Ständerat beschliesst Begrenzungen über Begrenzungen

Am 30. Mai hat der Ständerat die Unternehmenssteuerreform diskutiert. Abgesegnet wurde die von der Wirtschaft mitgetragene Begrenzung der Gesamtentlastung auf 80 Prozent. Beschlossen wurden jedoch auch unnötige zusätzliche Begrenzungen von Patentbox und F&E-Förderung. Damit schwächt der Ständerat die Handlungsfähigkeit der Kantone, wettbewerbsfähige Lösungen im Bereich Forschung und Entwicklung anzubieten.

Der Ständerat ist dem Nationalrat in einigen Punkten gefolgt. Klarheit über die Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform besteht damit in Bezug auf: 

  • die Begrenzung der Gesamtentlastung durch die neuen Sonderregeln wie Patentbox, F&E-Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer. Die Entlastung darf auf Kantonsebene nicht mehr als 80 Prozent betragen. Dabei können die Kantone die Entlastung zusätzlich einschränken. economiesuisse hat dieses vorrangige Anliegen der Kantone von Anfang an mitgetragen;
  • die Anpassung der Kapitalsteuer bei Konzerndarlehen, damit wettbewerbsschädliche Mehrbelastungen durch den Wegfall der Steuerstatus vermieden werden.

Der Nationalrat wird die noch bestehenden Differenzen nächsten Montag im Plenum beraten. economiesuisse plädiert insbesondere für:

  • eine zinsbereinigte Gewinnsteuer. Diese Massnahme ist nötig, um attraktive Bedingungen für die Ansiedlung von Finanzierungsaktivitäten zu bieten und den Verlust von Steuersubstrat durch Abwanderung zu vermeiden. Wie der Bundesrat bestätigt, zahlt sich die Massnahme in einer dynamischen Betrachtung finanziell aus. Insbesondere für gewisse wirtschaftlich bedeutende Kantone ist das Instrument wichtig, um die steuerliche Attraktivität gezielt zu erhalten, ohne stärker auf Gewinnsteuersenkungen zurückgreifen zu müssen. Die Entlastungsbegrenzung verhindert unvorhersehbare Steuerausfälle;
  • keine zusätzliche Begrenzung der Patentbox. Die begrenzte Gesamtentlastung von 80 Prozent macht eine zusätzliche Einschränkung der Patentbox über die internationalen Vorgaben der OECD hinaus unnötig (kein «Swiss finish»);
  • keine zusätzliche Begrenzung bei der F&E-Inputförderung. Auch hier besteht mit der beschlossenen Entlastungsbegrenzung und dem Finanzausgleich bereits ein doppeltes Sicherheitsnetz. Dreifache Begrenzungen lehnt die Wirtschaft ab.

Die detaillierte Position von economiesuisse entnehmen Sie unserer weiteren Publikationen zum Thema.