Herbstsession 2023

Die Räte haben in der letzten Session der Legislatur den Energie-Mantelerlass ins Trockene gebracht. Der grosse Wurf ist ausgeblieben und das Verhältnis von Nutzer- und Schutzinteressen nicht ausgeglichen. Die Wirtschaft sieht darin einen scheuen Anfang hin zu einer sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Erfreulich aus Sicht der Wirtschaft: Das Parlament verzichtet auf die Einführung einer Meldepflicht für IT-Schwachstellen, und die kleine Kammer hat sich gegen eine Anhebung der im internationalen Vergleich rekordhohen CO2-Steuer ausgesprochen.  Das erhoffte Zeichen zur Behebung des Fachkräftemangels blieb aus: Der Ständerat hat die Vorlage für Zugangserleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss an den Bundesrat zurückgewiesen.

Energie, Umwelt & Infrastruktur

Mehrheitsfähige Klimapolitik umsetzen

Die Wirtschaft bekennt sich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 und unterstützt die Stossrichtung der Revision. Die Ausweitung der Zielvereinbarungen und die Weiterführung des Emissionshandels sind dabei wichtig. Diese Massnahmen haben sich bewährt. Unternehmen und Haushalte dürfen nicht noch stärker belastet werden.

Darum geht es: Mit dem neuen CO2-Gesetz soll eine Halbierung der Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 erreicht werden. Sinnvoll ist, dass die Revision auf Instrumenten aufbaut, die sich bewährt haben. Daher ist es folgerichtig, dass keine neuen oder höheren Abgaben und auch keine Verbote vorgesehen sind.

Das findet economiesuisse:

  • Begrüsst wird, dass die Option Zielvereinbarung mit Verminderungsverpflichtung und Befreiung von der CO2-Abgabe neu allen Unternehmen offen steht.
  • Der Verzicht auf eine Erhöhung der CO2-Abgabe wird befürwortet, zumal sie bereits eine der höchsten weltweit ist.
  • Die Frist zur Umsetzung der Zielvereinbarungen sollte nicht willkürlich im Jahr 2040 festgelegt werden, sondern wie in anderen Bereichen der Klimapolitik einheitlich im Jahr 2050.
  • Einschränkungen bei der Rückverteilung für Unternehmen mit Reduktionspflicht sind nicht zielführend. Denn mit einer Teilnahme an der Rückverteilung erhalten die Unternehmen wichtige finanzielle Mittel, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen. Damit wird die inländische Klimawirkung erhöht.
  • Die erhöhte Zweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen ist ebenfalls kritisch – auch weil dank dem neuen Klimagesetz (KIG) neue Mittel in den Gebäudebereich fliessen. Eine Doppelspurigkeit gilt es zu vermeiden.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Revision des CO2-Gesetzes insgesamt auf einen guten Weg gebracht. Dieses verlangt, dass die CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert werden. Die CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne. Bis 2030 sollen bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe dem Gebäudeprogramm, der Förderung von erneuerbarer Energie und von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investiert werden. Zusätzliche Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsrechten durch den Staat sollen teilweise an die betroffenen Unternehmen zurückfliessen, damit diese in die Dekarbonisierung investieren können. Das wirksame und erfolgreiche System der Zielvereinbarungen soll darüber hinaus für alle Schweizer Firmen zugänglich werden. Bei den Treibstoffen müssen die Importe künftig 90% der Emissionen mit Klimamassnahmen ausgleichen. In der Luftfahrt soll ausserdem eine EU-konforme Beimischpflicht für erneuerbare Treibstoffe eingeführt werden.

Jetzt das Gesetz verabschieden

Ohne Versorgungssicherheit werden wir die Klimaziele nicht erreichen und gefährden unseren Wohlstand. Wir müssen die inländische Stromproduktion bis 2050 verdoppeln. Das Gesetz sollte so rasch wie möglich in Kraft treten.

Darum geht es: Um die Klimaziele erreichen zu können und unsere Stromversorgung zu sichern, müssen wir unsere Produktion von sauberem Strom verdoppeln. Dafür brauchen wir «viel von allem». Am wichtigsten ist nun eine rasche Verabschiedung des Gesetzes. Dabei sollten referendumsgefährdende Elemente bereinigt werden.

