Herbstsession 2019

Vom 9. bis 27. September fand die Herbstsession statt. Hier finden Sie unsere Stellungnahmen zu wichtigen Geschäften.

Die Session im Überblick

Am Freitag 27. September, ging die letzte Session der 50. Legislaturperiode der Schweizer Bundesversammlung zu Ende. National- und Ständerat haben in den vergangenen drei Wochen auch für die Wirtschaft zentrale Weichen gestellt: in der Klimapolitik, beim Datenschutz, mit der Einführung der elektronischen Identität, den Anpassungen beim Urheberrecht und nicht zuletzt, indem der Bundesrat die Chance erhält, seinen neuen Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative in die Diskussionen einzubringen. Für economiesuisse ist bei allen Vorlagen zentral, dass diese die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken oder zumindest nicht weiter schmälern – zum Wohle von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern.

«Das falsche Werkzeug führt nicht zum Ziel. Auch eine falsche Regulierung ist nicht nur wirkungslos, oft ist sie sogar kontraproduktiv.» So die Einschätzung von economiesuisse vor der Eintretensdebatte des Ständerats zum Entwurf 2 der Aktienrechtsrevision – dem indirekten Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. Doch zur materiellen Behandlung des Geschäfts sollte es gar nicht kommen. Der Rat hat die Vorlage von der Traktandenliste genommen. Dies mit der Aufforderung, die Rechtskommission möge die jüngsten Überlegungen des Bundesrats noch in seine Arbeiten einbeziehen. Der Entscheid ist richtig. Die Schweiz braucht international abgestimmte Regeln und keinen schädlichen Alleingang. Die Rechtskommission sollte diese Richtung beibehalten, damit die künftige Lösung international abgestimmt, zielführend und damit auch für die Wirtschaft tragbar ist.

Ebenfalls richtig und wichtig ist der Entscheid des Nationalrats, welcher sich mit einer Zweidrittelmehrheit gegen die Kündigungsinitiative gestellt hat. Die radikale Vorlage würde den bilateralen Weg beenden und für Schweizer Unternehmen den Zugang zu ihrem wichtigsten ausländischen Absatzmarkt verbauen. Für die Schweizer Wirtschaft wären die Folgen verheerend: Sie würde in nur einem Jahr die Teilnahme am EU-Binnenmarkt verlieren. Damit würde eine Erfolgsgeschichte abreissen, die der Schweiz in der Vergangenheit Arbeitsplätze und Wohlstand gebracht hat. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Mai 2020 vors Volk.

Aus ebendiesen Gründen ist es richtig, dass der Rat eine Motion versenkt hat, welche das Institutionelle Rahmenabkommen mit der EU an selbige zurückschicken wollte.

Die Klimadebatte ist in aller Munde und macht auch keinen Halt vor den Voten und Beschlüssen des Ständerats zur Totalrevision des CO2-Gesetzes. Die kleine Kammer will den anstehenden Herausforderungen mit höheren Abgaben auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas begegnen. Sie führt deshalb auch eine Flugticketabgabe ein und verschärft die Grenzwerte für fossile Heizungen und Fahrzeuge. Ausserdem will sie einen Klimafonds äufnen. economiesuisse hält zahlreiche der Beschlüsse für kritisch und lehnt etwa die Flugticketabgabe als verfehlt ab. Der Nationalrat muss die Vorlage in diesen Punkten korrigieren. Der Dachverband unterstützt jedoch das Ziel, die Hälfte der CO2-Einsparungen im Inland zu erreichen und befürwortet auch die Verlängerung des Gebäudeprogramms bis Ende 2030. Mittelfristig strebt economiesuisse auch eine Gleichbehandlung von Brenn- und Treibstoffen an.

Zentrale Anliegen von economiesuisse aufgenommen hat der Nationalrat bei der Revision des Datenschutzgesetzes. Er hat damit einen Schritt in Richtung eines administrativ tragbaren und international angemessenen Gesetzes genommen. Das ist nicht nur für die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen entscheidend, sondern auch, um unterschiedliche Datenschutzwelten zu vermeiden. Einige Punkte der Vorlage bedürfen einer Präzisierung durch den Zweitrat, damit die Wirtschaft diese mittragen kann.

Nach jahrzehntelangen Diskussionen verabschiedet werden konnte auch die Revision des Urheberrechts. Als Basis der Anpassungen diente der sogenannte AGUR12-II-Kompromiss. economiesuisse hatte massgeblich daran mitgearbeitet. Es ist richtig, dass die Vorlage nun grundsätzlich entlang dieser Linien finalisiert werden konnte. Die rasanten technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre werfen neue Rechtsfragen auf, führten zu neuen Verwertungsformen und machen eine Anpassung nötig.

Nach mehrjährigen Verhandlungen ebenfalls zu einem Kompromiss durchgerungen hat sich das Parlament beim Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID). economiesuisse begrüsst die Einführung der E-ID sehr. Insbesondere, da wichtige Anliegen und Forderungen der Wirtschaft berücksichtigt worden sind. Es ist wichtig, dass die Umsetzung nun rasch vonstattengeht. Die staatlich anerkannte E-ID bildet die notwendige Grundlage für zahlreiche E-Government-Lösungen und neue digitale Anwendungen der Wirtschaft. Diese werden Bevölkerung, die Unternehmen und auch die Verwaltung entlasten und die Schweiz als Wirtschaftsstandort stärken.

Die E-ID wird der digitalen Transformation Vorschub leisten. Ähnliches sollte mit dem Digitalisierungs-Impulsprogramm für eidgenössische respektive kantonale Universitäten und Fachhochschulen durchgesetzt werden. Richtigerweise hat der Ständerat die Vorlage abgelehnt. Denn diese Ziele müssen im Rahmen der BFI-Botschaft erreicht werden und nicht losgelöst von diesen Massnahmen und auch nicht mit zusätzlichen Mitteln. Der Nationalrat sollte in zweiter Lesung der Kleinen Kammer folgen.

Die finanziellen Anreize richtig gesetzt hat auch der Nationalrat – und zwar in einem Teil des Gesundheitswesens. Die Grosse Kammer hat beschlossen, dass ambulante und stationäre Leistungen künftig aus ein und demselben Topf finanziert werden sollen. economiesuisse begrüsst diesen Ansatz der monistischen Finanzierung der Gesundheitsleistungen. Dieser erhöht nicht nur die Transparenz und Kostenwahrheit, sondern beseitigt problematische Fehlanreize, die heute aufgrund der unterschiedlichen Verrechnung der Kosten von ambulanten und stationären Behandlungen bestehen.

Die Grosse Kammer hat ferner richtig entschieden, die Vorlage AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) abzulehnen. Damit sollte die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses der Schweizerischen Nationalbank (seit dem 31. Dezember 2007) einmalig der AHV überwiesen werden. Mit seinem Entscheid verhindert die Grosse Kammer eine Einmischung der Politik in die Entscheidungskompetenz der SNB und eine Vermischung von Fiskal- und Geldpolitik.

Irritierend ist jedoch die über den Revisionsauftrag hinausgehende Erweiterung des Umweltgesetzes (Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz). Der Ständerat unterstützte als Zweitrat völlig unkritisch die vom Nationalrat eingebrachte Ergänzung, wonach der Bundesrat künftig auch für andere Rohstoffe und Produkte als Holz Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegen können soll. Die Kleine Kammer hätte die Chance gehabt, das Ruder hier nochmals herumzureissen und auf diese in den Auswirkungen nicht geprüfte Ausweitung zu verzichten. In der Praxis muss der Bundesrat deshalb den Ausführungen von Bundesrätin Simonetta Sommaruga Folge leisten und von dieser Kompetenz nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen.

Last but not least hat der Nationalrat am letzten Sessionstag mit deutlicher Mehrheit das Freihandelsabkommen mit Indonesien gutgeheissen. Das Abkommen stösst den Schweizer Unternehmen die Tür zu einem der wichtigsten Wachstumsmärkte der Welt ein grosses Stück auf. Indonesien ist mit seinen 260 Millionen Einwohnern, der wachsenden Mittelschicht und den stabilen politischen Verhältnissen schon heute für viele Schweizer Exporteure bedeutsam. Für die Schweizer Wirtschaft ist dieser Entscheid sehr wichtig, er markiert für economiesuisse einen erfreulichen Abschluss der Session.

Der Anfang vom Ende der aktuellen Legislatur beginnt am 9. September 2019 mit dem Start der Herbstsession. Aus Sicht der Wirtschaft müssen zahlreiche der traktandierten Vorlagen angepasst und andere wiederum abgelehnt werden, damit sie die Schweiz als Unternehmensstandort nicht noch weiter schwächen. Denn im internationalen Vergleich hat die Schweiz in den vergangenen Jahren an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. economiesuisse hat dazu unlängst berichtet. In den kommenden drei Wochen sollte diese Tendenz ins Gegenteil gekehrt werden.

Es gilt, den Standort insgesamt zu stärken. Wörtlich beabsichtigt dies zum Beispiel die SVP-Fraktion mit ihrer Motion Offensive zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Sie sieht ein eigentliches Revitalisierungspaket für die Wirtschaft vor. economiesuisse begrüsst das Vorhaben, welches die Grosse Kammer als Erstrat behandelt.

Genau in die gegenteilige Richtung läuft dagegen die sogenannte Begrenzungsinitiative. Sie steht auch im Nationalrat auf der Traktandenliste und verlangt die eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit. economiesuisse lehnt das Ansinnen entschieden ab. Die Personenfreizügigkeit ist für den hiesigen Arbeitsmarkt zentral. Sie erlaubt es zum Beispiel Arbeitgebern – unter Einhaltung des im Inland geltenden Arbeitslosenvorrangs –, rasch, flexibel und ohne hohen administrativen Aufwand Fachkräfte im EU-/EFTA-Raum zu rekrutieren. Ein Wegfall des freien Personenverkehrs würde die Teilnahme am EU-Binnenmarkt gefährden. Dieser Zugang ist für die kleine Schweiz jedoch lebenswichtig. Mit einer anderen Vorlage (Motion), die vom Ständerat behandelt werden wird, soll gar das zwischen der Schweiz und der EU anvisierte Institutionelle Rahmenabkommen (InstA) an die EU zurückgewiesen werden. Auch dieses Vorhaben ist alles andere als im Sinne der Wirtschaft – nicht zuletzt, weil es sich auf falsche Aussagen stützt.

