Heinz Karrer

Heinz Karrer im Interview: «Die Selbstbestimmungsinitiative ist nicht nötig»

economiesuisse-Präsident Heinz Karrer bezieht im Gespräch mit Dominik Feusi, Leiter Bundeshausredaktion der «Basler Zeitung», klar Stellung gegen die Selbstbestimmungsinitiative. Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen sind für den Erfolg des Exportlands Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Selbstbestimmungsinitiative greift dieses Erfolgsmodell an und setzt die guten Beziehungen zur EU und anderen wichtigen Märkten leichtfertig aufs Spiel. Sie widerspricht damit den Kerninteressen der Schweizer Wirtschaft.

Warum engagiert sich economiesuisse so aufwendig gegen die Selbstbestimmungsinitiative (SBI)?

Die Schweiz hat enorm viele völkerrechtliche Verträge für die Wirtschaftsbeziehungen mit anderen Ländern und wir sind der Ansicht, dass diese äusserst wichtig sind für die Unternehmen in der Schweiz. Von der Selbstbestimmungsinitiative wären das Freizügigkeits- und das Landverkehrsabkommen ganz direkt betroffen. Und später, wenn irgendeine Initiative käme, die in einem Element gegen völkerrechtliche Verträge verstossen würde, wären alle diese Verträge infrage gestellt. Darum ist das für die Wirtschaft gefährlich.

An welche Initiative denken Sie?

Ein aktuelles Beispiel ist die Fair-Food-Initiative der Grünen.

Die Schweiz hat enorm viele völkerrechtliche Verträge für die Wirtschaftsbeziehungen mit anderen Ländern, die äusserst wichtig sind für hier ansässige Firmen.

Als die Schubert-Praxis noch galt, also das Bundesgericht einen späteren Entscheid von Parlament oder Stimmvolk höher gewichtete als internationales Recht, gab es diese Gefahr auch, und nie musste ein Vertrag gekündet werden und niemand verzichtete deshalb auf einen neuen Vertrag mit der Schweiz.

Erstens gab es nur eine ganz kleine Zahl von solchen Konflikten. Zweitens ist es etwas anderes, ob die Schubert-Praxis bei unseren Gerichten gilt oder ob der Vorbehalt des Landesrechts fest in der Verfassung steht, wie es die Selbstbestimmungsinitiative will. So ein Verfassungsartikel gäbe eine ganz andere Verhandlungssituation. Mit der Schubert-Praxis haben wir ganz gut leben können. Wir haben nun einfach zwei unglückliche Entscheide des Bundesgerichts – möglicherweise waren es politische Entscheide, zumindest wirkt es so in meiner Wahrnehmung.

Von der Selbstbestimmungsinitiative wären das Freizügigkeits- und das Landverkehrsabkommen ganz direkt betroffen.

Wieso «unglücklich»?

Es waren Entscheide einer einzelnen Kammer und eigentlich hätte das gesamte Bundesgericht einbezogen sein sollen. Das ist nicht passiert, darum gehe ich davon aus, dass die Schubert-Praxis morgen und übermorgen immer noch Anwendung findet in der Schweiz. Die Selbstbestimmungsinitiative geht nun aber viel weiter als die Schubert-Praxis. Sie fordert bei einem Konflikt nicht eine Bundesgerichts-Praxis, sondern Neuverhandlungen oder die Kündigung eines Abkommens. Das ist das Problem.

Es ist etwas anderes, ob die Schubert-Praxis bei unseren Gerichten gilt oder ob der Vorbehalt des Landesrechts fest in der Verfassung steht, wie es die Selbstbestimmungsinitiative will.

Auch andere Länder, beispielsweise Deutschland, kennen einen Vorrang des Landesrechts – und trotzdem schliesst man mit Deutschland Verträge ab.

Die Situation in Deutschland ist eine ganz andere. Erstens kennt das Land anders als die Schweiz ein Verfassungsgericht, das Widersprüche fallweise auflösen kann. Zweitens ist Deutschland eine parlamentarische Demokratie und kennt den Dualismus – das heisst: völkerrechtliche Verträge werden vom Parlament genehmigt und anschliessend ins Landesrecht übernommen. Drittens kennt es eine Klausel im Grundgesetz, wonach international akzeptiertes Völkerrecht als Teil des Bundesrechts direkt innerstaatlich gilt, und viertens – ganz wichtig – gilt in Deutschland der Vorrang des EU-Rechts. Einen Kündigungsautomatismus, wie ihn die SBI fordert, kennt das Land nicht. Ein solcher Vergleich hinkt also gewaltig.

Sie lassen sich bei dieser Initiative vor den Karren von links-grünen Organisationen spannen.

(Lacht) Nein. Es kommt ab und zu vor, dass die linken Parteien plötzlich so stimmen wie wir. Diesen Organisationen geht es aber vor allem um die Menschenrechte. Für uns sind es auch die völkerrechtlichen Wirtschaftsverträge und ihre Bedeutung für die Unternehmen, die im Zentrum stehen.

 

Beim vorliegenden Text handelt es sich um eine gekürzte Version. Das ausführliche Interview erschien am 12. April 2018 in der Basler Zeitung. Das Gespräch geführt hat Dominik Feusi, Leiter Bundeshausredaktion.