Handelshemmnisse: teure Preise und karge Auswahl

Kennen Sie das Gefühl, wenn Sie im Ausland in einem Parfümeriegeschäft die vielen neuen Produkte sehen und ausprobieren können? Wenn Sie dann noch auf die Preise schauen, fragen Sie sich, weswegen wir in der Schweiz nicht eine derartige breite Auswahl haben und warum im Ausland alles billiger ist. Die Antwort: unnötige Handelshemmnisse, die unsere Produkte verteuern und unsere Auswahl beschränken.

Schon bald dürften in den Schweizer Ladenregalen weitere Produkte fehlen: Statt Lotionen, Seifen, Parfums, Nagellack und anderer Kosmetikartikel werden die Gestelle leer sein. Dies aufgrund einer völlig überflüssigen Allgemeinverfügung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Diese sieht vor, dass in der Schweiz eine willkürliche und weitgreifende Einschränkung von sogenannten furocumarinehaltigen kosmetischen Mitteln gelten soll. Furocumarine sind Stoffe, die in natürlichen Substanzen wie Zitrusfrüchten, Petersilie oder Sellerie vorkommen und in der Kosmetikindustrie zur Herstellung von Duftstoffen verwendet werden.

Während in der EU mengenmässige Einschränkungen betreffend Furocumarine nur bezüglich «Sonnenschutzprodukte und Selbstbräuner» bestehen, gelten weltweit entweder auch diese EU-Standards oder gar keine Beschränkungen. In der Schweiz sollen nun neu alle furocumarinehaltigen Produkte verboten werden, die dem Sonnenlicht ausgesetzt werden könnten. Wegen der weitläufigen Definition wäre dadurch beispielsweise bereits eine (tagsüber) angewendete Nachtcreme erfasst und auch jegliche kosmetischen Produkte, die anderweitig mit Sonnenlicht in Kontakt kommen könnten.

Trotz fehlender wissenschaftlicher Befunde oder bekannter unerwünschter Wirkungen in der Vergangenheit würden die Kosten für Schweizer Konsumenten exorbitant steigen.

Während überall auf der Welt mit kosmetischen Produkten rege Handel getrieben wird und Konsumenten sich an vernünftigen Preisen und einem breiten Angebot erfreuen können, hätte die neuste Einschränkung des Bundes Verbote, Rückrufe und Umformulierungen von in der EU marktfähigen Produkten zur Folge. Die Anzahl der betroffenen Kosmetika ist sehr weitreichend und unüberschaubar. Ferner sind Hersteller, Importeure, Detailhändler und Zulieferer direkt betroffen. Trotz fehlender wissenschaftlicher Befunde oder bekannter unerwünschter Wirkungen in der Vergangenheit (die nun verbotenen Produkte waren in der Schweiz in der Vergangenheit immer frei erhältlich), würden die Kosten für Schweizer Konsumenten exorbitant steigen.

Folglich würde sich das Gesamtphänomen «Hochpreisinsel Schweiz» noch weiter verschärfen. Einkäufe im grenznahen Ausland sind für viele Schweizerinnen und Schweizer mittlerweile zur Gewohnheit geworden – dort erhält man mehr Ware für weniger Geld. Mittels Parallelimporten hat die Politik bisher erfolglos versucht, zumindest die überhöhten Preise zu drücken.

Symbolbild Frau testet Kosmetik

Politische Vorstösse zur Bekämpfung der Hochpreisinsel haben es schwer. Kürzlich waren im Nationalrat zwecks Abbau von Handelshemmnissen zum wiederholten Mal Vorstösse traktandiert: Der erste Vorstoss hatte zum Ziel, dass optische Darstellungen auf Verpackungen, die in der EU rechtmässig in Verkehr gebracht werden dürfen, auch in der Schweiz ohne Weiteres zulässig sind. Der zweite Vorstoss bezweckt, Parallelimporte von zulassungspflichtigen Produkten zu vereinfachen, indem in der EU durchgeführte Produktprüfungen in der Schweiz anerkannt werden sollen. Die zuständige Nationalratskommission hat bereits in der Vorberatung die Ablehnung beider Motionen beantragt, mit der dürftigen Argumentation, dass die Anliegen bereits mit der geltenden Gesetzgebung abgedeckt seien.

Solch Protektionismus und Marktabschottung schaden der Schweiz. Viele Handelshemmnisse haben keine Legitimation. Sie erfolgen aus behördlichem Übereifer oder purem Protektionismus. Leidtragende sind am Ende wir alle, die Konsumentinnen und Konsumenten.