Für die Schweizer Unternehmen ebenfalls schädlich – und zwar für KMU und grosse – ist die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. Unverständlich ist deshalb das Festhalten der ständerätlichen Rechtskommission am ebenso gefährlichen Gegenvorschlag. Die Kommission setzt damit weiterhin auf die falschen und international nicht abgestimmten Instrumente: Kein anderes Land sieht derart weitgehende Haftungsbestimmungen vor. Die Vorlage will Unternehmen in die Pflicht nehmen, selbst sicherzustellen, dass auch Dritte, also konkret all ihre Kunden, Zulieferer, Distributoren und Agenten weltweit, Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Aktivitäten einhalten. economiesuisse lehnt den verfehlten Gegenvorschlag ab und setzt sich dafür ein, dass der Ständerat sich am Vorschlag des Bundesrats orientiert, der ein sinnvolles und international koordiniertes Vorgehen ermöglicht.

Unscheinbar daher kommt eine auf den ersten Blick unterstützungswürdige Revision des Umweltgesetzes zum Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz. Der Nationalrat hatte die Vorlage – scheinbar fast unbemerkt – jedoch derart ausgebaut und auf «weitere Rohstoffe» erweitert, dass sie sowohl Punkte der vom Volk abgelehnten Initiative «Grüne Wirtschaft», dessen Gegenvorschlag als auch Aspekte der Konzern-Verantwortungs-Initiative unter sich vereinigt. Die Anpassungen wurden beschlossen, ohne dass die Auswirkungen auf die besonders betroffenen Branchen untersucht oder konsultiert worden wären. Ausserdem sollen insbesondere Handelshemmnisse wieder eingeführt werden, die der Bundesrat zu eliminieren beabsichtigt hat. Die ständerätliche Kommission ist dem Nationalrat wohl eher aus Versehen als aus Überzeugung gefolgt. Die Kleine Kammer sollte die Vorlage deshalb unbedingt gemäss Entwurf des Bundesrats verabschieden oder für eine sorgfältige Prüfung zurück an den Absender schicken.

In die falsche Richtung zielt ferner die Vorlage AHV-Finanzierung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB), die in die Entscheidungskompetenz der SNB eingreift und Fiskal- und Geldpolitik vermischen würde. Der Nationalrat sollte sie ausserdem ablehnen, weil sie angesichts der aktuell grossen Bilanzsumme der SNB die Eigenkapitalquote in gefährlichem Masse reduzieren würde.

Positive Auswirkungen zeitigen wird hingegen die Reform des Urheberrechts, sofern beide Räte in der Differenzbereinigung auf den von breiten Kreisen der Wirtschaft getragenen Kompromiss der Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12 II) einschwenken. Die rasanten technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre rufen nach einer Anpassung der gesetzlichen Regeln in diesem Sinne.

Klare Regeln braucht die Schweiz auch zum digitalen Identitätsnachweis (E-ID). Dieser wird im Geschäfts- und Privatleben immer wichtiger. Geschäftspartner müssen auf digitalem Weg eindeutig identifizierbar und die E-ID gleichzeitig einfach handhabbar und sicher sein. economiesuisse setzt sich deshalb für eine Aufgabenteilung ein: Der Staat soll die Prüfung von Identitäten übernehmen und die Unternehmen deren Herausgabe. Dies ist einer der Punkte, die der Bereinigung harren.

Ebenfalls zur Bereinigung auf der Traktandenliste (beider Räte) steht das Instrument der Standortförderung, mit welchem die Landesregierung die digitale Transformation der Wirtschaft mit rund 370 Millionen Franken finanziell unterstützen will. economiesuisse lehnt eine eigentliche Industriepolitik zwar ab, kann aber unterstützen, dass die Exporte der durch Wirtschaftskrise, Protektionismus und Frankenkurs besonders geforderten Tourismusindustrie und die KMU-Exportunternehmen in den kommenden Jahren etwas «aktiviert» werden. Nicht unterstützungswürdig ist hingegen eine Vorlage, die ein zeitlich befristetes Impulsprogramm für eidgenössische respektive kantonale Universitäten, Fachhochschulen usw. fordert. Die angestrebten Ziele gehören zu den Kernaufgaben dieser Institutionen und müssen auch in diesem Rahmen umgesetzt werden – ohne zusätzliche Mittel.

Der Nationalrat hat als Erstrat darüber zu entscheiden, ob Krankenkassen neu sowohl die ambulanten als auch die stationären Behandlungen zu vergüten haben. Bisher teilen sich bei Letzteren die Kantone und die Krankenversicherer die Kosten. economiesuisse unterstützt die Einführung des sogenannten monistischen Systems, weil es Fehlanreize minimiert und gleichzeitig Transparenz und Kostenwahrheit erhöht. Die Kantone würden sich neu mit einem bestimmten Prozentsatz an den Bruttokosten beteiligen (22,6 Prozent).

Schliesslich berät der Nationalrat auch das Datenschutzgesetz. Die Grosse Kammer sollte auf die Vorlage eintreten und die Beratungen zeitnah abschliessen. Dabei gilt es die Interessen und Bedürfnisse der Unternehmen in der Schweiz gebührend zu berücksichtigen. Diese sind auf administrativ einfach umsetzbare Regeln angewiesen, die das Schutzniveau des geltenden Rechts nicht unterschreiten. Die Wirtschaft hat dem Parlament entsprechende Vorschläge vorgelegt. Es ist eminent wichtig, dass die Schweiz aus Sicht der EU ein angemessen reguliertes Land bleibt und operationelle Schwierigkeiten im Tagesgeschäft der Unternehmen verhindert werden können, welche aufgrund unterschiedlicher Datenschutzwelten entstehen. Davon profitiert letztlich die ganze Schweiz.

Beide Räte

WIRTSCHAFT UNTERSTÜTZT WEITERHIN DEN AGUR-12-II-KOMPROMISS ALS BASIS FÜR DIE REVISION DES URHEBERRECHTSGESETZES (URG)

Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG). Die Revisionsvorlage basiert auf einem Kompromiss, der von Vertretern der Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzer, Konsumenten sowie der Wirtschaft in den wesentlichen Punkten getragen wird. Diese verschiedenen Interessengruppen hatten sich im Rahmen einer vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe (AGUR-12-II) in einem langwierigen Prozess geeinigt.

Ziel der Revision sind eine Modernisierung des URG und eine Anpassung an die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Insbesondere soll das Urheberrecht für die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet sein. Wichtig sind dabei gerade die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Rechtsdurchsetzung im Internet.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem für Bibliotheken und Museen ein Verzeichnisprivileg vor. Sie können in ihren Bestandsverzeichnissen Auszüge von Werken und weitere Informationen wiedergeben, sofern und soweit dies der Erschliessung und Vermittlung ihrer Bestände dient. Weiter schlägt der Bundesrat eine Regelung für die Nutzung von verwaisten Werken vor. Die vorgeschlagene Wissenschaftsschranke stellt sicher, dass Urheber das für die elektronische Auswertung grosser Text- und Datenmengen notwendige Kopieren nicht verbieten dürfen. Davon soll insbesondere die Forschung profitieren.

Der Gesetzesentwurf schlägt des Weiteren vor, dass Anbieter von Internetdiensten, die ihren Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellen (sog. «Hosting-Provider»), dafür zu sorgen haben, dass einmal entfernte illegale Inhalte dauerhaft entfernt bleiben. Damit soll die Bekämpfung der Internetpiraterie verbessert werden, ohne die Konsumenten illegaler Angebote zu kriminalisieren. Ausserdem soll im URG ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig ist.

Zugunsten der Kulturschaffenden umfasst die Vorlage die Verlängerung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte auf 70 Jahre. Ferner soll der Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter sowie die Video-on-Demand-Vergütung für Urheber und Interpreten ausgeweitet werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage mit punktuellen Anpassungen anzunehmen.

AGUR-12-II-Kompromiss als Basis der URG-Revision

economiesuisse unterstützt generell die wirksame Durchsetzung von Immaterialgüterrechten und damit auch des Urheberrechts. Die rasanten technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre führten zu neuen Verwertungsformen und werfen neue Rechtsfragen auf. Im Interesse der Rechtssicherheit müssen die bestehenden Lücken im URG geschlossen werden. economiesuisse hat die Einsetzung der AGUR 12 ausdrücklich begrüsst, darin aktiv mitgewirkt und dabei auf die notwendigen Anpassungen im Urheberrecht hingewiesen. Damals wie heute ist eine sorgfältige und kritische Überprüfung aller Bereiche sowie eine Modernisierung der Tarifstruktur und Verfahren angezeigt. Als Basis der URG-Revision dient der AGUR-12-II-Kompromiss.

Um die Vorlage jedoch wirklich wirtschaftsfreundlich auszugestalten, sollten die folgenden Punkte der Rechtskommission des Nationalrats (RK-NR) überarbeitet werden:

  • Keine Ausweitung der Vergütungspflicht für Bibliotheken: Bibliotheken leisten viel für die Autorenschaft, indem sie den Zugang zu Information, Wissen und Kultur vermitteln und allgemein die Informationskompetenz fördern. Dieser gesellschaftliche, kultur- und bildungspolitische Auftrag sollte nicht mit grob geschätzten zusätzlichen Gebühren von rund zwei bis drei Millionen Franken belastet werden.
  • Keine Video-on-Demand-Vergütung: Neu soll das Zugänglichmachen von audiovisuellen Werken der kollektiven Vergütungspflicht unterstellt werden. Dies würde jedoch sowohl zu unerwünschten Mehrbelastungen und voraussichtlich erheblichem administrativem Aufwand, als auch komplexen rechtlichen Abgrenzungsfragen führen.
  • Keine Urheberrechtsvergütung in Hotelzimmern: Fernschauen in den Hotelzimmern ist privat und soll auch urheberrechtlich so behandelt werden. Wird daheim ferngeschaut, ist keine Urheberrechtsvergütung geschuldet. Wenn es im privaten Hotelzimmer geschieht, hingegen schon. Diese Ungleichbehandlung sollte korrigiert werden.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. In der Herbstsession 2019 berät der Nationalrat das Geschäft erneut.

