Zwei Personen die im geheimen miteinander sprechen

Parlament beschliesst zeitgemässen Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen

Nach einem langjährigen Prozess hat das Parlament heute die Revision der Zivilprozessordnung abgeschlossen. Die Wirtschaft ist erfreut, dass darin ein Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen enthalten ist.

Der prozessuale Geheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen (Legal Professional Privilege) war aus Sicht der Wirtschaft eines der wichtigen Elemente der Revision der Zivilprozessordnung. Bis anhin fehlte ein solcher Schutz in der Schweiz. Dies machte unsere Unternehmen in internationalen Rechtsstreitigkeiten angreifbar und stellte so einen grossen Standortnachteil für die Schweiz dar. In ausländischen Gerichtsverfahren konnten Schweizer Unternehmen vom ausländischen Gericht gezwungen werden, Geheimnisse preiszugeben, ein Zwang, welcher auch missbraucht werden konnte.

Förderung von Vertrauen

Der nun vorgesehene Schutz von Unternehmensjuristen ist austariert und wirkt sich auch positiv auf die verantwortungsvolle Unternehmensführung aus. Geschäftsleitungsmitglieder und Mitarbeitende von Unternehmen können im Alltag mit Situationen konfrontiert werden, in denen sie auf rechtliche Auskunft angewiesen sind. Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen sind in solchen Situationen die erste Anlaufstelle. Sie kennen die Branche, regionale Besonderheiten, Personen des Unternehmens und Strategien ihrer Arbeitgeberin am besten. Zudem können sie gewissenhafte Mitarbeitende ermuntern, mögliche Fehler nicht zu vertuschen, sondern mit ihnen zusammenzuarbeiten und bestmögliche Lösungswege zu erarbeiten.

Wegweisender Entscheid

Mit dem heutigen, klaren Entscheid hat das Parlament diesen wichtigen Argumenten Rechnung getragen. Es anerkennt zu Recht, dass es einen gesetzlichen Geheimnisschutz braucht, um unsere Unternehmen zu schützen. Eine Einführung war überfällig, zumal zahlreiche andere Länder, darunter Deutschland, die Niederlande, Belgien und Spanien diesen schon längst eingeführt hatten. Gleichwohl ist es erfreulich, dass die Schweiz nun nachzieht.