Stellungnahme zur Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz

04.10.2012

Nach An­sicht von economie­suisse be­steht kein Anlass, den mate­ri­el­len Regulierungs­rah­men im Be­reich der Presel­ecti­on anzupas­sen. Die heutigen Anforde­run­gen an die Presel­ecti­on-An­träge sind ei­ner­seits grundsätzlich ge­eig­net, ei­nen genügen­den Kon­sumen­ten­schutz si­cherzu­stel­len und hal­ten an­derer­seits die Hür­den für ei­nen Anbieterwech­sel möglichst tief.

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VNL_Kommunikationskommission_20121002.pdf
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