Seine vorberatende Kommission (RK-N) hat sich mit den drei verbleibenden Differenzen auseinandergesetzt: 

  • In Bezug auf die Video-on-Demand (VoD)-Regelung unterstützt die Kommission ohne Gegenantrag die Variante des Ständerats. Damit soll die Musik in Filmen von einer Vergütungspflicht befreit bleiben.
  • Ebenfalls ohne Gegenantrag hat die RK-N der Einführung einer tariflichen Begünstigung für öffentliche und öffentlich zugängliche Bibliotheken zugestimmt. Eine Minderheit verlangt zudem, dass die tarifliche Vergütungspflicht nicht auf das kostenlose Ausleihen der gemeinnützigen Bibliotheken ausgeweitet wird.
  • Entgegen dem Ständerat will die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen an der von ihr eingeführten Urheberrechtsschranke für Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse festhalten. Die Werkverwendung in deren privaten Räumlichkeiten soll neu als Eigengebrauch definiert und deshalb nicht vergütungspflichtig sein.

Der Ständerat hatte das Geschäft in der Sommersession 2019 als Zweitrat behandelt (dies, nachdem die Ratsmehrheit nach erster Lesung in der Frühjahrssession 2019 beschlossen hatte, den Entwurf an die WBK-SR zurückzuweisen).

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich die beiden Kammern einigen und damit das neue auf dem AGUR12-II-Kompromiss basierenden Urheberrecht nach jahrelangen Diskussionen verabschieden konnten. Aus Sicht der Wirtschaft ist begrüssenswert, dass der Nationalrat der kleinen Kammer gefolgt ist und eine Video-on-Demand-Vergütung abgelehnt hat. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

DIGITALER IDENTITÄTSNACHWEIS (E-ID) ESSENZIEL FÜR DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER SCHWEIZ

Der digitale Identitätsnachweis (E-ID) wird immer wichtiger im Geschäftsleben, im Behördenverkehr oder in der Freizeit. Es besteht ein grosses Bedürfnis nach einer sicheren und einfach zu handhabenden E-ID. Der Bundesrat will deshalb klare Regeln für eine staatlich anerkannte digitale Identität erlassen. Sein erklärtes Ziel besteht darin, dass sich die Nutzer im Internet sicher und mit voller Kontrolle über die eigenen Daten bewegen können.

Der Bundesrat schlägt vor, eine spezielle Identitätsstelle im EJPD mit der amtlichen Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale zu betrauen. Die Entwicklung und Ausstellung der technologischen Träger der staatlich geprüften und bestätigten E-ID soll privaten Anbietern überlassen werden. Die Privaten sollen aber staatlich anerkannt und regelmässig kontrolliert werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage mit punktuellen Anpassungen anzunehmen.

Klare Regeln über E-ID unbedingt notwendig

Klare Regeln über den digitalen Identitätsnachweis sind unbedingt notwendig, damit die Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht den Anschluss verlieren. Das BGEID ermöglicht die Erschliessung eines breiten Spektrums auch an komplexen Onlinedienstleistungen, dank der Herausgabe einer staatlich anerkannten elektronischen Identität. Letztere gewährleistet eine maximale Sicherheit und Zuverlässigkeit. Damit der Staat die Identität überprüfen und anerkennen darf, benötigt er eine gesetzliche Grundlage. Die staatlich anerkannte E-ID ist eine Chance für die Schweizer Volkswirtschaft, die jetzt gepackt werden muss. Sie erleichtert den Geschäftsverkehr und vereinfacht den Umgang mit den Behörden.

Wirtschaft begrüsst Aufgabenteilung

Die Wirtschaft unterstützt die vom National- und Ständerat beschlossene Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten und damit auch das Konzept des Bundesrats. Es ist ausreichend, wenn der Bund die Gewährleistungsverantwortung für die E-ID trägt. Die Bereitstellung der E-ID kann durch die Privaten erfolgen. Sie verfügen über das notwendige Know-how, um ein effizientes, nutzerfreundliches und gleichermassen sicheres E-ID-System anzubieten.

Gesetzesentwurf: gute Diskussionsgrundlage mit punktuellem Anpassungsbedarf

Der Gesetzesentwurf bildet die Basis für ein schlankes Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Es folgt dem Subsidiaritätsgedanken und reduziert die staatlichen Eingriffe auf ein Minimum. Technische Details werden in der Verordnung geregelt. Ausserdem lässt der Gesetzesentwurf unterschiedliche E-ID-Modelle und -Anbieter zu.

Um die Vorlage wirklich wirtschaftsfreundlich auszugestalten, sollte jedoch an folgenden Punkten, die von der Rechtskommission des Nationalrats (RK-NR) mehrheitlich beschlossen wurden, festgehalten werden:

  • Keine rein staatliche E-ID: Dem Grundsatzentscheid zur Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten soll Folge geleistet werden.
  • An den Sorgfaltspflichten der Inhaberinnen und Inhaber von E-ID auf Gesetzesstufe festhalten: Es handelt sich bei den Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der E-ID nicht um ein Novum für Konsumenten, sondern um eine bereits gut etablierte und breit akzeptierte Usanz im Markt, die eine bestmögliche Vorsichtsmassnahme zum Schutz vor Identitätsmissbrauch auch im Sinne und zugunsten der Konsumenten darstellt.
  • Kein Verbot der Datenweitergabe: Ein solches würde vor allem die Arbeitsteilung innerhalb eines Konzerns oder der Beizug von Hilfspersonen verunmöglichen. Ausserdem sieht das Gesetz die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bereits vor. So dürfen diese Daten nicht zweckentfremdet und nur für die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Zwecke benützt werden.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. In der Herbstsession 2019 wird der Nationalrat das Geschäft als Erstes nochmals beraten.

In der Sommersession 2019 hatte der Ständerat der vom Nationalrat beschlossenen Aufgabenteilung zugestimmt, wonach der Staat die Identität prüft, die Wirtschaft aber für die Herausgabe der E-ID zuständig ist.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst ausdrücklich, dass sich das Parlament bei der E-ID nach mehrjährigen Verhandlungen zu einem Kompromiss durchgerungen hat, welcher grundlegende Anliegen und Forderungen der Wirtschaft berücksichtigt.

Es ist wichtig, dass die Umsetzung nun rasch vonstattengeht. Die staatlich anerkannte E-ID bildet die notwendige Grundlage für zahlreiche E-Government-Lösungen und neue digitale Anwendungen der Wirtschaft. Diese werden Bevölkerung, die Unternehmen und auch die Verwaltung entlasten und die Schweiz als Wirtschaftsstandort stärken.

MEHR ENGAGEMENT FÜR EINE WIRKSAME EXPORTFÖRDERUNG

Der Bundesrat hat am 20. Februar 2019 die Botschaft Standortförderung 2020 bis 2023 verabschiedet. Mit seinen Instrumenten der Standortförderung will die Landesregierung zur digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen und damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft weiter steigern. Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament fünf Finanzierungsbeschlüsse über insgesamt 373,1 Millionen Franken zu den Instrumenten E-Government, Innotour, Schweiz Tourismus, Exportförderung sowie Standortpromotion.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Standortförderung 2020 bis 2023 anzunehmen und die Mittel bei der Exportförderung leicht zu erhöhen.

Schwieriges Marktumfeld für Exportfirmen

economiesuisse vertritt rund 100'000 Unternehmen, hauptsächlich KMU, mit 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. Gerade die KMU-Exportunternehmen in Tourismus und Industrie sahen sich in den letzten Jahren mit Wirtschaftskrisen, Protektionismus und Frankenkurs konfrontiert. Auch in Zukunft dürfte die Situation für sie nicht einfacher werden. Die Schweiz verfolgt richtigerweise keine Industriepolitik. Die Wirtschaft ist der Meinung, dass die Schweiz bei der Exportförderung in den kommenden vier Jahren etwas aktiver werden sollte.

Mehr Mittel für Exportförderung

economiesuisse unterstützt die Anliegen des Tourismus. Bei der Schweizer Tourismuswerbung zeigt die Erfahrung, dass gerade in den Emerging Markets eine langfristige Sichtweise sehr wichtig ist. Bei der Exportförderung wäre ein ausreichendes Budget notwendig, weil der zunehmende Protektionismus den Marktzugang für KMU erschwert. Eine erfolgreiche Exportförderung braucht mehr Mittel für die Hubs. Für die Exportförderung über Switzerland Global Enterprise (S-GE) wäre daher ein Rahmenkredit in der Höhe von rund 95 Millionen Franken vorzusehen.

Zudem braucht es für Spezialprojekte der Exportförderung zusätzliche Mittel (fokussierte Projekte wie beispielsweise die Belt-and-Road Initiative BRI, das Innovationsforum mit China, oder die Transandean Eisenbahn). Wo immer möglich, sollten die Spezialprojekte gemischtwirtschaftlich angegangen werden. Damit solche fokussierten Spezialprojekte ausserhalb der S-GE unternommen werden können, braucht es mehr Mittel in der Höhe von 4 Millionen Franken.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Herbstsession 2019 als Zweitrat.

