# 12 / 2018
14.12.2018

Zersiedelungsinitiative: entwicklungsfeindlich, unnötig und kontraproduktiv

economiesuisse lehnt die Zersiedelungsinitiative ab, weil das Einfrieren der Bauzonen die Entwicklungsmöglichkeiten in der Schweiz stark einschränken würde. Die Initiative schlägt eine unnötige Verschärfung des geltenden Rechts vor. Die Forderungen der Initiative nach nachhaltiger, nach innen ausgerichteter Siedlungsentwicklung sind bereits in der Verfassung verankert.

https://www.youtube.com/watch?v=xY8bJ_EF81s&feature=youtu.be

Das Wichtigste in Kürze

Am 10. Februar 2019 stimmt die Schweiz über die Zersiedelungsinitiative ab. Deren Hauptanliegen ist ein Einfrieren der Bauzonen auf dem heutigen Stand – jede künftige Einzonung müsste durch eine gleichwertige Auszonung kompensiert werden. Ausserdem soll der Bund die nachhaltige, verdichtete Siedlungsentwicklung und das Wohnen und Arbeiten in kleinräumigen Strukturen mit kurzen Verkehrswegen fördern. Aus Sicht der Wirtschaft sind die vorgeschlagenen Mittel ungeeignet, um die durchaus hehren Ziele der Initianten zu erreichen. Einerseits schränkt die Initiative die Entwicklungsfähigkeit der Schweiz zu stark ein. Andererseits sind die Anliegen bezüglich nachhaltiger Entwicklung bereits heute gesetzlich verankert. Zudem drohen unerwünschte Entwicklungen, weil die Initiative Fehlanreize schafft und jene Gemeinden belohnt, die bis heute zu grosszügig eingezont haben. economiesuisse als Dachverband der Schweizer Wirtschaft lehnt die Zersiedelungsinitiative aus diesen Gründen klar ab.

Position economiesuisse

Die Wirtschaft lehnt die Zersiedelungsinitiative aus den folgenden drei Gründen ab:

  • Die Initiative schränkt die Entwicklungsfähigkeit übermässig ein.
    Das Einfrieren der Bauzonen lässt die unterschiedlichen Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht. Die Entwicklungsmöglichkeiten werden sowohl für Wohnbauten wie auch für das Gewerbe zu stark eingeschränkt. Eine Verknappung von Bauland würde zu höheren Immobilienpreisen führen und die Ansiedlung von Unternehmen erschweren. Eine derartige Schwächung der Attraktivität als Unternehmensstandort schadet der wirtschaftlichen Entwicklung.
     
  • Das Kernanliegen der Initiative ist bereits heute gesetzlich verankert. 
    Die Initiative schlägt eine unnötige Verschärfung des geltenden Rechts vor. Dass die Schweiz mit dem beschränkten Boden haushälterisch umgehen soll, ist politischer Konsens. Die Wirkung der eben erst in Kraft getretenen ersten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) wie auch die Diskussion um die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) müssen abgewartet werden, bevor allenfalls weitere Anpassungen am Raumplanungsgesetz vorgenommen werden. Bei der kantonalen Umsetzung des RPG 1 zeigt sich aber bereits, dass die Entwicklung in Richtung einer effizienteren Nutzung des Raums geht. Die Zersiedelung kann mit den bestehenden Massnahmen eingedämmt werden.
     
  • Die Initiative ist kontraproduktiv und ungerecht.
    Die Initiative ist in ihren Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit und einer Siedlungsentwicklung nach innen unnötig, da diese Ziele bereits in der Verfassung verankert sind. Mehr noch: Die Vorlage gefährdet diese Ziele sogar. Ein starrer, über die ganze Schweiz verhängter Bauzonenstopp lässt alle kantonalen und regionalen Unterschiede ausser Acht. Er wäre ungerecht, weil Gemeinden, die bisher mit Bedacht eingezont haben, bestraft würden. Ausserdem könnte sich die Bautätigkeit in abgelegene Gebiete verlagern, was einer effizienteren Bodennutzung zuwiderläuft.

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