Das findet economiesuisse: Der neue Vorschlag des Ständerates zu den Restwassermengen ist in Anbetracht der angespannten Versorgungslage ein vertretbarer Kompromissvorschlag. Eine umfassende Solarpflicht bei Gebäuden hingegen könnte aber die gesamte Vorlage zum Scheitern bringen. Für eine Effizienzsteigerung der Wirtschaft sollten alle Unternehmen Zugang zum System der Zielvereinbarungen erhalten.

Die Nachfrage nach inländischer erneuerbarer Energie ist und bleibt hoch. Unnötige Vorgaben kreieren Unsicherheiten, schwächen die Versorgungssicherheit und könnten Preise in der Grundversorgung hochtreiben.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Mantelerlass wurde am 29. September in der Schlussabstimmung angenommen. Damit gelingt dem Parlament ein wichtiger Schritt hin zu mehr erneuerbarer Energie. Die Vorlage sieht vor, dass bis 2035 35 TWh Erneuerbare zugebaut werden und bis 2050 45 TWh. Den Weg zum Ziel ermöglichen vor allem zusätzliche Fördermittel und eine gezielte Priorisierung neuer Produktionsanlagen gegenüber anderen Interessen. Besonders Augenmerk legt die Vorlage auch auf zusätzliche Winterstromproduktion, hierzu wurde u.a. ein «Schwellenwert» eingeführt, der einen zu grossen Importsaldo künftig verhindern soll. Trotz diesem insgesamt zielführenden und gut austarierten Paket bleibt noch viel zu tun, beispielsweise eine generelle Beschleunigung von Verfahren oder die vollständige Strommarktöffnung.

Finanzen & Steuern

Mehr Verantwortung für die Finanzkommission und Flexibilität bei gebundenen Abgaben

Gemäss der Pa. Iv. sollen die Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen einbezogen werden. Das Postulat Ettlin will bewirken, dass auch gebundene Ausgaben unter gewissen Bedingungen gekürzt werden können.

Darum geht es: Zahlreiche nicht gegenfinanzierte Mehrausgaben in Kombination mit vielen gebundenen Bundesausgaben führen dazu, dass die Vorgaben der Schuldenbremse in den Finanzplanjahren ab 2025 nicht eingehalten werden können. Die Folge sind mühsame Bereinigungsprogramme. Die Vorstösse setzen auf zwei Ebenen an:

  • Die Finanzkommissionen könnten ihren gesetzlichen Auftrag, sich mit allen grundlegenden Fragen der finanziellen Führung des Bundes zu befassen, besser wahrnehmen, wenn sie frühzeitig in die Beratungen wichtiger Geschäfte der Sachbereichskommissionen einbezogen werden.
  • Da über 60 Prozent der Bundesausgaben gebunden und kurzfristig erforderliche Haushaltsbereinigungen nicht möglich sind, sollen Flexibilisierungsregeln geprüft werden, um eine gebundene Ausgabe unter bestimmten Voraussetzungen (hoher Konsolidierungsbedarf) für eine bestimmte Zeit (z.B. 3 Jahre) in einem bestimmten Ausmass (z.B. um höchstens 5%) kürzen zu können.

