Ein Vertrag wird unterschrieben

Die Revision der Zivilprozessordnung kommt voran

economiesuisse begrüsst, dass die Revision der Zivilprozessordnung nun auch im Zweitrat durchberaten werden konnte. Nebst wichtigen technischen Verbesserungen ist besonders positiv am heutigen Entscheid, dass nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat Ja sagt zum Ausbau des Berufsgeheimnisschutzes für Unternehmensjuristen. Damit stärkt er den Wirtschaftsstandort Schweiz. Unternehmensjuristen unterstützen Mitarbeitende von Firmen in juristischen Alltagsfragen und beraten auch die Geschäftsleitungsmitglieder, damit deren Geschäftsentscheide mit der Rechtsordnung kompatibel sind.

Der Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen ist aus Sicht der Wirtschaft ein wichtiges Element der laufenden Revision der Zivilprozessordnung. Ein solcher fehlt heute, was unsere Unternehmen international angreifbar macht. Der Schutz von Unternehmensjuristen auf nationaler Ebene stellt sicher, dass Firmen nicht unnötigerweise sensitive Informationen preisgeben müssen oder sogar missbräuchlich dazu gezwungen werden. Unsere Unternehmen werden mit der heute vom Nationalrat beschlossenen Anpassung der Zivilprozessordnung (ZPO) in internationalen Zivilprozessen besser geschützt.

Wichtiger Entscheid des Nationalrats

economiesuisse begrüsst den heutigen Entscheid des Nationalrats, den Berufsgeheimnisschutz im Grundsatz auszubauen und in die ZPO-Revision zu integrieren. Obwohl die Variante des Bundesrats technisch überzeugender und besser gewesen wäre, hat die vorberatende Nationalratskommission die Vorlage aus dem Ständerat in grundlegenden Punkten verbessert, so dass auch die Wirtschaft den gefundenen Kompromiss mittragen kann. Der Ständerat darf nun aber nicht auf seine alte Version zurückkommen, sondern muss vielmehr den vom Nationalrat vorgeschlagenen Kompromiss bestätigen.

Förderung der Vertrauensbasis innerhalb der Unternehmen

Der Schutz von Unternehmensjuristen wirkt sich auch positiv auf die verantwortungsvolle Unternehmensführung aus. Geschäftsleitungsmitglieder und Mitarbeitende von Unternehmen können im Alltag mit Situationen konfrontiert werden, in denen sie auf rechtliche Auskunft angewiesen sind. Unternehmensjuristen sind in solchen Situationen die erste Anlaufstelle. Sie kennen die Branche, regionale Besonderheiten, Personen des Unternehmens und Strategien ihrer Arbeitgeberin am besten. Zudem können sie gewissenhafte Mitarbeitende ermuntern, mögliche Fehler nicht zu vertuschen, sondern mit ihnen zusammenzuarbeiten und bestmögliche Lösungswege zu erarbeiten.

Die Schweiz muss im internationalen Vergleich nachziehen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im vergangenen Herbst eine Empfehlung zu mehr Transparenz und prozessualer Fairness im Wettbewerbsrechts angenommen. Es geht dabei insbesondere um den besseren Schutz von vertraulichen und privilegierten Informationen. Neben beispielsweise den USA oder Singapur, haben auch immer mehr europäische Länder den Schutz für Unternehmensjuristen in ihre nationalen Rechtsordnungen eingeführt: Deutschland schützt Unternehmensjuristen im Zivilrecht seit 2016 gleich wie freischaffende Anwälte. Auch Frankreich prüft die Einführung entsprechender Vorschriften. Der heutige Entscheid des Nationalrats ist gerade auch aus dieser Perspektive von Bedeutung und für unseren Standort ein wichtiger Schritt.