Die WAK-SR ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten, weicht jedoch bei verschiedenen Bundesbeschlüssen vom Nationalrat ab: 

  • Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung des Verpflichtungskredits für Innotour abzulehnen und, wie der Bundesrat vorschlägt, 22,8 Millionen Franken vorzusehen.
  • Im Gegensatz dazu beantragt die Kommissionsmehrheit, den Zahlungsrahmen für Schweiz Tourismus sowie für die Exportförderung auf 230 respektive 94 Millionen Franken anzuheben. Die Entscheide fielen mit 7 bzw. 6 zu 5 Stimmen, Letzterer bei einer Enthaltung. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Sommersession 2019 als Erstrat behandelt.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass die beiden Kammern die Wichtigkeit der Exportförderung für den Schweizer Wirtschafts- und Innovationsstandort erkannt haben. Gleichzeitig hat das Parlament aber die Möglichkeit verpasst, die Mittel für diesen Bereich leicht zu erhöhen. Dies wäre insbesondere aufgrund des starken Frankens, der eskalierenden Handelskonflikte und einem insgesamt instabilen geopolitischen Umfeld angemessen gewesen.

Nationalrat

MONISTISCHE FINANZIERUNG BESEITIGT FEHLANREIZE UND DÄMPFT DEN PRÄMIENANSTIEG

Mit dieser parlamentarischen Initiative soll eine einheitliche Finanzierung aller Behandlungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eingeführt werden. Eine mögliche Variante ist die monistische Finanzierung, bei der eine einzige Stelle sämtliche Leistungen vergütet. Diese Rolle sollen die Krankenversicherer übernehmen. Heute werden ambulante Leistungen bereits monistisch finanziert. Bei stationären Behandlungen teilen sich im Gegensatz dazu die Kantone und die obligatorischen Krankenversicherer die Kosten (duales System).

Gemäss der Initiative sollen die kantonalen Mittel in Zukunft aber nicht versiegen, sondern im geltenden Verhältnis weiterhin in die Grundversicherung fliessen. So verhindert man steigende Prämien durch die Reform.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, den Entwurf der SGK-NR anzunehmen.

Unterschiedliche Finanzierungssysteme provozieren Fehlanreize

Die neue Spitalfinanzierung vom Jahr 2008 hat leider den Grundsatz der dualen Finanzierung beibehalten: Die Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu höchstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Im Gegensatz dazu werden ambulante Leistungen heute schon monistisch finanziert. Diese unterschiedliche Finanzierung des ambulanten und stationären Bereichs führt zu Fehlanreizen. Bei einer monistischen Finanzierung finanziert eine einzige Stelle sämtliche Leistungen. Die Initiative schlägt dazu die Krankenversicherer vor. Die konkrete Ausgestaltung sollte aus Sicht der Wirtschaft auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Monistische Finanzierung erhöht die Transparenz und die Kostenwahrheit

Die Leistungen in der Grundversicherung sollten endlich einheitlich finanziert werden. Damit erhöhen sich Transparenz und Kostenwahrheit. Ausserdem werden problematische Fehlanreize beseitigt. Solche bestehen heute aufgrund der unterschiedlichen Verrechnung der Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen. Mit Überwindung des Finanzierungsunterschieds zwischen ambulant und stationär besteht keine Gefahr mehr, dass medizinische Behandlungen von ihrer Finanzierung beeinflusst werden.

Die gegenwärtige Kombination dualer und monistischer Finanzierung wird auch durch eine zunehmend ungleiche Verteilung der Kosten infrage gestellt. Da immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden, verschiebt sich die finanzielle Last hin zur Grundversicherung. Dies erhöht die Prämien überdurchschnittlich. Auch dieses Problem wird mit der Einführung einer einheitlichen Finanzierung überwunden. Der vorliegende Vorschlag soll als Input dienen, um eine tragfähige Lösung zusammen mit den Kantonen zu finden.

Stand der Beratungen

Die parlamentarische Initiative befindet sich in der Umsetzungsphase. Der Nationalrat behandelt den Gesetzesentwurf in der Herbstsession 2019 als Erstrat. Die SGK-NR empfiehlt ihrem Rat, die Vorlage mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen anzunehmen.

Mit ihrem Gesetzesentwurf fordert die SGK-NR, dass neu die Krankenkassen alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten. An die Bruttokosten sollen die Kantone einen Beitrag von mindestens 22,6 Prozent leisten. Die Kommission verfolgt damit drei Ziele:

  1. Wo medizinisch sinnvoll, will die Kommission die Verlagerung von stationär zu ambulant fördern.
  2. Die Kommission will die prämien- und steuerfinanzierten Anteile an den obligatorisch versicherten Krankheitskosten stabilisieren, wobei die Kosten der Langzeitpflege mangels zuverlässiger Daten in einer ersten Phase ausgeklammert und weiterhin nach den geltenden Regeln der Pflegefinanzierung vergütet werden.
  3. Es soll eine sachgerechte Tarifierung gefördert werden.

Der Entwurf der SGK-NR berücksichtigt Rückmeldungen aus der Vernehmlassung – insbesondere jene der Kantone.

Gleichwohl fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme, dass die Anliegen der Kantone bei der Reform noch stärker berücksichtigt werden sollen. Im Grundsatz begrüsst der Bundesrat jedoch die Vorlage der SGK-NR und teilt deren Ansicht, wonach eine einheitliche Finanzierung im stationären und ambulanten Bereich die koordinierte Versorgung sowie die Verlagerung von stationär nach ambulant fördert und die Prämienzahler entlastet.

Eine Minderheit will auf die Vorlage nicht eintreten, da diese neue Fehlanreize schaffe, den Anliegen der Kantone zu wenig Rechnung trage und deshalb nicht mehrheitsfähig sei.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst den Beschluss des Nationalrats, dass ambulante und stationäre Leistungen künftig aus dem gleichen Topf finanziert werden sollen.

Dieser Ansatz der monistischen Finanzierung der Gesundheitsleistungen erhöht nicht nur die Transparenz und Kostenwahrheit, sondern beseitigt ebenfalls problematische Fehlanreize, die heute aufgrund der unterschiedlichen Verrechnung der Kosten von ambulanten und stationären Behandlungen bestehen. Bei der Umsetzung der Reform ist es wichtig, die Mehrfachrollen der Kantone nicht zu verschärfen, sondern diese abzubauen.

JA ZU EINER MODERNISIERUNG ENTLANG DER INTERNATIONALEN ENTWICKLUNGEN

Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz. Er verfolgt dabei hauptsächlich zwei Zielsetzungen: Erstens soll der Datenschutz an die technologischen Entwicklungen angepasst werden und zweitens soll der internationalen Rechtsentwicklung Rechnung getragen werden. Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft.

Die EU schafft damit faktisch einen neuen internationalen Standard für den Datenschutz, an dem sich weltweit alle Länder messen müssen. Dieser betrifft aufgrund der grenzüberschreitenden Wirkung der DSGVO auch die Schweiz. Die gesamte Wirtschaft hat ein Interesse daran, dass die Schweiz im Bereich des Datenschutzes als mit diesem neuen Standard vergleichbar und als angemessen reguliertes Land wahrgenommen wird, um keinen Wettbewerbsnachteil zu erleiden. Der ungehinderte Datenverkehr zwischen der Schweiz und der EU hängt davon ab, dass die Schutzniveaus in beiden Gebieten als ebenbürtig angesehen werden.

Ferner will der Bundesrat mit dem Revisionsvorhaben sicherstellen, dass das DSG mit dem Übereinkommen SEV 108 zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten des Europarats konform ist. Damit ist gewährleistet, dass die Schweiz das revidierte Übereinkommen so rasch als möglich unterzeichnen kann. Dies ist ebenfalls ein grundlegendes Kriterium für die Aufrechterhaltung des Angemessenheitsbeschlusses.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und entlang den Empfehlungen der Wirtschaft zu beraten.

Administrativ tragbares Gesetz und Beseitigung von Swiss Finish

Die Wirtschaft steht für ein administrativ tragbares Datenschutzgesetz ein. So sollen keine Vorschriften bestehen, die weder aus Angemessenheitsüberlegungen notwendig sind, noch einen Mehrwert für die betroffenen Personen bringen oder im Verhältnis zur EU gar überschiessend sind (sog. Swiss Finish). Die Empfehlungen der Wirtschaft wurden unter breitem Einbezug von Experten der Wirtschaft aus allen Branchen erarbeitet, berücksichtigen die Gesetzessystematik und bilden ein aufeinander abgestimmtes Ganzes. Aus Sicht der Wirtschaft ist die Vorlage auf Kurs, bedarf jedoch noch weiterer Anpassungen entlang den Empfehlungen der Wirtschaft.

Zeitnahe internationale Abstimmung nötig

Die Schweizer Wirtschaft, darunter grosse wie auch kleine Unternehmen, hat ein erhebliches Interesse daran, dass sich die Schweiz mit ihrer Datenschutzgesetzgebung angemessen an die internationalen Entwicklungen annähert. Aus Sicht der EU sollte die Schweiz als vergleichbar und angemessen reguliertes Land wahrgenommen werden, da sonst im Tagesgeschäft mit Nachteilen für unsere Unternehmen zu rechnen wäre. Sollte die Schweiz im Verhältnis zur EU nicht ein angemessenes Datenschutzniveau schaffen, so gälte die Schweiz aus Sicht der EU als minderreguliertes Drittland. Konkrete Auswirkungen im Tagesgeschäft wären operationelle Hürden, indem europäische Bestimmungen vertraglich an Schweizer Unternehmen überbunden würden. Folge davon wären individuelle Vertragsverhandlungen oder die Ablehnung von Schweizer Unternehmen als Geschäftspartner. Auch technische Hürden wären zu erwarten, indem der grenzüberschreitende Datenverkehr aufgrund unterschiedlicher Datenschutzniveaus gehemmt wird.

Rechtsunsicherheit und operationelle Schwierigkeiten im Tagesgeschäft vermeiden

Eine Modernisierung des Datenschutzes und eine Angleichung an die neuen internationalen Entwicklungen sind aus Sicht von economiesuisse für den Wirtschaftsstandort Schweiz zwingend. Schweizer Unternehmen brauchen baldmöglichst einen nationalen Rechtsrahmen, der auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, auf die Schweizer Besonderheiten eingeht und den Handlungsspielraum zu den europäischen Vorgaben optimal nutzt. Ansonsten besteht für zahlreiche Unternehmen in der Schweiz die Gefahr, dass sie sich an zwei verschiedenen Regelwerken orientieren müssen: demjenigen der EU und demjenigen der Schweiz. Die daraus resultierenden bürokratischen Doppelbelastungen im Tagesgeschäft und die Rechtsunsicherheit sind zu vermeiden.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Totalrevision des Datenschutzgesetzes in der Herbstsession 2019 als Erstrat. Die SPK-NR hat die Vorlage mit 9 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten angenommen.