Das findet economiesuisse: Es ist unterstützenswert, dass die Finanzkommissionen beim Beschluss von Geschäften mit erheblichen finanziellen Auswirkungen mehr finanzpolitische Führung und Verantwortung übernehmen können. So wird eine frühzeitige Priorisierung und Gegenfinanzierung besser gewährleistet. Gleichzeitig erleichtert die Flexibilisierung der gebundenen Ausgaben kurzfristig nötige Bereinigungen und stellt eine Gleichbehandlung der Aufgabenbereiche sicher.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung war eine Änderung der Kommission FK-N umstritten. Es ging um die neue Rolle der Finanzkommissionen im Mitberichtsverfahren: Sie sollen bei Erlassentwürfen von Bundesrat und Kommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen zwingend eingeladen werden und in den Räten die gleichen Rechte wie die Sachbereichskommissionen erhalten. Eine Mehrheit des Nationalrats lehnt diese Ausweitung ab. Es wird befürchtet, dass sich die Finanzkommissionen in ihren Mitberichten nicht nur auf die finanziellen Aspekte beschränken, sondern sich auch inhaltlich zu den Erlassentwürfen äussern. Der Minderheitsantrag von Links zur Streichung dieser Änderung wurde deshalb angenommen. Neu soll aber die Finanzkommission zeitgleich mit dem Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen werden, wenn ein Erlassentwurf einer Kommission erhebliche finanzielle Auswirkungen hat. Allfällige Anträge der FKs sollen analog zu Anträgen des Bundesrats vor der Beratung im Erstrat in der entsprechenden Kommission beraten werden. economiesuisse begrüsst diesen Schritt, bedauert aber, dass die FKs angesichts der finanzpolitischen Herausforderungen nicht mehr Mitsprache in den Mitberichtsverfahren erhalten.

Wettbewerb & Regulatorisches

Cybermeldepflichten: Bundesrat und Ständerat zeigen den goldenen Mittelweg

Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sollen künftig dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) gemeldet werden müssen. Anders als der Nationalrat möchten Bundesrat und Ständerat jedoch keine zusätzliche Meldepflicht für «IT-Schwachstellen ». Die gesamte Wirtschaft und die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen unterstützen diese Haltung.

Darum geht es: Die Vorlage beinhaltet umfassende Massnahmen, um die Risiken von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen zu reduzieren. Dazu gehört auch, dass solche Angriffe künftig dem NCSC gemeldet werden müssen. Dem Nationalrat ging dies zu wenig weit. Er sprach sich für zusätzliche Meldepflichten von sogenannten «IT-Schwachstellen» aus – entgegen der Position des Bundesrats und des Ständerats.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft empfiehlt die Annahme der Vorlage, lehnt jedoch eine zusätzliche Meldepflicht für «IT-Schwachstellen » ab.

  • Mit der Sammlung von Schwachstellen an einer zentralen staatlichen Stelle nimmt man das Risiko in Kauf, dass bei einem Leck oder einem erfolgreichen Cyberangriff auf diese Stelle schützenswerte Informationen in unbefugte Hände gelangen. Informationen über Schwachstellen dürfen grundsätzlich nie zentral gelagert werden.
  • Der Mehrwert für die Cybersicherheit bliebe gering, während der Zusatzaufwand enorm wäre. Die betroffenen Unternehmen und Akteure müssten erhebliche neue Datenmengen generieren und verarbeiten – mit Ressourcen, die dann in anderen, wichtigeren Bereichen der Cybervorsorge fehlen.
  • IT-Systeme kritischer Infrastrukturen sind kaum vergleichbar. Entsprechend stiftet die Schwachstellen-Meldung keinen systemischen Nutzen. Für die Luftverkehrssicherung lässt sich nichts aus allfälligen Schwachstellen in Zahlungssystemen oder Stromnetzen ableiten.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Stand der Beratungen:

Die Vorlage ist mit einer letzten Differenz in die Session gestartet. Der Ständerat hatte sich in der Folge gegen einen Kompromiss gestellt und Festhalten (= Streichung einer Meldepflicht für IT-Schwachstellen) beschlossen. Der Nationalrat ist nun erfreulicherweise dem Ständerat gefolgt. Das Geschäft ist somit bereinigt und bereit für die Schlussabstimmung.

Digitale Souveränität braucht eine klare Strategie

Die Schweizer Digitalpolitik wird von ausländischen Entwicklungen stark beeinflusst. Im Austausch mit ihren Handelspartnerinnen begegnet die Schweiz dem jedoch oft passiv. Zu selten werden die Rahmenbedingungen und Standards aktiv mitgestaltet. Dies soll sich ändern – dank einem ganzheitlichen Plan.

Darum geht es: Die Motion verlangt, dass der Bundesrat internationalen Kontext aktiv Positionen zu aktuellen Digitaldossiers erarbeitet, klare Zuständigkeiten definiert und die digitalen Interessen der Schweiz gegenüber anderen Ländern aktiver vertritt.

