Notwendige Reform der Verrechnungssteuer

Bei der Reform der Verrechnungssteuer geht es vorwärts. Nach einer langen Planungsphase hat der Bundesrat die Ziele und Eckwerte für eine solche Reform verabschiedet. Im Vordergrund steht die Stärkung des Schweizer Kapitalmarkts. International gibt es derzeit Bestrebungen, das Steuersubstrat von Firmen neu zu verteilen. Daher muss sich die Schweiz besonders anstrengen, damit Firmen möglichst viele Funktionen im Land ansiedeln. Zu den wichtigen Funktionen gehört auch die Finanzierung.

Die Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen ist ein zentrales Problem für den Schweizer Kapitalmarkt. Sie belastet ausländische Anleger, obwohl sie diese gar nicht betreffen sollte. Denn die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer für Schweizer Einkommenssteuerpflichtige. Sie wird heute nach dem Schuldnerprinzip erhoben. Die zinszahlende Schweizer Firma zieht die gesetzliche Quellensteuer von 35 Prozent ab ohne Möglichkeit, nach in- und ausländischen Empfängern zu unterscheiden. Ausländische Investoren können die Verrechnungssteuer zwar zurückfordern, das Vorgehen ist aber umständlich und je nach Empfängerstaat ist die Rückforderbarkeit eingeschränkt. Schweizer Anleihen sind für ausländische Anleger deshalb unattraktiv. Hiesige Unternehmen weichen für die Finanzierung am Kapitalmarkt regelmässig ins Ausland aus. Der Schweizer Kapitalmarkt ist als Folge davon wenig entwickelt. Viel Potenzial liegt brach – und das seit Jahren.

Belebung des Schweizer Anleihenmarkts muss Hauptziel sein

Zwei Anläufe zur Reform der Verrechnungssteuer sind bislang gescheitert. Ein Grund war, dass man zu viel wollte. Die technischen Herausforderungen einer Reform der Verrechnungssteuer können erheblich sein. Vor allem, wenn man den Reformkreis weit zieht und eine – auch in der praktischen Abwicklung jederzeit lückenlose – Regelung sämtlicher denkbarer Sachverhalte anstrebt. Der Bundesrat scheint sich für die Wiederaufnahme der Reform nun für eine Fokussierung entschieden zu haben. Die Elemente sind im Detail noch nicht bekannt und werden Gegenstand einer Vernehmlassung sein, die im Herbst beginnen soll. Schon heute ist aber klar, dass die Reform nur eine Chance hat, wenn sie sich auf die Belebung des Schweizer Anleihenmarkts konzentriert und Nebenaspekte nur so weit einbezieht, als sie mit vernünftigem Aufwand praktisch umsetzbar sind. Das gilt insbesondere auch für die vom Bundesrat anvisierte Erweiterung des Sicherungszwecks. Diese soll dadurch erreicht werden, dass auch Erträge aus ausländischen Zinsanlagen der Verrechnungssteuer unterstellt werden.

Finanzierung als wichtige Funktion im Kampf um Steuersubstrat

Die Reform der Verrechnungssteuer mit dem Ziel, dass Schweizer Firmen Anleihen aus der Schweiz tätigen, ist insbesondere auch wichtig vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen im Bereich internationaler Steuerreformen. Die OECD strebt bekanntlich im Auftrag der G-20 eine Totalreform der Besteuerung von Firmen an. Diese zielt darauf ab, dass Firmen mehr Gewinne in den Märkten versteuern, wo sie tätig sind, dafür weniger in den Sitzstaaten. Wie die Reform konkret aussehen wird, ist noch unklar. Mit ersten Ergebnissen ist Anfang 2020 zu rechnen. Klar ist aber, dass der politische Druck, an der internationalen Gewinnverteilung etwas zu ändern, gross ist und dass diese Entwicklung die Schweiz als einen der weltweit führenden Firmenstandorte negativ treffen wird. Im Kampf um Steuersubstrat werden diejenigen Staaten die schlechteren Karten haben, die wenig Firmensubstanz aufzuweisen haben. Die Zeiten, in denen an einem Standort auf Basis weniger Verwaltungsaktivitäten grosse Firmengewinne versteuert werden konnten, sind vorbei. Zentrale Unternehmensfunktionen wie die Forschung und Entwicklung, aber auch die Finanzierung, sind wichtige Faktoren, die für die Besteuerung an einem bestimmten Standort sprechen. Das wird auch künftig so sein, wenn noch vermehrt um Zuteilung von Gewinnen zwischen Staaten gestritten werden wird. Nur wer starke Argumente in der Hand hat, kann künftig als Staat noch auf Besteuerungsrechte pochen. Darum braucht es Reformen, die den Standort stärken und Firmen zur Ansiedlung von Funktionen motivieren. Diese Reformen liegen nicht nur, aber auch im Steuerbereich. Die Reform der Verrechnungssteuer gehört ganz entscheidend dazu.