Dies ist bereits die zweite Etappe der Vorlage (Entwurf 3/DSG-Teil), nachdem der Nationalrat in der Sommersession 2018 entschieden hatte, die Vorlage aufzuteilen. In der ersten Etappe (Herbstsession 2018) wurde die aus Sicht der Kommission dringliche Umsetzung von EU-Recht in Form der Richtlinie EU (2016/680) (Entwurf 2/Schengen-Teil) vorab beraten und von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass die grosse Kammer in der Gesamtabstimmung die Totalrevision des Datenschutzgesetzes angenommen hat. Es gilt somit, die Vorlage nun auch im Ständerat auf Kurs zu halten und entlang der internationalen Entwicklungen zu modernisieren, ohne einen unnötigen administrativen Mehraufwand für die Wirtschaft zu schaffen.

GELTENDES HAFTUNGSSYTEM IM GESELLSCHAFTSRECHT NICHT AUSHEBELN

Die Motion Feller möchte den Bundesrat damit beauftragen, eine Änderung des Obligationenrechts (insbesondere von Art. 754) vorzuschlagen, damit gewöhnlichen Gläubigern ein unmittelbarer Haftungsanspruch gegenüber der Geschäftsleitung eines Unternehmens eingeräumt wird, das ihnen durch Verletzung dessen Pflichten Schaden verursacht.

Position economiesuisse

Die Wirtschaft lehnt die Vorlage entschieden ab – ebenso wie der Bundesrat. Im Grundsatz erscheint die Zielsetzung zunächst sinnvoll: Es soll der Praxis missbräuchlicher Konkurse ein Riegel geschoben werden. Erwähnt werden insbesondere jene Fälle, in welchen die Insolvenz von Unternehmen bewusst von der Geschäftsleitung herbeigeführt wurde. Die Motion schiesst aber in ihrem Wortlaut weit über dieses Ziel hinaus.

Geschäftsleitung als Garant für die Schadensverursachung durch das Unternehmen

So würde bei einer Annahme der Vorlage die Geschäftsleitung aller Unternehmen persönlich haftbar. Dies ohne dass sie selbst eine Pflicht verletzt hat und ohne dass sie selbst ein Verschulden trifft und ohne dass sie selbst einen Schaden verursacht. Einzige Voraussetzung für eine solche Haftung wäre es, dass das Unternehmen selbst Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden schuldhaft verursacht.

Damit besteht das Risiko, dass das geltende Haftungssystem aus den Fugen gerissen wird. Im geltenden Recht wird die Geschäftsleitung gemäss Art. 754 OR jeweils dann haftbar, wenn sie selbst ihre Pflichten verletzt und sie dabei ein Verschulden trifft. Würden die Forderungen der Motion umgesetzt, würde die Geschäftsleitung sozusagen zum Garanten für die Schadensverursachung durch das Unternehmen. Weder die Frage, ob die Geschäftsleitung selbst eine Pflicht verletzt hätte, noch die Frage, ob sie selbst einen Schaden verursacht hätte, noch ob sie ein Verschulden trifft, würden gemäss dem Wortlaut der Motion eine Rolle spielen. Ein solch weitreichender Eingriff muss vermieden werden.

Schliesslich ist auch auf die laufende Revision zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses hinzuweisen. Diese nimmt das Anliegen der Motion auf. Auch zur Vermeidung der Verfolgung gleichgerichtlicher Anliegen in verschiedenen Revisionsprojekten ist die vorliegende Motion abzulehnen.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat berät die Vorlage in der Herbstsession 2019 als Erstrat.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse bedauert, dass der Nationalrat die Motion angenommen hat (119 zu 67 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Die Motion ist insbesondere in der deutschen Fassung derartig formuliert, dass nicht auszuschliessen ist, dass die Geschäftsleitung eines Unternehmens als Garant für eine Schadensverursachung durch das Unternehmen herhalten muss. Dies gerade auch dann, wenn sie selbst kein Verschulden trifft. Ein solcher Eingriff in das geltende Haftungssystem und das Gesellschaftsrecht wäre sehr weitgehend und ginge massiv über den von der Motion im Kern bezweckten Schutz von Gläubigern bei Konkursen hinaus.

Der Ständerat sollte hier eingreifen, damit diese schädliche Motion nicht überwiesen wird. Der Schutz von Gläubigern bei Konkursen ist Gegenstand eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Auch dieses sollte durch die Motion nicht beeinträchtigt werden.

GEFÄHRLICHE VERMISCHUNG VON GELD- UND FISKALPOLITIK VERHINDERN

Die Initiative verlangt, dass die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses der Schweizerischen Nationalbank (SNB) seit dem 31. Dezember 2007 der AHV überwiesen wird. Die Überweisung soll zu demjenigen Zeitpunkt erfolgen, an dem sich das internationale Finanzsystem und somit die Bilanzsumme der SNB wieder normalisiert haben.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Diese Vorlage greift in die Entscheidungskompetenz der SNB ein und vermischt Fiskal- und Geldpolitik. Die SNB ist nicht dazu da, eine Spezialfinanzierung für gewisse politische Ausgabenposten zu leisten. Die Politik (und nicht die SNB) hat dafür zu sorgen, dass die Finanzierung der AHV gewährleistet wird. Dazu sind langfristig wirkende Massnahmen wichtiger als einmalige Zahlungen. Zudem ist dieser Vorschlag langfristig für die Unabhängigkeit der SNB gefährlich.

Reduktion des Eigenkapitals in der heutigen Situation gefährlich

Zwar ist es richtig, dass das Eigenkapital der SNB in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Aber gleichzeitig wuchs die Bilanz der SNB auf mittlerweile rund 822 Milliarden Franken. Anfang 2008 betrug die Bilanzsumme noch 117 Milliarden Franken. Die Eigenkapitalquote der SNB (Eigenkapital plus Rückstellungen in Prozent der Bilanzsumme) lag damals bei rund 55 Prozent. Im März 2019 betrug diese Quote noch rund 18 Prozent. Mit anderen Worten ist die Eigenkapitaldecke der SNB in Prozent der Bilanzsumme stark gesunken.

So lange die SNB eine solch grosse Bilanzsumme aufweist, wäre es sehr gefährlich, wenn sie das Eigenkapital reduzieren müsste bzw. bereits heute eine Reduktion in Aussicht gestellt würde. Die SNB muss gewappnet sein, um allfällige Verluste auf den Fremdwährungsbeständen mit ausreichend Eigenkapital tragen zu können. Und der Wert der riesigen Fremdwährungsbestände kann sich leicht massiv ändern. Aufgrund des grossen Hebels können sich sehr grosse Gewinne mit sehr grossen Verlusten abwechseln.

Normalisierung der Geldpolitik ist prioritär

Man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist. Bevor über einen allfälligen Abbau des Eigenkapitals der SNB diskutiert werden kann, muss eine Normalisierung der heutigen expansiven Geldpolitik erfolgen. Wenn bereits heute in Aussicht gestellt würde, dass ein allfälliger Abbau für bestimmte Zwecke verwendet werden wird, so führte dies zu einer ungünstigen Vermischung der unabhängigen Geldpolitik mit der Fiskalpolitik.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der Herbstsession 2019 als Erstrat. Die WAK-NR empfiehlt ihrem Rat mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat lehnt es richtigerweise ab, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses der Schweizerischen Nationalbank seit dem 31. Dezember 2007 einmalig der AHV überwiesen wird. Damit verhindert er sowohl eine unnötige Einmischung in die Entscheidungskompetenz der SNB als auch eine Vermischung von Fiskal- und Geldpolitik.

PERSONENFREIZÜGIGKEIT: BEWÄHRTES NICHT GEFÄHRDEN 

Die Begrenzungsinitiative verlangt eine eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit. Auch neue völkerrechtliche Verträge dürfen keine Personenfreizügigkeit gewähren.

Gemäss der Initiative soll der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft setzen. Dies hat innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme der Initiative zu erfolgen. Falls dies nicht gelingt, hat der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen zu kündigen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt die Begrenzungsinitiative zur Ablehnung.

Personenfreizügigkeit für den hiesigen Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung

Die Personenfreizügigkeit erlaubt es Arbeitgebern – unter Einhaltung des im Inland geltenden Arbeitslosenvorrangs bzw. der Stellenmeldepflicht –, rasch, flexibel und ohne hohen administrativen Aufwand Fachkräfte im EU-/EFTA-Raum zu rekrutieren. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. In seiner Botschaft verweist der Bundesrat zu Recht auf Studien, welche zeigen, dass das FZA den grössten wirtschaftlichen Effekt aller sieben bilateralen Abkommen I mit der EU hat. Der Wegfall der Personenfreizügigkeit hätte deshalb einschneidende Auswirkungen auf den Wirtschafts-, aber auch den Wissenschaftsstandort Schweiz. Er würde viele Arbeitsplätze in unserem Land direkt gefährden.

Keine Zunahme der Sozialleistungen oder Verschlechterung der Arbeitsbedingungen

Die Personenfreizügigkeit ist bereits heute an Bedingungen geknüpft: Wer sich in der Schweiz aufhalten möchte, braucht einen gültigen Arbeitsvertrag, muss selbstständig erwerbend sein oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und über eine umfassende Krankenversicherung verfügen. Die Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit erfolgte auch in der Vergangenheit primär in den Arbeitsmarkt. Rund zwei Drittel der Staatsangehörigen aus EU-Staaten, die in die Schweiz einwandern, nehmen direkt eine Erwerbstätigkeit auf. Die Zuwanderung im Rahmen des FZA hat insgesamt nicht zu einer Zunahme der Sozialleistungsbezüge oder zu einer Verschlechterung der Arbeitsmarktbedingungen geführt. Gleichzeitig garantiert das FZA, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der EU leben und arbeiten können.

