsfassung vor. Es liegt nun am Nationalrat, die nötigen Korrekturen vorzunehmen – die Wirtschaft braucht ein administrativ tragbares Gesetz, welches international eingebettet und angemessen ist.

PERSONENFREIZÜGIGKEIT: BEWÄHRTES NICHT GEFÄHRDEN

Die Kündigungsinitiative verlangt eine eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit. Auch neue völkerrechtliche Verträge dürfen keine Personenfreizügigkeit gewähren.

Die Initiative fordert, dass der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft setzt. Dies hat innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme der Initiative zu erfolgen. Falls dies nicht gelingt, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen kündigen. Aufgrund der Guillotine-Klausel würden damit auch die anderen sechs Abkommen der Bilateralen I wegfallen.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Kündigungsinitiative ab.

Personenfreizügigkeit für den hiesigen Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung

Die Personenfreizügigkeit ermöglicht es Arbeitgebern – unter Einhaltung des im Inland geltenden Arbeitslosenvorrangs bzw. der Stellenmeldepflicht –, rasch, flexibel und meist unbürokratisch Fachkräfte im EU-/EFTA-Raum zu rekrutieren. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. In seiner Botschaft verweist der Bundesrat zu Recht auf Studien, die zeigen, dass das FZA den grössten positiven wirtschaftlichen Effekt aller sieben bilateralen Abkommen I mit der EU hat. Der Wegfall der Personenfreizügigkeit hätte deshalb einschneidende Auswirkungen auf den Wirtschafts-, aber auch den Wissenschaftsstandort Schweiz. Er würde viele Arbeitsplätze in unserem Land direkt gefährden.

Keine Zunahme der Sozialleistungen oder Verschlechterung der Arbeitsbedingungen

Die Personenfreizügigkeit ist bereits heute an Bedingungen geknüpft: Wer sich in der Schweiz aufhalten möchte, braucht einen gültigen Arbeitsvertrag, muss selbstständig erwerbend sein oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und über eine umfassende Krankenversicherung verfügen. Die Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit erfolgte auch in der Vergangenheit primär in den Arbeitsmarkt. Rund zwei Drittel der Staatsangehörigen aus EU-Staaten, die in die Schweiz einwandern, nehmen direkt eine Erwerbstätigkeit auf. Die Zuwanderung im Rahmen des FZA hat insgesamt nicht zu einer Zunahme der Sozialleistungsbezüge oder zu einer Verschlechterung der Arbeitsmarktbedingungen geführt. Gleichzeitig garantiert das FZA, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der EU leben und arbeiten können.

Stetige Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen garantiert hohen Schutz

Zur Sicherung des hohen Lohnniveaus in der Schweiz wurde das System der flankierenden Massnahmen eingeführt. Dieses wird seit 15 Jahren laufend weiterentwickelt, um auf die Veränderungen und die neu auftretenden Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können. Durch die verschiedenen rechtlichen Anpassungen und die zahlreichen Vollzugsverbesserungen konnte das Schutzniveau der flankierenden Massnahmen wirksamer, effizienter und risikobasierter gestaltet werden.

Gefährdung der Teilnahme am EU-Binnenmarkt durch Guillotine-Klausel

Für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie die Schweiz ist der Zugang zu ausländischen Märkten lebenswichtig. Rund 55 Prozent der Schweizer Warenexporte gehen in die EU, andererseits bezieht die Schweiz rund 80 Prozent ihrer Importe aus der EU. Dank der Bilateralen Verträge kann die Schweiz weitgehend am EU-Binnenmarkt mit seinen 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten teilnehmen. Die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten sind die mit Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Würde es zu einer einseitigen Kündigung des FZA kommen, so fielen aufgrund der Guillotine-Klausel alle anderen sechs Abkommen der Bilateralen I ebenfalls weg. Diese sichern in wichtigen Wirtschaftssektoren einen weitgehend diskriminierungsfreien Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Initiative in der Wintersession 2019 als Zweitrat.

Die SPK-SR spricht sich mit 11 zu 2 Stimmen für eine ablehnende Abstimmungsempfehlung aus.

Der Nationalrat hat sich in der Herbstsession 2019 mit 123 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls gegen die Initiative ausgesprochen. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab.

Beurteilung der Beratungen

Mit 38 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt der Ständerat die Kündigungsinitiative ohne Gegenvorschlag deutlich ab. Damit ist er den Abstimmungsempfehlungen von Bundesrat und Nationalrat gefolgt. Die Wirtschaft, die schon früh gegen die Initiative Stellung bezogen hat, ist entsprechend erfreut über diesen Entscheid.

Im Falle einer Annahme der Initiative würden Schweizer Firmen durch die Auslösung der «Guillotine-Klausel» per Ende 2021 den privilegierten Zugang zum mit Abstand wichtigsten Absatzmarkt verlieren. Gleichzeitig gibt es von den Initianten keinen realistischen Plan, wie die Bilateralen ersetzt werden sollen. Es besteht daher kein Zweifel: Die Kündigungsinitiative schadet den Schweizer Unternehmen massiv, ohne einen entsprechenden Nutzen zu stiften. (Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf unser dossierpolitik «Annahme der Kündigungsinitiative bedeutet das Ende des bilateralen Wegs»).

