Stellungnahme zur Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz
04.10.2012
Nach Ansicht von economiesuisse besteht kein Anlass, den materiellen Regulierungsrahmen im Bereich der Preselection anzupassen. Die heutigen Anforderungen an die Preselection-Anträge sind einerseits grundsätzlich geeignet, einen genügenden Konsumentenschutz sicherzustellen und halten andererseits die Hürden für einen Anbieterwechsel möglichst tief.
Downloads
VNL_Kommunikationskommission_20121002.pdf
DownloadNewsletter abonnieren
Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.