Schreibtisch mit Akten

Revision der Quellensteuer – Ziel: mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie

Diese Woche wird die Revision der Quellenbesteuerung im Nationalrat beraten. Es handelt sich um ein wichtiges Geschäft für die Wirtschaft. Wie bei der Mehrwertsteuer sind die Firmen für die Steuererhebung verantwortlich. Sie tragen die Risiken und sollen nicht weiter belastet werden. Ein Spezialthema ist die Besteuerung von Expatriates.

Der Bundesrat revidiert die gesetzlichen Regeln für die Quellenbesteuerung. Anlass sind Gerichtsentscheide, die eine steuerliche Gleichbehandlung von Quellen- und Normalbesteuerten fordern. Von der Quellenbesteuerung sind rund 760‘000 Personen betroffen. Es handelt sich um Arbeitnehmende aus dem Ausland, die in der Schweiz keine Niederlassungsbewilligung haben. Die Quellensteuer dient als Ersatz für die ordentliche Einkommenssteuer.

Unternehmen als Steuereintreiber: grosser Aufwand und viele Risiken

Die Quel­len­steuer als Pauschalsteuer kennt unterschiedliche Tarife und Hunder­te von ver­schiede­nen, ein­kommens­abhängigen Steuersät­zen. Wäh­rend der Bund den gesetzli­chen Rah­men vor­gibt, ha­ben die Kantone in der Anwendung der Quel­len­steuer viele Freihei­ten. Nicht nur die ei­gentli­chen Steuersät­ze, auch die Art und Weise der Tarifbe­rech­nung, die Verfah­ren und die Formu­lare ge­stal­ten die Kantone weitgehend selbst. Die Folge sind 26 ver­schiede­ne Systeme. Zudem be­stehen für spezi­el­le Ein­kommens­ar­ten (z.B. Vorsorgeleis­tun­gen, Mit­arbeiterbe­teiligun­gen), Personen­gruppen (Referen­ten, Verwal­tungs­räte, Werk­studen­ten) und Grenzgän­ger aus Deutsch­land, Frank­reich und Itali­en je ei­gene, spezi­el­le Ab­rech­nun­gen. Dem komple­xen und verä­s­tel­ten Sys­tem ist ei­nes gemeinsam: Die Un­ternehmen bzw. Arbeitgeber stehen für al­les in der Pf­licht. Sie be­rech­nen die Steuer und zie­hen die Quellensteuer vom Lohn ab; sie fül­len die ein­schlägigen Formu­lare aus und überweisen die Steuer an den Staat; sie müs­sen die in der Be­rech­nung häufig in­trans­pa­ren­ten Tarife kennen und fähig sein, den Mit­arbeiten­den gegenüber Aus­kunft zu ge­ben. Denn viele Mit­arbei­tende müs­sen (oder wol­len) nach­träglich noch ei­ne or­dentli­che Steu­er­erklärung nach­rei­chen. Für den Auf­wand erhal­ten die Un­ternehmen ei­ne Pro­visi­on. Dafür stel­len sie dem Staat nicht nur die volle Infra­struktur sowie das Perso­nal für den Bezug sei­ner Steuer zur Verfügung, sondern tra­gen auch das volle Haf­tungs­risiko.

Korrekturen sind nötig

Als Risikoposten für die Unternehmen müsste die Quellensteuer dringend vereinfacht werden. Leider ist das nicht das Ziel der laufenden Revision. Musste ein Un­ternehmen bis heu­te bei­spielsweise nur mit ei­nem Kanton zen­tral ab­rech­nen, soll neu die Ab­rech­nung mit jedem Kanton, in dem ein quel­len­steuer­pf­lichti­ger Mit­arbei­ter wohnt, erforderlich sein. An­ge­sichts der kanto­nal un­ter­schiedli­chen Regeln und Verfah­ren, und weil das Tarifsys­tem ausserordentlich detail­liert ist, sind Feh­ler bei der Abrechnung beinahe unvermeidbar. Konn­ten bis heu­te Korrektu­ren nach­trägli­ch ange­bracht wer­den (etwa wenn die Anzahl Kin­der falsch angege­ben wurde), soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Auch soll die Haf­tung ver­schärft wer­den. Verwal­tungs­rat und Ge­schäftslei­tung sol­len künftig persönlich für Ab­rech­nungs­feh­ler haftbar sein, was an­ge­sichts der Komplexität und Anwendung der Steuer im Massenverfahren völlig unverhältnismässig ist. Wäh­rend die laufende Revisi­on sonst kaum Ver­einheitli­chun­gen bringt – jeder Kanton soll weiterhin ei­gene Be­rech­nun­gen und Verfah­ren anwen­den können –, wird ei­ne einheitli­che Lösung aus­ge­rech­net bei der Pro­visi­on der Un­ternehmen an­ge­strebt. Liegt die­se heu­te zwi­schen ei­nem und vier Pro­zent, soll sie neu durch­gängig ein Pro­zent be­tra­gen – und damit in vie­len Fäl­len sinken.

Die Revision bringt also mehr Auf­wand, höhe­re Kos­ten und höhere Risiken. In der parla­men­tari­schen Be­ra­tung sollte die Gelegenheit genutzt wer­den, das Gesetz zu vereinfachen und die Firmen zu entlasten. Anträge diesbezüglich liegen vor und sollten unterstützt werden. Die wäre ein wirksamer Beitrag zum Abbau von admi­nis­trativen Kosten in der Praxis.

Zusätzliche Regelung für Expatriates wichtig

Ein Spezialthema, das in der vorberatenden Kommission in die Vorlage Eingang gefunden hat, ist die Besteuerung von Expatriates. Sie wird heute lediglich auf Verordnungsstufe geregelt. Die Folge sind Auslegungsspielräume, die regelmässig nicht zugunsten einer attraktiven Besteuerung dieser für den Schweizer Wirtschaftsstandort wichtigen Personengruppe genutzt werden. Eine zunehmend restriktive und kantonal sehr unterschiedliche Handhabung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Expatriates schafft Rechtsunsicherheit und erhöht die Kosten für die Anstellung solcher Personen. Einen Kostenfaktor stellen insbesondere die besonderen Berufskosten dar. Die Art und Weise ihrer steuerlichen Behandlung ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen. Im Ausland gelten diesbezüglich grosszügige und entsprechend attraktive Lösungen. Im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts sollte die Schweiz mindestens die praktizierten internationalen Standards einhalten und dafür eine verbindliche Regelung auf Gesetzesstufe schaffen. economiesuisse empfiehlt die entsprechenden Vorschläge zur Annahme.