ABKOMMEN VEREINT WERTVOLLEN MARTKZUGANG MIT WEITGEHENDEN NACHHALTIGKEITSBESTIMMUNGEN

Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA) zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Indonesien (19.036) wurde am 16. Dezember 2018 in Jakarta unterzeichnet und befindet sich nun in der parlamentarischen Genehmigungsphase.

Die Standesinitiative 18.325 fordert den Ausschluss von Palmöl von den Freihandelsabkommen mit Indonesien und Malaysia, die Standesinitiativen 18.320 und 18.317 den Ausschluss von Palmöl vom Freihandel mit Malaysia.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (19.036) zu genehmigen und die drei Standesinitiativen (18.317, 18.320 und 18.325) abzulehnen.

Grosses Potenzial für Schweizer Exportwirtschaft in wichtigem Wachstumsmarkt

Speziell in Zeiten erhöhter Unsicherheit aufgrund von Handelskriegen und zunehmendem Protektionismus ist es für die Schweizer Exportwirtschaft unerlässlich, über einen gesicherten Zugang zu den Weltmärkten zu verfügen. Das Abkommen mit Indonesien birgt grosses Potenzial für gegenseitige Handelsgewinne, da es substanzielle Handelshürden in einem Land abbaut, das mit seinem Wachstum und den über 260 Millionen Einwohnern zu einer der wirtschaftlich aufstrebendsten Region der Welt gehört. Gleichzeitig konnten bisher weder die USA noch die EU mit Indonesien ein solches Abkommen abschliessen, was Schweizer Unternehmen Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten ermöglicht. Das wird nicht nur im Entwicklungsland Indonesien, sondern auch in der Schweiz zu höheren Investitionen und mehr Wohlstand führen.

Weitgehende Nachhaltigkeitsbestimmungen im bestehenden FHA enthalten

Neben dem Marktzugang ist das FHA aber insbesondere auch aufgrund der weitgehenden Bestimmungen zur Nachhaltigkeit ein beachtlicher Verhandlungserfolg – insbesondere bezüglich des Anbaus von pflanzlichen Ölen. Ausser gegenüber der Schweiz hat sich Indonesien bisher gegenüber keinem anderen Partner zu solchen Verpflichtungen bereit erklärt. Es wird somit der nachhaltigen Produktion von Palmöl Rechnung getragen und die derzeitige Handelsrealität vertraglich festgehalten – die Palmöleinfuhren der Schweizer Importeure stammen bereits heute nahezu ausschliesslich aus zertifiziertem Anbau. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Schweiz global betrachtet marginale Mengen einführt. 2018 waren es 162 Tonnen aus Indonesien und insgesamt 25'000 Tonnen. Das entspricht 0,03 Prozent der weltweiten Produktion.

Protektionistisch motivierte Massnahmen schaden dem hiesigen Wohlstand

Zudem handelt die Schweiz grundsätzlich keine Abkommen aus, welche die hiesige Landwirtschaft unverhältnismässig stark belasten oder den Nachhaltigkeitszielen in anderen Bereichen entgegenlaufen. Hingegen rauben die starren Vorgaben und protektionistischen Forderungen der Standesinitiativen der Schweiz die Möglichkeit, auch in Zukunft gute und umfassende FHA mit wichtigen Partnern wie Malaysia auszuhandeln.

Eine konstruktive Aussenwirtschaftspolitik ist für die Schweizer Unternehmen von herausragender Bedeutung, da rund 40 Prozent der hiesigen Wertschöpfung im Ausland nachgefragt werden. Da der internationale Handel hoch dynamisch ist, müssen die Rahmenbedingungen für Schweizer Exporteure stets verbessert werden können. Deshalb ist der Schaden für den Wohlstand – und damit letztlich auch für die Umwelt – in unserem Land beträchtlich, wenn der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik mit rein innenpolitisch und protektionistisch motivierten Vorstössen unnötig Verhandlungsspielraum genommen würde.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage 19.036 in der Wintersession 2019 als Zweitrat. Die drei Standesinitiativen 18.325, 18.320 und 18.317 behandelt die Kleine Kammer als Erstrat.

Die APK-SR hat sich mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Vorlage 19.036 ausgesprochen. Hingegen empfiehlt die Kommission ihrem Rat mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den drei Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat hat das EFTA-Freihandelsabkommen (FHA) mit Indonesien mit 34 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen und gleichzeitig den drei Standesinitiativen keine Folge gegeben. Da die Kleine Kammer das FHA als Zweitrat genehmigt hat, wäre die Ratifikation der Schweiz nach Ablauf der Referendumsfrist abgeschlossen.

Für die Schweizer Aussenwirtschaft sind die Entscheide des Ständerats enorm wichtig. Einerseits ebnet das FHA Schweizer Exporteuren durch den Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen den Weg zu einem Markt mit 260 Millionen potenziellen Kunden und rasanten Wachstumsraten. Andererseits zeigt das umfassende Nachhaltigkeitskapitel im FHA auf, dass die Schweizer Wirtschaftsdiplomatie keine Verträge aushandelt, welche die Landwirtschaft unverhältnismässig bedrohen oder ökologischen sowie sozialen Zielen entgegenstehen. Die drei Standesinitiativen hätten somit keine konstruktive Wirkung gehabt, wohl aber mit ihren protektionistischen Anliegen der Aussenwirtschaftspolitik grosse Steine in den Weg gelegt.