Stetige Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen garantiert hohen Schutz

Zur Sicherung des hohen Lohnniveaus in der Schweiz wurde das System der flankierenden Massnahmen seit 15 Jahren laufend weiterentwickelt, um auf die Veränderungen und die neu auftretenden Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können. Durch die verschiedenen rechtlichen Anpassungen und die zahlreichen Vollzugsverbesserungen konnte das Schutzniveau der flankierenden Massnahmen wirksamer, effizienter und risikobasierter gestaltet werden.

Gefährdung der Teilnahme am EU-Binnenmarkt durch Guillotine-Klausel

Für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie die Schweiz ist der Zugang zu ausländischen Märkten lebenswichtig. Rund 55 Prozent der Schweizer Warenexporte gehen in die EU, andererseits bezieht die Schweiz rund 80 Prozent ihrer Importe aus der EU. Dank der Bilateralen Verträge erhält die Schweiz eine weitgehende Teilnahme am EU-Binnenmarkt mit seinen 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten sind die mit Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Würde es zu einer einseitigen Kündigung des FZA kommen, so fielen aufgrund der Guillotine-Klausel alle anderen sechs Abkommen der Bilateralen I ebenfalls weg. Diese sichern in wichtigen Wirtschaftssektoren einen weitgehend diskriminierungsfreien Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt. Konkret sind dies die Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, zum Land- und Luftverkehr, zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie zur Forschung.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Initiative in der Herbstsession 2019 als Erstrat.

Die SPK-NR beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass der Nationalrat die Begrenzungsinitiative mit 123 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich abgelehnt hat. Er bekennt sich damit klar zum bilateralen Weg. Wie economiesuisse kürzlich aufgezeigt hat, haben die Bilateralen zu Wohlstandsgewinnen von bis zu 4400 Franken pro Kopf und Jahr geführt. Gleichzeitig liefert die Initiative dazu keine gleichwertigen Alternative. Kontingentssysteme verschärfen den Fachkräftemangel und ein umfassendes Freihandelsabkommen ermöglicht keine Teilnahme am EU-Binnenmarkt, wie es die bilateralen Verträge den Schweizer Unternehmen ermöglichen.

DRINGENDER AUFHOLBEDARF BEI DEN RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE SCHWEIZER WIRTSCHAFT

Die Motion verlangt vom Bundesrat, der Bundesversammlung ein umfassendes Revitalisierungspaket zur Steigerung der Standortattraktivität und zur Diversifizierung der Absatzmärkte vorzulegen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Die Schweiz ist seit vielen Jahren ein erfolgreicher und international wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort. Sie ist aber im jüngsten World Competitiveness Report des World Economic Forums (WEF) hinter den USA, Singapur und Deutschland nur noch auf dem vierten Rang aufgeführt. In einem weiteren Ländervergleich, dem Ease of Doing Business Index, rangiert die Schweiz abgeschlagen im Mittelfeld – nämlich auf Platz 33! Dies zeigt, dass die Konkurrenz nicht schläft und daran ist, die Schweiz zu überholen. Die Rahmenbedingungen müssen für die Unternehmen hierzulande besser werden, wenn die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleiben will. Andernfalls droht über kurz oder lang ein weiterer Abstieg. Gefordert ist hier insbesondere die Politik.

Die Motion nennt dabei wichtige Aspekte, die es unter anderem zu beachten gilt: Die staatlichen Rahmenbedingungen sind zentral für das Gedeihen der Wirtschaft. Diese müssen liberal ausgestaltet sein und dem Unternehmertum und der Innovation dienlich sein. Dabei ist es beispielsweise wichtig, die Regulierungskosten durch eine Reduktion der bürokratischen und regulatorischen Belastung der Unternehmen zu senken. Ebenso kann die Schweizer Wirtschaft davon profitieren, wenn die Politik die Marktzugänge in ausländische Märkte verbessert und diversifiziert.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Motion in der Herbstsession 2019 als Erstrat.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Ständerat

INTERNATIONAL ABGESTIMMTES VORGEHEN STATT SCHWEIZER ALLEINGANG

Die Volksinitiative (17.060) «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» – auch Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI) genannt – verlangt vom Bund, gesetzliche Massnahmen zu treffen, welche Unternehmen zu einer umfassenden risikobasierten Sorgfaltsprüfung im Hinblick auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards verpflichten. Diese Pflicht soll für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Schweizer Unternehmen gelten.

Der Entwurf 2 der Aktienrechtsrevision (16.077) enthält den indirekten Gegenvorschlag zur UVI. Dieser orientiert sich stark an der Mechanik der Initiative, da er ursprünglich in die Diskussion eingebracht worden war, um den Initianten den Rückzug ihrer Initiative zu ermöglichen. Der indirekte Gegenvorschlag zur UVI basiert auf den Vorarbeiten der RK-NR. Der Nationalrat hat auf Vorschlag der RK-NR beschlossen, die Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 OR) um einen Absatz 1bis zu ergänzen. Unternehmen sollen für den Schaden haften, den durch sie tatsächlich kontrollierte Unternehmen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen durch Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Ausland verursacht haben. Die Haftung bezieht sich auf Schäden an Leib, Leben und Eigentum.

Die Haftung gilt für Unternehmen, die nach Art. 716abis (neu) OR zur Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland verpflichtet sind. Dazu zählen Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren entweder eine Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einen Umsatzerlös von 80 Millionen Franken oder im Jahresdurchschnitt 500 Vollzeitstellen aufweisen. Unternehmen haften nicht, wenn sie nachweisen, dass sie die geforderten Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt getroffen haben, um den Schaden zu verhüten. Ausserdem haften Unternehmen nicht, wenn sie keinen Einfluss auf das kontrollierte Unternehmen nehmen konnten, in dessen Zusammenhang die geltend gemachten Rechtsverletzungen stehen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt dem Ständerat, an seinem Entscheid aus der Frühjahrssession festzuhalten und nicht auf den indirekten Gegenvorschlag zur UVI einzutreten.

Aus Sicht der Wirtschaft enthält die vorliegende Fassung keine Verbesserungen gegenüber jener der Frühjahrssession, sondern entspricht dieser in allen wesentlichen Punkten. Es handelt sich beim Gegenvorschlag nach wie vor nicht um einen Kompromiss, sondern weitgehend um ein direktes Umsetzungsgesetz der Initiative.

Ein für die Schweiz schädlicher Alleingang

Kein anderes Land nimmt seine Unternehmen – wie es Initiative und Gegenvorschlag vorsehen – in die Pflicht, selbst sicherzustellen, dass all ihre Kunden, Zulieferer, Distributoren und Agenten weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Aktivitäten einhalten und dies aktiv und ständig überprüfen müssen. Ungleich zielführender als dieser schädliche Alleingang ist denn auch, dass Unternehmen stattdessen angehalten werden offenzulegen, wie sie ihre Lieferanten und Geschäftspartner bei der Förderung einer verantwortungsvollen Geschäftsführung unterstützen.

Hohe Rechtsrisiken durch international nicht abgestimmte Haftungsbestimmung

Die vorgesehene Haftungsbestimmung, welche Schweizer Gerichte dazu zwingt, sich zu Vorgängen im Ausland zwischen ausländischen Parteien zu äussern, ohne dass das zuständige Gericht im Ausland einen Vorrang erhält, ist politisch heikel. Dies, weil sie zu Rechts-Kolonialismus führt und unerfüllbare Erwartungen an die internationale Rechtshilfe stellt. Darüber hinaus deklassiert sie die eigentlich zuständigen Staaten und Behörden und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Souveränität anderer Länder dar. Schliesslich öffnet die Ausgestaltung der Haftungsnorm als verschuldensunabhängige Kausalhaftung mit ihrer Beweislastregelung (Verschuldensnachweis des Klägers wird durch den schwierig zu führenden Entlastungsbeweis des Beklagten ersetzt) Tür und Tor für erpresserische Klagen. Es fehlt eine Subsidiaritätsbestimmung, welche die Ausdehnung der Schweizer Gerichtsbarkeit ins Ausland beschränken würde.

Gegenvorschlag trifft auch zahlreiche KMU

Der Gegenvorschlag geht bedeutend weiter als die häufig zitierte Regulierung in Frankreich. Diese betrifft gerade einmal 150 bis 200 Unternehmen. Demgegenüber würde die Schweizer Lösung schätzungsweise 5000 bis 10’000 Unternehmen direkt betreffen. Darunter das Rückgrat unserer Wirtschaft: überwiegend mittelgrosse Unternehmen mit beschränkten Ressourcen für aufwändige Compliance-Prozesse und teure und langwierige Gerichtsverfahren. Es ist bedauerlich, dass angesichts dieser weitgehenden Folgen weder eine Vernehmlassung noch eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vorgenommen wurden.

Zukunftsgerichteter und international koordinierter Vorschlag des Bundesrats

Anders als der indirekte Gegenvorschlag zeigt die bundesrätliche Variante auf, wie das Anliegen der Initianten nach einer stärkeren Verbindlichkeit der Unternehmensverantwortung aufgenommen und gleichzeitig auf eine international abgestimmte und wirtschaftsverträgliche Art und Weise umgesetzt werden kann. Das Vorgehen des Bundesrats entspricht den internationalen Entwicklungen und geht sogar darüber hinaus.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. Der Ständerat befasst sich in der Herbstsession 2019 nochmals mit dem Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag zur UVI.