Das findet economiesuisse: Die Schweiz steht bei der Entwicklung neuer Technologien auch im internationalen Vergleich weit vorn. Sowohl Hochschulen als auch Unternehmen glänzen mit ausgeprägter Innovationskraft. Dies auch aufgrund des günstigen regulatorischen Rahmens in unserem Land. Dieser bietet die nötigen Sicherheiten und lässt gleichzeitig Freiräume. Gerade die EU verfolgt eine nicht über alle Zweifel erhabene Digitalisierungspolitik mit teilweise sehr weitgehenden regulatorischen Eingriffen und bisweilen sogar industriepolitischem Charakter. Die Schweiz muss daher ihre Interessen aktiver wahren, um ihren bewährten Weg weitergehen zu können. Regulierung aus der EU sollte nur nach dem Prinzip «so viel wie nötig, so wenig wie möglich» als Basis für schweizerische Ansätze genutzt werden. In Bereichen, in denen eine Regulierung nachvollzogen werden muss, ist ein «Swiss Finish» konsequent zu verhindern. Internationale Anschlussfähigkeit ist im digitalen Kontext besonders wichtig. Die Schweiz muss ihre Freiräume gekonnt nutzen, wo dies unter Wahrung dieser Anschlussfähigkeit möglich ist.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Ständerat hat entschieden, die Motion abzulehnen. Damit ist die Vorlage erledigt. Der Ständerat war der Meinung, dass der Bund diesbezüglich bereits genügend Anstrengungen unternehme. Es ist wichtig, dass die Schweiz international ihre Interessen wahrnimmt und gleichzeitig den internationalen Anschluss nicht verliert.

Volkswillen umsetzten statt Vorlage aufblähen

Die Tabakinitiative ist ohne Wenn und Aber umzusetzen: Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen des Stimmvolkes nicht der Tabakwerbung ausgesetzt sein. Der Vorschlag des Bundesrates geht aber massiv weiter. Er will Tabakwerbung faktisch verbieten. Die Vorlage geht auch über den Jugendschutz hinaus. Eine Meldepflicht von Sponsoringausgaben hat nichts mit der angenommenen Initiative zu tun.

Darum geht es: Soll es das Parlament hinnehmen, dass die Verwaltung im Nachgang zu einer Volksabstimmung von sich aus noch weitere Themen in eine Vorlage aufnimmt, welche nichts mit der Initiative zu tun haben und welche das Parlament erst gerade diskutiert und verworfen hatte? Die SGK-S hat mit guten Gründen ein klares Zeichen gesetzt: Unter dem Deckmantel der Umsetzung einer Volksinitiative dürfen keine weiteren Elemente in ein Gesetz eingeführt werden. Die SGK-S hat dies erkannt und die Vorlage nun in fast allen Punkten auf den Inhalt der Initiative reduziert. Sie nimmt damit nicht nur den Willen des Volks ernst, sondern auch denjenigen des Parlaments, weil sie nicht auf bereits diskutierte Themen zurückkommen wollte.

Das findet economiesuisse: economiesuisse unterstützt das neue Tabakproduktegesetz und den darin verankerten Jugendschutz. Der Entwurf des Bundes zur Umsetzung der Volksinitiative erweckte den Eindruck, die Verwaltung verfolge weitergehende Ziele als bloss eine Umsetzungsgesetzgebung. Dies ist fragwürdig und verdient eine kritische Würdigung durch das Parlament. Die SGK-S Vorlage mit einer wichtigen Ausnahme - angenommen werden. Wichtig ist, dass der Minderheitsantrag zum mobilen Verkaufspersonal (=streichen), unterstützt wird.

Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt

Stand der Beratungen: Der Ständerat ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie auf den Inhalt der Volksinitiative reduziert. Einzig in einem zentralen Aspekt ist er von diesem Vorgehen abgewichen und hat die Möglichkeit, Tabakwerbung in der Presse – über die Forderung der Tabakinitiative hinaus - weiter eingeschränkt.

