Gerichtshammer liegt auf Geldscheinen

Geldwäschereigesetz über die Ziellinie gerettet

Das Parlament hat in dieser Frühjahrssession die letzten Differenzen zur Revision des Geldwäschereigesetzes bereinigt. Insbesondere debattierte es nochmals über die Meldeschwelle bei Verdachtsfällen. In der Schlussabstimmung hat das Parlament die Vorlage angenommen. Die Revision stärkt das gute Abwehrdispositiv der Schweiz gegen Geldwäscherei zusätzlich und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Die Wirtschaft unterstützte die Stärkung des schweizerischen Geldwäscherei-Abwehrdispositivs und die Anpassung an die internationalen Entwicklungen im ganzen Revisionsprozess. Insbesondere sollten, im Hinblick auf die gegenseitigen Länderprüfungen, die wichtigsten Empfehlungen aus dem letzten Länderbericht der Financial Action Task Force (FATF) der G-7 von 2016 umgesetzt werden.

Beraterbestimmungen und Meldeschwelle kontrovers debattiert

Im Januar 2020 anerkannte die FATF die Fortschritte der Schweiz, insbesondere unter Einbezug der angedachten Massnahmen im Rahmen der laufenden Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG). Die Überprüfung der Identität einer wirtschaftlich berechtigten Person sowie auch die generelle Pflicht zur Aktualisierung von Kundendaten tragen zur Verbesserung des Abwehrdispositivs bei. Stark zu diskutieren gaben die nun im Gesetz weggefallenen «Beraterbestimmungen» aufgrund des Widerstands der Anwälte, welche eine Schwächung des Anwaltsgeheimnisses befürchteten. Ebenfalls kontrovers debattierte das Parlament die Definition der Schwelle für die Erstattung von Geldwäschereimeldungen als bedeutendem Pfeiler der Geldwäschereibekämpfung. Mit der nun gefundenen Formulierung wird die geltende Rechtspraxis in Übereinstimmung mit internationalen Standards gesetzlich verankert.

Internationalen Anforderungen gerecht geworden

Mit der heutigen Annahme der Vorlage erachtet das Parlament das Abwehrdispositiv gegen die Geldwäscherei als ausreichend, um den Ansprüchen der FATF – zumindest vorerst – zu genügen. Bestimmte Länder hatten sich bereits für den Ausgang der GwG-Revision in der Schweiz zu interessieren begonnen. Angesichts des derzeit international angespannten Wirtschaftsumfeldes ist erfreulich, dass die Schweiz nicht unnötigerweise negativ auffällt.