Der Nationalrat hatte in der Sommersession 2019 entschieden, am Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag festzuhalten. Dies, nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession 2019 Nichteintreten beschlossen hatte. Die RK-SR folgt nun mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat und beantragt ihrem Rat damit zum zweiten Mal, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat hat einem Ordnungsantrag zugestimmt, welcher das Geschäft an die zuständige Rechtskommission zur Überarbeitung zurückweist. Eine inhaltliche Debatte über den indirekten Gegenvorschlag entfiel damit.

econonomiesuisse begrüsst, dass der Ständerat mit seiner Rückweisung den Weg ebnet für einen besseren Gegenvorschlag ohne Konstruktionsmängel. Dabei sollte sich die Rechtskommission des Ständerats am Vorschlag des Bundesrats orientieren, der ein sinnvolles und international abgestimmtes Vorgehen ermöglicht. Die Wirtschaft ist zuversichtlich, dass auf dieser Grundlage eine Lösung gefunden werden kann, die das grundliegende Initiativziel aufnimmt, dabei aber auf die richtigen Instrumente setzt.

STANDORTBESTIMMUNG FÜR EINE WIRTSCHAFTSFREUNDLICHE KLIMAPOLITIK

Das geltende CO2-Gesetz regelt, wie die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 reduziert werden sollen. Für die Zeit nach 2020 soll der Bundesrat Vorschläge zur weiteren Verminderung der Treibhausgasemissionen ausarbeiten. Mit der Genehmigung des Übereinkommens von Paris hat sich die Schweiz verpflichtet, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. Mindestens drei Fünftel der Einsparungen sollen gemäss Bundesrat im Inland und maximal zwei Fünftel im Ausland erfolgen.

Die Revision des CO2-Gesetzes ist eine Nachführung. Am Massnahmenmix des geltenden CO2-Gesetzes will der Bundesrat grundsätzlich festhalten und diesen verstärken. Kernstück der Schweizer Klimapolitik soll weiterhin die CO2-Abgabe bilden. Sie ist als Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe sektorübergreifend anwendbar. Im Gebäudebereich schlägt der Bundesrat den Abbau von Fördermassnahmen und die Ablösung durch subsidiäre CO2-Grenzwerte vor. Im Verkehrsbereich sollen die Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge weiter verschärft werden und eine Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure gelten. Im Industriebereich werden mit dem Emissionshandelssystem (EHS) und mit der Rückerstattung der CO2-Abgabe auch für Unternehmen, die nicht am EHS teilnehmen, etablierte Systeme weitergeführt. Massnahmen wie der Technologiefonds, die Förderung von Kommunikation und Bildung im Klimabereich und freiwillige Massnahmen im Finanzmarktbereich komplementieren das Instrumentarium im Inland.

Der Bundesrat erwartet, dass mit dem revidierten CO2-Gesetz mindestens 26,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesenkt werden können. Damit sollen die Treibhausgasemissionen im Inland bis 2030 um 18,5 Millionen Tonnen gesenkt werden. Ausserdem verspricht sich der Bundesrat vom Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft Wachstumschancen und Anreize für Innovationen. Gleichzeitig räumt der Bundesrat aber ein, dass die Erhöhung der CO2-Abgabe einen negativen Effekt auf das Bruttoinlandprodukt haben wird.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Herbstsession 2019 als Zweitrat. Die UREK-SR hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme angenommen.

Der Nationalrat hatte die Vorlage in der Wintersession 2018 als Erstrat behandelt und diese mit 92 zu 60 Stimmen bei 43 Enthaltungen abgelehnt. Die Ablehnung kommt einem Nichteintreten auf das Gesetz gleich.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage mit Änderungen anzunehmen.

Ambitionierte Ziele erfordern flexible Rahmenbedingungen

Der Einsatz internationaler Marktmechanismen ist ein integraler Bestandteil des Übereinkommens von Paris. Die flexible Verbindung von Klimaaktionen im In- und Ausland führt zur bestmöglichen und effizientesten Reduktion von Treibhausgasemissionen. economiesuisse setzt sich dafür ein, dass die notwendige Flexibilität gewährleistet bleibt und unterstützt zukünftig das Ziel, 50 Prozent der Einsparungen im Inland zu erreichen. Ebenfalls soll das befristete Gebäudeprogramm bis Ende 2030 verlängert werden, um im Inland weitere Einsparungen zu erzielen, beziehungsweise deren Wirkung im Inland steigern zu können. Gleichzeitig gilt es aber, Verbesserungen am Gebäudeprogramm vorzunehmen. Beispielsweise durch eine Gleichbehandlung von Renovationen und Ersatzneubauten.

Energieeffizienzprogramme als Schlüsselfaktor

Alle Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, sich an einem Energieeffizienzprogramm zu beteiligen. Die Steigerung der Energieeffizienz mit wirtschaftlichen Mitteln ist für Unternehmen die ideale Kombination von Klimaaktion und Steigerung der Wertschöpfung. Um die CO2-Reduktion voranzutreiben, bleibt für die Wirtschaft dabei das Instrument der Zielvereinbarungen von zentraler Bedeutung. economiesuisse geht davon aus, dass mit einer Öffnung des Instruments die erwarteten CO2-Einsparungen im Inland um 50 bis 100 Prozent erhöht werden können.

Keine Überregulierung des Flugverkehrs

Eine eidgenössische Flugticketabgabe lehnt economiesuisse weiterhin ab. Eine solche Abgabe hätte deutliche Wettbewerbs- und Standortnachteile zur Folge. Die Einführung einer neuen Steuer ohne regulären demokratischen Prozess inklusive Vernehmlassung ist nicht tragbar. Mit einer Flugticketabgabe besteht die Gefahr einer Überregulierung oder Mehrfachregulierung.

Mittelfristig ist eine Gleichbehandlung von Treib- und Brennstoffen anzustreben

economiesuisse will an der bewährten Treibstoffkompensation festhalten, da dieses Instrument mit Abstand die höchste Wirkung aufweist. Die Kompensationspflicht ist äusserst effizient und effektiv. Allerdings ist auch klar: Jede emittierte Tonne CO2 weltweit verursacht denselben Schaden, weshalb die bestehende Ungleichbehandlung mit Brennstoffen nicht nachvollziehbar ist. economiesuisse strebt daher mittelfristig eine Gleichbehandlung von Treib- und Brennstoffen an und orientiert sich dabei am Konzept einer Lenkungsabgabe.

Beurteilung der Beratungen

Die kleine Kammer will den anstehenden Herausforderungen der Klimapolitik mit höheren Abgaben auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas begegnen. Sie führt deshalb auch eine Flugticketabgabe ein und verschärft die Grenzwerte für fossile Heizungen und Fahrzeuge. Ausserdem will sie einen Klimafonds äufnen.

economiesuisse hält zahlreiche der Beschlüsse für kritisch und lehnt etwa die Flugticketabgabe als verfehlt ab. Der Nationalrat muss die Vorlage in diesen Punkten korrigieren. Der Dachverband unterstützt jedoch das Ziel, die Hälfte der CO2-Einsparungen im Inland zu erreichen und befürwortet auch die Verlängerung des Gebäudeprogramms bis Ende 2030. Mittelfristig strebt economiesuisse auch eine Gleichbehandlung von Brenn- und Treibstoffen an.

KEINE UNKONTROLLIERTE AUSWEITUNG DER BUNDESKOMPETENZEN

Mit dem bundesrätlichen Entwurf zur Ergänzung des Umweltschutzgesetzes (USG) sollen zwei identische politische Vorstösse (17.3855 und 17.3843) umgesetzt werden. Diese verlangen die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer mit der Europäischen Holzhandelsverordnung identischen Regelung. Der Bundesrat will mit dieser Vorlage das USG um die dafür notwendigen Bestimmungen ergänzen. Diese sollen es erlauben, Anforderungen an das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aufzustellen oder das Inverkehrbringen zu verbieten. Damit einhergehend soll insbesondere eine Sorgfaltspflicht eingeführt werden.

Position economiesuisse

Die Wirtschaft begrüsst die bundesrätliche Vorlage zum Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz. Die in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Angleichung an das EU-Recht ist richtig.

Allerdings hat der Nationalrat die Vorlage massiv und auf unannehmbare Art und Weise verschärft. Mit 101 zu 76 Stimmen will er den Bundesrat dazu ermächtigen, künftig auch Anforderungen an das Inverkehrbringen von jeglichen «weiteren Rohstoffen oder Produkten» stellen zu können. Das kommt einem Regulierungsfreipass für jede denkbare Intervention gleich. economiesuisse wehrt sich vehement gegen die Ausweitung der Vorlage und empfiehlt dem Ständerat, diese gemäss Entwurf Bundesrat anzunehmen.

Sachfremde und ungerechtfertigte Ausweitung auf weitere Rohstoffe

Die Konsequenzen der vom Nationalrat vorgenommenen Ausweitung der Vorlage «auf weitere Rohstoffe» und deren Auswirkung auf die verschieden betroffenen Branchen sind nicht absehbar und wurden nicht geprüft. Die geforderte Rückverfolgbarkeit für alle weiteren Rohstoffe und Produkte ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden, der nicht gerechtfertigt ist und dessen Wirkung fraglich bleibt. Darüber hinaus stellen eine solch umfassende Sorgfaltspflicht und die Möglichkeit, Waren zurückzusenden, zu beschlagnahmen oder einzuziehen, ein nicht gerechtfertigtes Instrument des Bundes dar. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die bundesrätlichen Interventionsmöglichkeiten in einem Masse ausweiten, dass dafür eine ordentliche Vernehmlassung notwendig wäre.

Kein «Swiss Finish» für Deklarationsvorschriften

In Bezug auf Holz empfiehlt economiesuisse nur diejenigen Bestimmungen beizubehalten, die eine Angleichung ans EU-Recht erlauben. Weitergehende Deklarationsvorschriften in der Schweiz auf Holz, welche ein unnötiges Handelshemmnis darstellen, sind abzuwenden. Dies insbesondere auch deshalb, weil zusätzliche Deklarationsvorschriften die Preise für Möbel und Holzerzeugnisse markant erhöhen und die Hochpreisinsel Schweiz damit zementiert wird.