Allgemeine Wirtschaftspolitik

Mit Steuergeldern ausgebildete Fachkräfte in der Schweiz behalten

Die Steuerzahler investieren jedes Jahr CHF 180 Millionen in die Ausbildung von Personen aus Drittstaaten, die einen Schweizer Hochschulabschluss absolvieren. Viele davon kehren nach ihrer Ausbildung der Schweiz den Rücken. Dadurch geht ein grosses Potential im Arbeitsmarkt verloren. Und dies, obwohl Fachkräftemangel herrscht, der unseren Wohlstand gefährdet.

Darum geht es: Durch den fortschreitenden demografischen Wandel werden Fachkräfte immer rarer. So zeichnet sich bis 2040 eine demographische Lücke von rund 400'000 fehlenden Arbeitnehmenden ab. Zudem ist global die Entwicklung in den meisten Ländern ähnlich. Dies führt dazu, dass in den meisten Ländern Fachkräfte fehlen werden und weniger arbeitstätige Personen zur Verfügung stehen, um das Leben der Nicht-Arbeitstätigen zu finanzieren. Die Schweiz hat ein entsprechend hohes Interesse, Menschen, die sie ausgebildet hat, im Land zu halten.

Vor diesem Hintergrund ist es störend, dass viele ausländische Studierende, die in Schweizer Hochschulen ausgebildet werden, die Schweiz nach Abschluss des Studiums wieder verlassen. Nur 150 bis 200 von 3000 Hochschulabgängern aus Drittstaaten verbleiben in der Schweiz, obwohl die Schweiz für deren Ausbildung jährlich 180 Mio. Franken investiert und viele in Bereichen studieren, in denen Fachkräftemangel herrscht.

Das findet economiesuisse: Der Bundesrat fordert richtigerweise, dass ausländische Studierende, die an Schweizer Hochschulen und auf Schweizer Kosten ausgebildet worden sind, vereinfachten Zugang in den Schweizer zum Arbeitsmarkt erhalten sollten. Aufgrund der Personalknappheit in strategischen Sektoren ist ein weiterer Humankapitalverlust nicht im Interesse der Schweiz. Das heutige System ist nicht nachhaltig. Der Schweizer Wirtschaft ist eine rasche Lösung in dieser Sache wichtig. Daher muss das Geschäft weiterverfolgt werden.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Ständerat hat das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen, damit er eine verfassungskonforme Lösung vorschlagen kann. Diese Rückweisung muss vom Nationalrat noch bestätigt werden. Die Wirtschaft hofft, dass der Nationalrat auf die Vorlage eintritt. Denn bereits 2017 hat Nationalrat Dobler einen entsprechenden Vorstoss eingereicht, und mögliche Lösungsansätze liegen eigentlich auf dem Tisch und könnten von den Räten beraten werden.

Planungssicherheit für die nächste Expo

Die vier Projektinitiativen für eine zukünftige Landesausstellung benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Der Bundesrat ist gefordert, rasch Klarheit zu schaffen.

Darum geht es: Seit mehr als fünf Jahren erstellen vier Projektteams Konzeptarbeiten für eine zukünftige Landesausstellung. Bundesrat und Kantone haben noch im Jahr 2022 ihre positive Grundhaltung zu einer neuen Expo bekräftigt. Trotzdem hat der Bundesrat im März 2023 entschieden, sich zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung frühestens ab 2028 zu äussern. Das führt zu einer erheblichen Planungsunsicherheit und kommt einer Sistierung von laufenden Arbeiten gleich.

Das findet economiesuisse: Der Bundesrat muss rasch Klarheit schaffen. Fünf Jahre Ungewissheit würde zu unnötigen Kosten führen, vielleicht auch zu einem Übungsabbruch. Die Motion der WBK-S fordert deshalb richtigerweise, dass der Bundesrat die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung frühzeitig festlegen soll. Konkret soll für den Fall, dass die laufenden Verhandlungen unter den Projektinitiativen für eine gemeinsame Landesausstellung zu keinem Resultat führen, ein Selektionsverfahren definiert werden, wobei spätestens im Sommer 2026 klar sein soll, welche Projektinitiative den Zuschlag erhält. Der Bund soll zudem per Ende 2026 eine entsprechende Finanzierungsabsicht vorlegen.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Die kleine Kammer hat die Motion der WBK-S angenommen und verlangt damit bis zum Sommer 2026 Klarheit über die Projektauswahl und Finanzierungsansichten des Bundes. Als nächstes geht die Vorlage in den Nationalrat.

