Studie, die schreibt

Studierende aus Drittstaaten nicht länger vor die Tür weisen

Jedes Jahr schliessen rund 3000 Studierende von ausserhalb der EU/Efta in der Schweiz eine Hochschulausbildung ab. Doch obwohl sie über Know-how verfügen, das wegen des Fachkräftemangels dringend gebraucht würde, ist es für sie kaum möglich, hier zu arbeiten. Das neuste Dossierpolitik von economiesuisse analysiert die Situation und zeigt auf, wie sie zügig verbessert werden kann.

Update vom 19.03.2019 :
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat an seiner heutigen Sitzung der Motion des St. Galler Nationalrats Marcel Dobler zugestimmt. Die Motion, welche in der Schweiz ausgebildeten Fachkräften den Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt erleichtern möchte, wurde mit 32 zu 6 Stimmen angenommen. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid. Nun muss der Bundesrat die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) abändern.


Mit ihren hervorragenden Hochschulen ist die Schweiz ein beliebter Ausbildungsort – auch für Menschen aus Drittstaaten ausserhalb von EU und Efta. Derzeit sind es etwa 13'000, die hierzulande immatrikuliert sind. 3000 dieser Studierenden haben im Jahr 2017 einen Bachelor-, Master- oder Doktoratsabschluss erlangt, die Mehrheit davon in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Die Schweizer Steuerzahler kostet ihre Ausbildung rund 180 Millionen Franken pro Jahr.

Äusserst restriktive Vorschriften der Schweiz

Doch obwohl diese Personen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt gut gebraucht werden könnten, werden sie davon abgehalten, sich eine Stelle zu suchen. Das hat verschiedene Gründe, wie im aktuellen Dossierpolitik von economiesuisse aufgezeigt wird. Bereits beim Visumsantrag für die Schweiz müssen Interessenten ein Formular unterschreiben, mit dem sie sich verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung das Land wieder zu verlassen. Problematisch ist zudem, dass sie später als Absolventen wie Personen, die noch nie in der Schweiz gewesen sind, der Kontingentierung unterstellt werden. Während Hochschulabsolventen in anderen Ländern bis zu drei Jahre Zeit für die Stellensuche haben, müssen sie in der Schweiz einen Antrag stellen, damit ihnen allenfalls sechs Monate gewährt werden. Ausserdem haben die Betroffenen nicht die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren und so einen ersten Schritt in den Schweizer Arbeitsmarkt zu machen.

Im internationalen Vergleich sind die Schweizer Vorschriften äusserst restriktiv. Im immer ausgeprägteren internationalen Wettbewerb um die besten Talente hat das Land somit schlechte Karten. Für einen Wirtschaftsstandort, dessen Erfolg stark von Innovationen abhängt, ist das kein taugliches Rezept für die Zukunft.

Rasche Verbesserungen möglich

Der Ständerat diskutiert aktuell über eine Verbesserung der Situation. Aus Sicht von economiesuisse ist diese dringend nötig und recht einfach zu bewerkstelligen. Zunächst sollten Absolventen künftig nicht mehr unter die Zuwanderungskontingente für Drittstaatenangehörige fallen. Auch die schriftliche Verpflichtung zum Verlassen des Landes gehört abgeschafft. Ausserdem sollen den Studierenden und Absolventen aus Drittstaaten Praktika und eine einmalige Erstreckung der Frist für die Stellensuche ermöglicht werden.

Demografischer Wandel und Digitalisierung führen dazu, dass die Schweiz in den kommenden Jahren angewiesen ist auf gut ausgebildete Fachkräfte, gerade im MINT-Bereich. Deshalb sollten ausländische Talente, die sich während des Studiums bereits in der Schweiz integrieren konnten, aus Sicht der Wirtschaft nicht vor die Tür gewiesen werden. 

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