Bestimmungen wurden bereits abgelehnt

Mit der Version des Nationalrats werden Bestimmungen wieder eingeführt, die im Rahmen der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» und dem entsprechenden Gegenvorschlag bereits abgelehnt worden sind. Das ist unredlich. Zudem weist die geforderte Sorgfaltspflicht für die in der Vorlage (Artikel 35e Absatz 3) bezeichneten Rohstoffe und Produkte Überschneidungen mit der Volksinitiative «für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» auf. Diese Diskussion wird und soll andernorts geführt werden und nicht über die Hintertüre mit einer quasi «unverdächtigen» Vorlage gesetzlich verankert werden.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Herbstsession 2019 als Zweitrat.

Die UREK-SR beantragt ihrem Rat einstimmig, die Vorlage gemäss Nationalrat anzunehmen.

In der Sommersession 2019 hatte die Grosse Kammer mit 177 zu 3 Stimmen einer Änderung des Umweltschutzgesetzes zugestimmt. Dabei hatte sie in wichtigen Punkten weitergehende Bestimmungen beschlossen als der Bundesrat.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat hat sich der vom Nationalrat eingebrachten Ergänzung angeschlossen, wonach der Bundesrat auch für andere Rohstoffe und Produkte als Holz Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegen können soll. Das kommt einem Regulierungsfreipass für jede denkbare Intervention gleich und bedeutet eine unkontrollierte Ausweitung der Bundeskompetenzen. Dieser Entscheid der Kleinen Kammer ist aus Sicht der Wirtschaft auch darum bedauerlich, da dessen Auswirkungen auf die betroffenen Branchen weder absehbar noch geklärt sind und die geforderte Rückverfolgbarkeit einen administrativen Unsinn mit fraglicher Wirkung darstellt.

INSTITUTIONEN DER FORSCHUNGS- UND BILDUNGSLANDSCHAFT MÜSSEN SICH DER DIGITALISIERUNG EIGENVERANTWORTLICH ANNEHMEN

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm Digitalisierung zu schaffen, damit die in der «Strategie Digitale Schweiz» für die Bereiche «Bildung, Forschung und Innovation» formulierten Ziele erreicht werden können. Dazu soll eine separate, von der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) unabhängige Vorlage unterbreitet werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Kommissionsmotion abzulehnen.

Die in der «Strategie Digitale Schweiz» für «Bildung, Forschung und Innovation» genannten Ziele müssen im Rahmen der BFI-Botschaft erreicht werden. Sie stellen Kernaufgaben der Akteure im BFI-Bereich dar. Jede Institution der Forschungs- und Bildungslandschaft muss sich eigenverantwortlich und strategisch dem Thema Digitalisierung annehmen und entsprechend investieren. Deshalb kann von allen Akteuren im BFI-Bereich erwartet werden, dass sie im Rahmen ihrer regelmässigen Überprüfung ihrer strategischen Ausrichtung das Thema Digitalisierung längst aufgenommen haben.

Der Bundesrat bereitet im Moment die BFI-Botschaft 2021 bis 2024 vor. Aus Sicht von economiesuisse dürfen Ziele zur Digitalisierung nicht losgelöst von dieser Botschaft betrachtet werden. Andernfalls laufen solch isolierte Massnahmen Gefahr, bei den Akteuren des BFI-Bereichs langfristig zu versanden. Davon abgesehen ist es ordnungspolitisch bedenklich, einen Sondertopf «Digitalisierung» zu äufnen. Digitalisierung ist kein eigenes Forschungsgebiet, sondern ein Querschnittsthema.

Davon abgesehen ist die «Strategie Digitale Wirtschaft» als Übersichts- und Koordinationsinstrument gedacht, mit welchem der Bund die Ziele aus den einzelnen Bereichen bündelt. Die Strategie wurde nicht vom Parlament verabschiedet und hat keine Gesetzesgrundlage. Deshalb können daraus auch keine vom betroffenen Politikbereich losgelöste Aktionen abgeleitet werden.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Kommissionsmotion in der Herbstsession 2019 als Zweitrat.

Die WBK-SR beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion abzulehnen.

Der Nationalrat hat die Vorlage in der Sommersession 2019 angenommen.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst, dass sich der Ständerat gegen Digitalisierungs-Impulsprogramme für eidgenössische respektive kantonale Universitäten und Fachhochschulen ausgesprochen hat. Aus Sicht der Wirtschaft muss sich jede Institution im Bildungs- und Forschungsbereich dem Thema Digitalisierung eigenverantwortlich annehmen und auch entsprechend investieren.

EU-RAHMENABKOMMEN: WEDER AUTOMATISCHE RECHTSÜBERNAHME NOCH GERICHTSBARKEIT DURCH GEGENPARTEI

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat weder mit der EU noch mit anderen Staaten bilaterale oder multilaterale Abkommen abschliesst, die eine «Verpflichtung zur dynamischen, das heisst automatischen und zwingenden Rechtsübernahme» beinhalten oder «die Gerichtsbarkeit der Gegenpartei zur Streitentscheidung vorsehen».

Die Motion wird damit begründet, dass das geplante institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union (InstA) gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung (Art. 2 BV) verstosse, welcher die Rechte des Volkes schützt sowie die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes wahrt. Das InstA höhle die direkte Demokratie aus, missachte die schweizerische Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus und gefährde die Schweizer Wohlfahrt.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt die Motion zur Ablehnung.

Keine zwingende Übernahme von EU-Recht

Das durch diese Motion primär anvisierte InstA sieht für die fünf Abkommen, durch welche die Schweiz am europäischen Binnenmarkt teilnimmt (Personenfreizügigkeit, Luft- und Landverkehr, technische Handelshemmnisse, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte) vor, dass die Schweiz in Zukunft die Rechtsentwicklung der EU in den von diesen Abkommen abgedeckten Bereichen nachvollzieht.

Im Gegensatz zur Behauptung der Motion geschieht dies jedoch weder automatisch noch zwingend. Jede einzelne Anpassung muss zuerst im zuständigen gemischten Ausschuss oder in direkten Verhandlungen vereinbart werden. Die definitive Zustimmung der Schweiz zu jeder Anpassung kann erst nach Abschluss eines Genehmigungsverfahrens nach Schweizer Recht erfolgen. Insbesondere sind sämtliche Genehmigungsbeschlüsse, soweit in Art. 140 oder 141 Bundesverfassung vorgesehen, dem fakultativen oder obligatorischen Referendum zu unterstellen. Jede Übernahme von EU-Recht in ein bilaterales Abkommen erfordert deshalb einen selbstständigen Entscheid der Schweiz. Dies versteht man denn auch unter dem Begriff der dynamischen Rechtsübernahme. Eine automatische Rechtsübernahme, bei der EU-Recht ohne Zutun der Schweiz Bestandteil eines bilateralen Abkommens würde, ist ausgeschlossen.

Bei Auslegungsfragen entscheidet das Schiedsgericht – nicht das Gericht der Gegenpartei

Im Gegensatz zur Behauptung in der Motionsbegründung ist das Gericht der Gegenpartei nicht für die Klärung von Streitfragen über die Auslegung des InstA zuständig. Diese obliegt dem dort vorgesehenen paritätischen Schiedsgericht. Die Schweiz hat in vielen ihrer Abkommen solche Schiedsverfahren abgeschlossen.

Wo es um die Auslegung von EU-Recht geht, hat das Schiedsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) heranzuziehen. Dies ergibt sich daraus, dass dem EuGH die Auslegungshoheit über das EU-Recht zukommt, genauso wie die Auslegung von Schweizer Recht in die Auslegungshoheit des Bundesgerichts fällt. Schon heute berücksichtigt das Bundesgericht in seinen Urteilen über die Auslegung und Anwendung von EU-Recht in den bilateralen Abkommen die Rechtsprechung des EuGH.

Das Schiedsgericht entscheidet selbstständig und abschliessend, ob die ihm vorgelegte Streitigkeit die Auslegung von EU-Recht betrifft oder nicht. Ist dies der Fall, hat das Schiedsgericht den EuGH anzurufen, aber ausdrücklich nur dann, wenn das EU-Recht für die Beurteilung des konkreten Streitfalls relevant ist und das Schiedsgericht eine Anrufung der EuGH als notwendig erachtet. Über sämtliche dieser Aspekte entscheidet das Schiedsgericht selbstständig und abschliessend.

Ohne InstA keine Fortsetzung des bilateralen Wegs

Mit der Annahme der Motion wäre der Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der Europäischen Union nicht mehr möglich. Die Europäische Kommission hat angekündigt, im Fall eines Scheiterns des InstA keine neuen sektoriellen Marktzugangsabkommen mehr abzuschliessen und bestehende Marktzugangsabkommen nicht mehr zu aktualisieren. Dies würde tatsächlich eine Erosion des EU-Marktzugangs sowie des bilateralen Wegs insgesamt bedeuten. Angesichts der Bedeutung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU würde diese Erosion den Interessen der Schweiz erheblich schaden.

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Motion in der Herbstsession 2019 als Erstrat.

Beurteilung der Beratungen

economiesuisse begrüsst die klare Ablehnung der Motion Föhn durch den Ständerat (37 zu 5 Stimmen).

Entgegen der Behauptung der Motion bringt das institutionelle Abkommen keine automatische Übernahme von EU-Recht mit sich. Schliesst die Schweiz beispielsweise mit einem ausländischen Vertragspartner ein bilaterales Abkommen ab, so kann sie selbstständig mitentscheiden, welche Rechte gelten sollen. Dies versteht man denn auch unter dem Begriff der dynamischen Rechtsübernahme. Ebenfalls entgegen der Behauptung Föhns ist unter dem Rahmenabkommen auch nicht der Europäische Gerichtshof EuGH für die Klärung von Rechtsfragen, sondern ein unabhängiges Schiedsgericht zuständig.

So erfreulich die klare Ablehnung der Motion Föhn auch ist: Solange der Bundesrat sich nicht dazu durchringen kann, mit der EU die notwendigen Klärungen vorzunehmen und das Rahmenabkommen dem Parlament endlich zur Ratifikation vorzulegen, sind Schweizer Unternehmen weiterhin mit Rechts- und Planungsunsicherheiten konfrontiert. Sie müssen auf die Bestätigung warten, dass der bislang so erfolgreiche bilaterale Weg weitergeführt werden kann.