Mehr Spielraum für bessere koordinierte Versorgung

Der Anteil alternativer Versicherungsmodelle (AVM), bei denen die Versicherten ihr Wahlrecht auf Leistungserbringer beschränken können, die der Versicherer auswählt, ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Drei Viertel aller versicherten Personen haben sich für ein solches Modell entschieden. Maximalrabatte für AVM müssen erhöht und freiwillige Mehrjahresverträge bei AVM zugelassen werden.

Darum geht es: Rabatte für alternative Versicherungsmodelle (AVM) basieren auf der Standardprämie. Diese ist aber nicht mehr repräsentativ, denn 77% der Versicherten wählen andere Versicherungsformen. Es müssen neue Ansätze evaluiert werden, etwa indem die Maximalrabatte aufgehoben werden. Damit werden die Prämien der AVM weiter sinken, was die Attraktivität dieses Modells erhöht. Mit einem Marktanteil von 77% ist es höchste Zeit, das Angebot auch mit freiwilligen Mehrjahresverträgen auszubauen. Mehrjahresverträge reduzieren die administrativen Kosten und verstärken die Anreize zu mehr Krankheitsprävention.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft setzt sich für mehr Angebotsvielfalt in der Grundversicherung ein, da die Präferenzen der Versicherten unterschiedlich sind. Regulatorische Hürden verhindern kostengünstige Angebote. Darum fordert economiesuisse, die Maximalrabatte für AVM zu erhöhen und freiwillige Mehrjahresverträge bei AVM zuzulassen.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die beiden Motionen ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit angenommen. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Aussenwirtschaft

Tierwohl: Ja, aber an der richtigen Stelle

Mit Freihandelsabkommen sollen internationale Handelshemmnisse abgebaut werden. Spezifische Nachhaltigkeitsaspekte – wie etwa das Tierwohl – sollen in den dafür zuständigen Organisationen ausgehandelt werden. Im Bereich des Tierschutzes tut dies der Bundesrat im Rahmen der Weltorganisation für Tiergesundheit.

Darum geht es: Die Motion Badertscher möchte das Tierwohl explizit im Nachhaltigkeitskapitel künftiger Freihandelsabkommen der EFTA aufnehmen.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft lehnt die Motion ab. Die Vorgabe, die explizite Aufnahme des Tierwohls oder anderer spezifischer Nachhaltigkeitsaspekte ins Nachhaltigkeitskapitel auszuhandeln, beschränkt die Flexibilität des Bundesrates in der Aussenwirtschaftspolitik.

Empfehlung economiesuisse: Ablehnung

Stand der Beratungen: Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Formulierung konnte ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden. Grundsätzlich sollen aber spezifische Nachhaltigkeitsaspekte in den dafür zuständigen Organisationen ausgehandelt werden.

Unsere Partner erwarten verständliche und differenzierte Regeln

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bedroht auch die Schweizer Sicherheit. Das Kriegsmaterialgesetz wurde in den vergangenen Jahren in undifferenzierter Weise übermässig verschärft. Abnehmerländer in Europa kritisieren die Schweiz und suchen neue Lieferanten.

Darum geht es: Damit sich die bewaffnete neutrale Schweiz auch künftig auf eine eigene Sicherheitsindustrie verlassen kann, braucht es eine Anpassung des Gesetzes. Soll die Schweizer Rüstungsindustrie wieder zum bevorzugten Partner der befreundeten Staaten werden, sind klare und für ausländischen Auftraggeber verständliche, verlässliche und nachvollziehbare Regelungen essenziell. Deshalb soll Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes in diesem Sinn ergänzt werden: Der Bundesrat kann von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte unter spezifischen Voraussetzungen abweichen können.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft empfiehlt die Annahme der Vorlage. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung ist geeignet, das verloren gegangene Vertrauen ausländischer Partner in die Schweizer Rüstungsindustrie wieder herzustellen.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Ständerat hat mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Vorschlag der SIK-S zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes angenommen. So soll der Bundesrat von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte unter spezifischen Voraussetzungen abweichen können. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung geht in die richtige Richtung, damit sich die bewaffnete Neutralität der Schweiz auch künftig auf eine eigene Sicherheitsindustrie verlassen kann. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Wirtschaft unterstützt Abkommen mit Indonesien

Indonesien gehört zu den wichtigsten Destinationen für Schweizer Direktinvestitionen in Asien. Die Schweizer Direktinvestitionen in Indonesien betrug im Jahr 2021 rund 1,7 und im Vorjahr 2,1 Milliarden Franken. Das vorliegende Investitionsschutzabkommen schliesst die Vertragslücke, die seit der Kündigung im Jahr 2016 bestand.

Darum geht es: Das Abkommen gewährleistet im Interesse der Schweiz eine begrenzte Absicherung der politischen Risiken. Es schafft langfristig Planungssicherheit. In Kombination mit dem 2021 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen ist zu erwarten, dass das Investitionsschutzabkommen die Handels- und Investitionsdynamik von Schweizer Firmen in Indonesien mittel- und langfristig massgeblich stärken wird. Dass im Abkommen insbesondere auch auf die Bedeutung ausländischer Investition für die nachhaltige Entwicklung und diesbezüglich auch den Unternehmen eine wichtige Funktion zugewiesen wird, ist zu begrüssen.

Das findet economiesuisse: economiesuisse unterstützt das Abkommen. Direktinvestitionen im Ausland sind von grosser Bedeutung für die Schweiz und ein entscheidender Faktor für die nachhaltige Entwicklung in aufstrebenden Märkten. Das vorliegende bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Indonesien gewährt schweizerischen Investitionen in Indonesien – wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz – staatsvertraglichen Schutz vor politischen Risiken.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Abkommen mit Indonesien: Die Wirtschaft begrüsst, dass die kleine Kammer dem Investitionsschutzabkommen (ISA) mit Indonesien mit 29 zu 10 Stimmen zugestimmt hat. Das Abkommen stärkt die Investitionsdynamik von Schweizer Firmen in Indonesien, bringt Rechtssicherheit und ist gleichzeitig ein wichtiger Faktor zur nachhaltigen Entwicklung.

Investitionen in den Privatsektor zahlen sich aus

Neue Instrumente zur Unterstützung von lokalen Unternehmensgründungen und -entwicklungen bringen gute Resultate. Diesbezüglich spielt die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM des Bundes (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) eine führende Rolle. Dafür soll sie nun eine stärkere gesetzliche Grundlage erhalten. Das ist richtig.

Darum geht es: Dank des über SIFEM investierten Kapitals konnte eine grosse Zahl lokaler Unternehmen mitfinanziert werden. Dies führt zur direkten Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor. Die Mittel können somit nach dem geglückten Aufbau eines Unternehmens abgezogen und in weitere Unternehmen investiert werden. Die Organisationsbestimmungen der SIFEM sollen auf Gesetzesstufe verankert werden.

Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft unterstützt die Überführung der Organisationsbestimmungen der SIFEM auf Gesetzesstufe. Damit wird der Grundstein für den weiteren Ausbau von Investitionen in den Privatsektor als Instrument der IZA gelegt./p>

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Dass sich die kleine Kammer deutlich für eine neue Gesetzesgrundlage ausgesprochen hat, begrüsst die Wirtschaft. Der Privatsektor spielt bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Armutsreduktion eine zentrale Rolle. Modelle wie die SIFEM sollen in der internationalen Zusammenarbeit (IZA) weiter ausgebaut werden. Das hat economiesuisse auch in seiner jüngst eingereichten Stellungnahme zur Strategie der IZA 2025-28 nochmals unterstrichen.